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Kommunalwahl 2026 in Nürnberg

Ein Mann wirft seinen Stimmzettel in eine Wahlurne., Bild © Damir - stock.adobe.com

Das müssen Sie zur Kommunalwahl 2026 wissen

Wer darf wählen? Wie wird gewählt? Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen? Und wo ist mein Wahlraum? Zur Kommunalwahl am 8. März finden unter dem folgenden Link Antworten auf die wichtigen Fragen vor der Wahl.

Live-Ticker am Wahltag

Verfolgen Sie den Wahltag ab 8 Uhr in unserem Live-Ticker auf nuernberg.de. Dort begleiten wir das Wahlgeschehen bis in den späten Abend hinein. Ab 18 Uhr finden Sie auf nuernberg.de und den Seiten des Wahlamts aktuelle Zahlen zur Oberbürgermeister- und Stadtratswahl.

Informationen zur Briefwahl

Wer für die Kommunalwahl Briefwahl beantragen möchte, sollte dies in den nächsten Tagen tun. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sollten so rechtzeitig zur Post aufgegeben oder direkt im Wahlamt abgegeben werden, dass eine rechtzeitige Zustellung gewährleistet werden kann.

Briefwahl: Ausgabestellen und Wahlmöglichkeiten

Ab sofort besteht auch die Möglichkeit, direkt vor Ort im Wahlamt am Unschlittplatz 7a zu wählen. Weitere Briefwahlausgabestellen befinden sich im Infopoint, Hauptmarkt 18, im Bürgeramt Nord, Großgründlacher Hauptstraße 21, im Bürgeramt Ost, Fischbacher Hauptstraße 121 sowie im Bürgeramt Süd, Hans-Traut-Straße 8. Mit Ausnahme des Bürgeramts Nord ist auch in den Ausgabestellen die Wahl vor Ort möglich.

Informationen zu einer möglichen Stichwahl am 22. März

Erhält bei der Oberbürgermeisterwahl am 8. März keine kandidierende Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, kommt es am 22. März zu einer Stichwahl. Dabei treten die beiden Personen mit den meisten Stimmen gegeneinander an.

Stimmberechtigt sind alle Personen, die bereits bei der ersten Wahl wahlberechtigt waren – außer sie haben ihr Stimmrecht inzwischen verloren.

Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung oder der Wahlschein sowie Ihr Personalausweis (beziehungsweise ein Reisepass oder Identitätsausweis für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger).

Die Wahlbenachrichtigung haben Sie bereits für die Kommunalwahl am 8. März erhalten. Bitte bewahren Sie sie für eine mögliche Stichwahl auf.

Sie können persönlich im Wahllokal wählen. Die Stadt ist in 363 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.
Der Abstimmungsraum steht auf der Wahlbenachrichtigung zur ersten Wahl (inklusive Hinweis zur Barrierefreiheit). Ohne Wahlschein darf man nur im eigenen eingetragenen Wahllokal wählen. Mit Wahlschein kann man in jedem Wahllokal innerhalb Nürnbergs abstimmen.

Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung oder der Wahlschein sowie Ihr Personalausweis (beziehungsweise ein Reisepass oder Identitätsausweis für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger).

Sie können per Briefwahl wählen. Wer bereits für die erste Wahl auch Briefwahl für eine mögliche Stichwahl beantragt hat, bekommt die Unterlagen automatisch zugeschickt. Wer sonst per Brief wählen möchte, muss die Unterlagen beim Wahlamt beantragen (online, schriftlich oder mittels persönlicher Vorsprache). Man erhält einen Wahlschein, einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, einen hellroten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt. Wichtig: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Nürnberg eingehen.

Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Der Stimmzettel muss so gefaltet werden, dass die Wahlentscheidung nicht erkennbar ist. Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Jede Person darf nur einmal und nur persönlich wählen. Eine Vertretung ist unzulässig. Menschen, die nicht lesen können oder wegen einer Behinderung Hilfe benötigen, dürfen Unterstützung erhalten. Diese Hilfe darf jedoch nur technisch sein und die eigenständige Wahlentscheidung nicht beeinflussen oder ersetzen.

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