Bürgerbeteiligung in Nürnberg

Wortmeldung bei einer Versammlung

Die Stadt Nürnberg intensiviert ihre Bemühungen um frühzeitige und umfassende Beteiligung ihrer Bürger stetig. Dabei steht sie auch innovativen Möglichkeiten, beispielsweise elektronischen Verfahren, offen gegenüber und setzt diese ein, wo es sinnvoll erscheint. Auf dieser Seite finden Sie alles Wissenswerte über aktuelle Verfahren und die verschiedenen Wege der Beteiligung.


Aktuelles


Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung


Weitere Beteiligungsmöglichkeiten

Der Begriff der Bürgerbeteiligung findet für eine Vielzahl von Verfahren und Formen Verwendung. Unterschieden wird dabei zwischen der sogenannten formellen Beteiligung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, und der informellen Beteiligung, die die Kommune freiwillig organisiert.

Formelle Beteiligung in der Bauleitplanung

In einigen Bereichen, wie beispielsweise beim Erstellen von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen unter dem Sammelbegriff der Bauleitplanung, schreiben gesetzliche Regelungen in verschiedenen Phasen eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Der Zeitraum der Beteiligung wird vom Stadtrat beziehungsweise dem zuständigen Ausschuss festgesetzt. Stellungnahmen können Sie auch online einreichen.

Freiwillige Beteiligung bei städtischen Projekten

In vielen Fällen kann eine sogenannte informelle Beteiligung, die von der Kommune auf freiwilliger Basis erfolgt, für mehr Akzeptanz in und gute Ideen aus der Bürgerschaft sorgen. Diese Verfahren sind gesetzlich nicht geregelt und können daher auf viele unterschiedliche Arten und in unterschiedlichsten Bereichen erfolgen. Termine entnehmen Sie bitte unserem Beteiligungskalender auf dieser Seite.

Onlinebeteiligung

Ein Teilbereich der informellen Beteiligung sind die Onlinebeteiligungen. Für diese stellt die Stadt Nürnberg eine eigene Online-Plattform zur Verfügung. Diese Verfahren erfolgen meist begleitend zu anderen Beteiligungsformen, die vor Ort stattfinden.

Bürgerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Artikel 18b der Bayerischen Gemeindeordnung ermöglicht einen sogenannten Bürgerantrag. Unterzeichnet mindestens ein Prozent der Einwohnenden den Antrag, ist er erfolgreich. Dann muss das zuständige Gemeindeorgan das Anliegen innerhalb von drei Monaten beraten. Ein Beschluss ist dabei nicht zwingend.

Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung räumt der Bürgerschaft und dem Stadtrat die Möglichkeit ein, zu einem Thema im Zuständigkeitsbereich der Kommune einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Notwendig dafür sind ein erfolgreiches Bürgerbegehren oder ein Ratsbegehren. Bisher gab es in der Stadtgeschichte zwei Bürgerentscheide.

Bürger- und Vorstadtvereine

Die Bürger- und Vorstadtvereine sehen sich als unabhängige und permanente Bürgervertretung, sie repräsentieren einen Teil der demokratischen Bürgergesellschaft in unserer Stadt.

Die Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine Nürnbergs e.V., kurz AGBV, wurde 1932 gegründet. Zweck des Vereins ist die Vertretung bürgerschaftlicher Angelegenheiten und Interessen, die über den Bereich der einzelnen Mitgliedsvereine hinausreichen.

Stadtleben mitgestalten: Selbst aktiv werden

Als Stadt beteiligen wir zu einer Vielzahl von Projekten auf ganz unterschiedliche Arten und Weisen die Menschen in unserer Stadt. Das ist aber nicht die einzige Art und Weise, wie Sie das Leben in Nürnberg mitgestalten können. Auf dieser Seite nennen wir Ihnen weitere Möglichkeiten, sich einzubringen.


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