Bürgerbeteiligung in Nürnberg

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Die Stadt Nürnberg intensiviert ihre Bemühungen um frühzeitige und umfassende Beteiligung ihrer Bürger stetig. Dabei steht sie auch innovativen Möglichkeiten, beispielsweise elektronische Verfahren, offen gegenüber und setzt diese ein, wo es sinnvoll erscheint. Auf dieser Seite finden Sie alles Wissenswerte über aktuelle Verfahren und die verschiedenen Wege der Beteiligung.
Aktuelles und Termine
Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung
Der Begriff der Bürgerbeteiligung findet für eine Vielzahl von Verfahren und Formen Verwendung. Unterschieden wird dabei zwischen der sogenannten formellen Beteiligung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, und der informellen Beteiligung, die die Kommune freiwillig organisiert.
Bürgerversammlungen
Die Bürgerversammlung ist in der bayerischen Gemeindeordnung vorgeschrieben. In Nürnberg gibt es 18 Versammlungsgebiete, in denen jeweils alle zwei Jahre eine solche Veranstaltung stattfindet. Zusätzlich lädt Oberbürgermeister Marcus König viermal im Jahr zur mobilen Bürgerversammlung.
Digitaler Bürgerdialog
Der „Digitale Bürgerdialog“ sollte während der Corona-Hochphase im Winter 2020/2021 den monatelangen Ausfall der Bürgerbeteiligungen vor Ort und der Bürgerversammlungen abmildern. Inzwischen hat sich das digitale Format etabliert. Derzeit gibt es zwei Termine im Jahr – zum Teil mit Schwerpunktthema.

Beteiligungsformen in der Stadtplanung
In einigen Bereichen, wie beispielsweise beim Erstellen von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen unter dem Sammelbegriff Bauleitplanung, gibt es gesetzliche Regelungen, die eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorschreiben. Der Zeitraum der Beteiligung wird vom Stadtrat festgesetzt.

Freiwillige Beteiligungsverfahren
In vielen Fällen kann eine sogenannte informelle Beteiligung, die von der Kommune auf freiwilliger Basis erfolgt, für mehr Akzeptanz in und gute Ideen aus der Bürgerschaft sorgen. Diese Verfahren sind gesetzlich nicht geregelt und können daher auf viele unterschiedliche Arten erfolgen.

Online-Beteiligungen
Rund 90 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren nutzen das Internet, Tendenz steigend. Es macht somit Sinn, neben den klassischen Vor-Ort-Formaten der Bürgerbeteiligung in bestimmten Fällen auch Verfahren über das Internet einzusetzen. Dafür gibt es nun eine eigene Online-Plattform.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung räumt der Bürgerschaft und dem Stadtrat die Möglichkeit ein, zu einem Thema im Zuständigkeitsbereich der Kommune einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Notwendig dafür sind ein erfolgreiches Bürgerbegehren oder ein Ratsbegehren.

Bürgerantrag
Artikel 18b der Bayerischen Gemeindeordnung ermöglicht einen sogenannten Bürgerantrag. Ist er erfolgreich, muss das zuständige Gemeindeorgan das Anliegen innerhalb von drei Monaten beraten. Ein Beschluss ist dabei nicht zwingend. Mindestens ein Prozent der Einwohner muss den Bürgerantrag unterzeichnen, damit er erfolgreich ist.

Bürgervereine
Die Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine Nürnbergs e.V. (AGBV) vertritt bürgerschaftliche Interessen, die über den Bereich der einzelnen Mitgliedsvereine hinausreichen. Sie leisten damit kommunalpolitische Arbeit unterhalb der Ebene des Stadtrates.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Kinderversammlungen
Vor jeder Bürgerversammlung findet am gleichen Tag jeweils nachmittags die Kinderversammlung für Kinder von 6 bis 14 Jahren statt. Fachleute aus verschiedenen Dienststellen der Stadt Nürnberg sind anwesend und hören den jungen Nürnbergern aufmerksam zu.

Jugendversammlungen
Auch Jugendliche können sich an den Geschicken ihrer Stadt beteiligen: Das Projekt "laut!" hat es sich seit 2012 zum Ziel gemacht, die Anliegen junger Menschen zwischen 14 und 21 Jahren aufzugreifen. Bei Jugendversammlungen, Foren und Workshops können sich die Jugendlichen aktiv einbringen.