Ein Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. Er wurde in Bayern 1995, zusammen mit dem Bürgerbegehren, auf Gemeinde- und Landkreisebene eingeführt. Mit ihm können alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger - nach den Grundsätzen der freien, gleichen und geheimen Wahl - über Angelegenheiten der Gemeinde (Sachfragen des eigenen Wirkungskreises) entscheiden.
Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses. Ihm entspricht auf Landesebene der Volksentscheid (vgl. Art. 18a Bayer. Gemeindeordnung).
Bürgerentscheid "Lieber zurück auf Los" zum Ausbau des Frankenschnellwegs am 28. Juni 2026
Beim Bürgerentscheid "Lieber zurück auf Los statt Ausbau Frankenschnellweg" am 28. Juni 2026 wird folgende Frage gestellt:
"Sind Sie dafür, dass die derzeitigen Planungen und Maßnahmen (nach aktuellem Planfeststellungsverfahren) für den Ausbau des Frankenschnellwegs sofort gestoppt werden?"
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sind der Auffassung, dass die für den Ausbau des Frankenschnellwegs benötigten Gelder sinnvoller für Nürnbergs Bevölkerung eingesetzt werden könnten. Aus diesen Gründen sollen die Planungen zum Ausbau des Frankenschnellwegs (gemäß Planfeststellungsverfahren) gestoppt und überarbeitet werden, und es soll ein städtebaulicher Neuansatz erfolgen.
Die Mehrheit des Stadtrats ist dagegen überzeugt: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, den Ausbau voranzubringen.
Auf dieser Webseite finden Sie alle Informationen, Bekanntmachungen und Ergebnisse zum Bürgerentscheid.
Bürgerentscheid zum künftigen Umgang mit dem historischen Rathaussaal am 25. Mai 2014
Beim Bürgerentscheid am 25. Mai 2014 wurde den Stimmberechtigten aufgrund eines Stadtratsbeschlusses (Ratsbegehren) die Frage gestellt: „Soll die Bemalung des historischen Rathaussaals nach dem durch Fotos dokumentierten Vorkriegszustand aus dem Jahr 1904/1905 rekonstruiert werden?“ Der Bürgerentscheid wurde abgelehnt.
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Bürgerentscheid über den Bebauungsplan Nr. 4333 zum Augustinerhof in Nürnberg am 14. Januar 1996
Beim Bürgerentscheid am 14. Januar 1996 wurde den Stimmberechtigten aufgrund eines Stadtratsbeschlusses (Ratsbegehren) die Frage gestellt: „Soll für das Gebiet zwischen Augustinerstraße, Winklerstraße, Zwischen den Fleischbänken, der Pegnitz und der Karlstraße ein neues Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel einer Mischgebietsnutzung eingeleitet und demzufolge das Verfahren zum Erlaß des Bebauungsplanes Nr. 4333 2. Fassung eingestellt werden?“ Der Bürgerentscheid war erfolgreich.