Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag
mindestens 18 Jahre alt sind,
seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Nürnberg am 42. Tag vor der Wahl (= 15. August 2021) mit Hauptwohnung gemeldet ist, wird automatisch in das Nürnberger Wählerverzeichnis eingetragen und bekommt eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.
Sie können auf Antrag ins Nürnberger Wählerverzeichnis aufgenommen werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:
Deutsche im Ausland
War Ihre letzte Hauptwohnung vor dem Wegzug ins Ausland in Nürnberg? Dann können Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 5. September 2021) beantragen. Der Antrag muss von der Antragstellerin/dem Antragsteller persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und dem Nürnberger Wahlamt im Original übermittelt werden.
Zum Antrag<https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html>
Wohnungslose
Personen, die sich gewöhnlich in Nürnberg aufhalten und für keine Wohnung gemeldet sind, können die Aufnahme ins Wählerverzeichnis bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 5. September 2021) beim Nürnberger Wahlamt beantragen.
Zuzüge nach Nürnberg
Wenn Sie Ihre Hauptwohnung in Nürnberg nach dem 42. Tag vor der Wahl (= 15. August 2021) angemeldet haben, können Sie die Aufnahme ins Nürnberger Wählerverzeichnis noch bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 5. September 2021) beim Nürnberger Wahlamt beantragen. Andernfalls können Sie beim Wahlamt Ihres früheren Wohnortes Briefwahlunterlagen beantragen.
Nürnberger Wahlkreise
In Nürnberg werden zwei Wahlkreise gebildet: 244 Nürnberg-Nord 245 Nürnberg-Süd (einschließlich Stadt Schwabach)