Die Stadt Nürnberg sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bei der Landtagswahl am 8. Oktober 2023 aktiv als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mitarbeiten möchten.
Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv am politischen Geschehen teilnehmen. Als Wahlhelferin/Wahlhelfer bildest Du das Fundament der Wahlorganisation und bist daher für einen reibungslosen Wahlablauf unerlässlich. Nach Schließung der Wahllokale hilfst du beim Auszählen der Stimmzettel und ermittelst so das Ergebnis. Auch die Ergebnisse der Briefwahl können nur durch deine Mitarbeit festgestellt werden.
In Nürnberg werden für eine Wahl circa 5.000 Wahlvorstandsmitglieder benötigt. Neben den städtischen Bediensteten und Mitarbeitenden aus anderen Behörden benötigen wir auch deine Mithilfe.
Werde Wahlhelferin! Werde Wahlhelfer!
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Auf deinen Einsatz als Wahlhelfer oder Wahlhelferin bereitet dich die Stadt Nürnberg mit Schulungsunterlagen und -videos optimal vor. Du findest die Unterlagen auf dieser Seite links im Unterseiten-Verzeichnis unter "Schulungsunterlagen" oder über folgenden Link:
Ganz einfach online. Bitte nutze das Formular "Online Anmeldung" nur für Neuanmeldungen. Für Fragen und Anregungen verwende bitte unser Kontaktformular.
Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann jede Person werden, die selbst wahlberechtigt bzw. stimmberechtigt ist.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Du musst am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein. Du musst folgende Staatsangehörigkeit haben: - bei Kommunalwahlen und Europawahlen die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (Unionsbürgerschaft), - bei Bundestagswahlen sowie Landtags- und Bezirkswahlen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Welche Aufgaben hat ein Wahlvorstand?
Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl bzw. Abstimmung und hat dabei folgende Aufgaben: - Wahrung der Geheimhaltung und Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum, - Überprüfung der Wahl- bzw. Stimmberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, - Ausgabe des Stimmzettels, - Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis, - Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels, - Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk bzw. Stimmbezirk - Erstellung einer Niederschrift über die Durchführung der Wahlhandlung und über die Ermittlung des Wahlergebnisses
Wieviel Zeit muss ich einplanen?
Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich um 7:30 Uhr im Wahllokal, um den Raum einzurichten und für die Wahlhandlung vorzubereiten. Bei den allgemeinen Wahlvorständen wird in der Regel bis 18:00 Uhr in zwei „Schichten“ gearbeitet. Die Absprache der Pausen treffen die Wahlvorstandsmitglieder eigenverantwortlich. Ab 18:00 Uhr wird das Wahlergebnis ermittelt. An der Auszählung der Stimmen nehmen dann wieder alle teil. Diese kann - je nach Umfang der Wahl - mehrere Stunden in Anspruch nehmen.
Die Briefwahlvorstände treffen sich am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18:00 Uhr beginnt.
Wie erfahre ich, wo und wie ich eingesetzt werde?
Rechtzeitig vor dem Wahltag erhältst du eine schriftliche Berufung, aus der auch hervorgeht, in welchem Wahlraum und in welcher Funktion du eingesetzt bist.
Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?
Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist von der Art der Wahl und der Aufgabe im Wahlvorstand abhängig.
Bei der Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 erhalten
- Wahlvorstehende und Schriftführende jeweils 110 €, - stellvertretende Wahlvorstehende und stellvertretende Schriftführende 100 € und - Beisitzende jeweils 80 €.
Zusätzlich 50 € oder freier Tag?
Wenn dir von deiner Arbeitsstelle für den in Nürnberg geleisteten Wahldienst kein freier Tag gewährt wird, erhältst du zusätzlich einen Betrag von 50 €. Du erhältst diesen Betrag auch, wenn du auf den freien Tag verzichten.
Die Aufwandsentschädigung wird ca. 6 Wochen nach der Wahl auf Dein Konto überwiesen.
Du erhältst im Vorfeld Schulungsunterlagen, aus denen du alle wichtigen Informationen für den Wahltag entnehmen kannst. Weiterführende Schulungsunterlagen und Schulungsvideos werden dir online zur Verfügung gestellt.
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Wahlvorstandsmitglied