Eine Hand mit einem Stift über einem Stimmzettel in Nahaufnahme

Wahlen in Nürnberg

Wahlhelfende

Demokratie miterleben? Werde Wahlhelferin! Werde Wahlhelfer!

Werde Wahlhelferin! Werde Wahlhelfer!, Bild © Gestaltung - Stadt Nürnberg Stadtgrafik

Information zu den Zimmernummern der Wahlräume

Die Berufungsschreiben für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden bereits verschickt. Die Zimmernummern der Wahlräume stehen nun fest. Die Raumangabe findet man auch am Wahltag auf den Aushängen im Eingangsbereich des Wahlgebäudes.

Am Wahlsonntag geben die Wahlvorstände direkt nach der abgeschlossenen Stimmenauszählung die Wahlunterlagen in der zugehörigen dezentralen Annahmestelle ab. Hierzu bringt ein Mitglied des Wahlvorstands, idealerweise der oder die Wahlvorstehende oder der bzw. die Schriftführende, die vollständig gepackte Überbringertasche zur korrekten dezentralen Annahmestelle. Die Anschrift der Annahmestelle steht auch auf der Überbringertasche.

Mach mit: Werde Wahlhelferin! Werde Wahlhelfer!

Die nächste anstehende Wahl ist die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025.

Für diese und künftige Wahlen brauchen wir Menschen wie dich, damit unsere demokratischen Wahlen und Abstimmungen gut und sicher ablaufen können. Ein besonderes Ehrenamt ist das der Wahlhelferin bzw. des Wahlhelfers.

Bist du am Wahltag mindestens 18 Jahre (bei Europawahlen 16 Jahre) alt? Dann melde dich freiwillig, um uns bei der Durchführung von Wahlen zu unterstützen.

  • Anmeldung hier<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/130_sta/130_sta_d_wahlhelfer/index?return=close-windowpages/index.jsp>

Die Stadt Nürnberg sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bei Wahlen aktiv als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mitarbeiten möchten.

Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv am politischen Geschehen teilnehmen. Als Wahlhelferin/Wahlhelfer bildest du das Fundament der Wahlorganisation und bist daher für einen reibungslosen Wahlablauf unerlässlich. Nach Schließung der Wahllokale hilfst du beim Auszählen der Stimmzettel und ermittelst so das Ergebnis. Auch die Ergebnisse der Briefwahl können nur durch deine Mitarbeit festgestellt werden.

In Nürnberg werden für eine Wahl je nach Wahlart bis zu 6.000 Wahlvorstandsmitglieder benötigt. Neben den städtischen Bediensteten und Mitarbeitenden aus anderen Behörden benötigen wir auch deine Mithilfe.

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Du möchtest Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden? Folge unserem Link!

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Antworten auf deine Fragen

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Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann jede Person werden, die selbst wahlberechtigt bzw. stimmberechtigt ist.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Du musst am Wahltag mindestens 18 Jahre, bei Europawahlen (ab 2024) 16 Jahre alt sein.
Du musst folgende Staatsangehörigkeit haben:
- bei Kommunalwahlen und Europawahlen die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (Unionsbürgerschaft),
- bei Bundestagswahlen sowie Landtags- und Bezirkswahlen die deutsche Staatsangehörigkeit.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Mitglieder von Wahlvorständen und Briefwahlvorständen. Wahlvorstände und Briefwahlvorstände bestehen für jeden Wahlraum aus

- einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher,
- einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher,
- einem Schriftführer oder einer Schriftführerin
- einer stellvertretenden Schriftführerin oder einem stellvertretenden Schriftführer und
- Beisitzern.

Am Wahltag wählen die Menschen in einem Wahllokal. Der Wahlvorstand ist die Gruppe von Personen, die am Wahltag ein Wahllokal betreuen. Sie sorgen dafür, dass an dem Tag alles korrekt abläuft. Sie öffnen das Wahllokal. Dann geben sie die Stimmzettel aus und prüfen, ob die Personen wählen dürfen. Zum Schluss zählen Sie die Stimmen aus.

WAHLVORSTEHERIN ODER WAHLVORSTEHER

Der Wahlvorstand braucht eine Person, die an diesem Tag die Gruppe leitet. Diese Person heißt „Wahlvorsteher“ oder „Wahlvorsteherin“. Sie holt bereits am Tag vor der Wahl einige wichtige Unterlagen im Wahlamt ab. Sie eröffnet die Wahl und beaufsichtigt während der Wahl die Wahlurne. Sie gibt allen anderen Personen im Wahlvorstand ihre Aufgaben und passt auf, dass alles korrekt abläuft. Sie überwacht die Auszählung der Stimmen. Zum Schluss gibt sie das Ergebnis im Wahlraum bekannt und meldet das Ergebnis dem Wahlamt. Eine Wahlvorsteherin oder eine Wahlvorsteher hat immer auch eine Vertretung, die ihr oder ihm bei allem zur Seite steht.

SCHRIFTFÜHRERIN ODER SCHRIFTFÜHRER

Die Person, die sich um das Wählerverzeichnis und die Niederschrift kümmert, heißt „Schriftführer“ oder „Schriftführerin“. Auch sie hat zur Unterstützung eine Vertretung. Außerdem passt sie auf Wahlscheine auf, die tagsüber vielleicht eingenommen werden. Nach der Auszählung der Stimmen, schreibt sie diese Ergebnisse in die Niederschrift und die Schnellmeldung. Sie hat mit der Niederschrift den kompletten Ablauf der Wahl zur Hand und kann dort immer nachschauen, was gerade zu tun ist.

BEISITZENDE

Die übrigen Personen im Wahlvorstand sind Beisitzende. Sie unterstützen bei der Ausgabe der Stimmzettel und der Auszählung. Dafür müssen Sie Stimmzettel sortieren, stapeln und zählen. Am Ende der Wahl helfen sie dabei, die Unterlagen richtig zu verpacken.

Am Tag von der Bundestagswahl haben vielleicht nicht alle Wählerinnen und Wähler Zeit. Deshalb können diese Menschen am Wahltag nicht zu den Wahllokalen gehen. Aber sie können trotzdem wählen. Sie können nämlich vor dem Wahltag eine Briefwahl machen.

Der Briefwahlvorstand ist eine Gruppe von Personen, die am Wahltag helfen. Sie sorgen dafür, dass an dem Tag alles richtig läuft. Erst zählen und öffnen sie die Wahlbriefe. Dann prüfen sie den Inhalt der Wahlbriefe. Danach öffnen sie die Umschläge mit den Stimmzetteln. Zum Schluss zählen Sie die Stimmen auf den Stimmzetteln aus.

BRIEFWAHLVORSTEHERIN ODER BRIEFWAHLVORSTEHER

Der Briefwahlvorstand braucht eine Person, die an diesem Tag die Gruppe leitet. Diese Person heißt „Briefwahlvorsteher“ oder „Briefwahlvorsteherin“. Sie holt bereits am Tag vor der Wahl einige wichtige Unterlagen im Wahlamt ab. Sie gibt allen anderen Personen im Briefwahlvorstand ihre Aufgaben und passt auf, dass alles korrekt abläuft. Sie prüft, ob die Wahlscheine und Umschläge mit den Stimmzetteln in Ordnung sind. Sie überwacht die Auszählung der Stimmen. Zum Schluss gibt sie das Ergebnis im Wahlraum bekannt und meldet das Ergebnis dem Wahlamt. Eine Briefwahlvorsteherin oder ein Briefwahlvorsteher hat immer auch eine Vertretung, die ihr oder ihm bei allem zur Seite steht.

SCHRIFTFÜHRERIN ODER SCHRIFTFÜHRER

Die Person, die sich um die Niederschrift kümmert, heißt „Schriftführer“ oder „Schriftführerin“. Auch sie hat zur Unterstützung eine Vertretung. Außerdem sammelt sie die Wahlscheine und passt auf diese auf. Nach der Auszählung der Stimmen, schreibt sie die Ergebnisse in die Niederschrift und die Schnellmeldung. Sie hat mit der Niederschrift den kompletten Ablauf der Wahl zur Hand und kann dort immer nachschauen, was gerade zu tun ist.

BEISITZENDE

Die übrigen Personen im Wahlvorstand sind Beisitzende. Sie helfen dabei, die Wahlbriefe zu bearbeiten und zählen die Stimmen aus. Hierfür müssen Sie Wahlbriefe und Umschläge mit Stimmzetteln öffnen. Sie müssen Stimmzettel sortieren, stapeln und zählen. Am Ende der Wahl helfen sie dabei, die Unterlagen richtig zu verpacken.

Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich um 7:30 Uhr im Wahllokal, um den Raum einzurichten und für die Wahlhandlung vorzubereiten. Bei den allgemeinen Wahlvorständen wird in der Regel bis 18:00 Uhr in zwei „Schichten“ gearbeitet. Die Absprache der Pausen treffen die Wahlvorstandsmitglieder eigenverantwortlich. Ab 18:00 Uhr wird das Wahlergebnis ermittelt. An der Auszählung der Stimmen nehmen dann wieder alle teil. Diese kann - je nach Umfang der Wahl - mehrere Stunden in Anspruch nehmen.

Die Briefwahlvorstände treffen sich am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18:00 Uhr beginnt.

Rechtzeitig vor dem Wahltag erhältst du eine schriftliche Berufung, aus der auch hervorgeht, in welchem Wahlraum und in welcher Funktion du eingesetzt bist.

Wahlhelfende erhalten eine Entschädigung aufgrund der ausgeführten Tätigkeit. Diese beträgt:

• für Wahlvorstehende: 80,- EUR
• für stellvertretende Wahlvorstehende: 70,- EUR
• für Schriftführende: 80,- EUR
• für stellvertretende Schriftführende: 70,- EUR
• für Beisitzende: 50,- EUR
• für sonstiges Wahlpersonal (außerhalb eines Wahlvorstandes): 50,- EUR

Außerdem erhalten Wahlhelfende eine Entschädigung für die Abholung von Wahlunterlagen (nur nach Aufforderung durch das Wahlamt) in Höhe von 20,- EUR je Bezirk sowie in Höhe von 10,- EUR je Bezirk für die Rückgabe von Wahlunterlagen am Wahlabend.

Zusätzlich zur genannten Entschädigung erhält jedes Wahlvorstandsmitglied 50,- EUR, sofern von ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber für den in Nürnberg geleisteten Wahldienst kein freier Tag gewährt wird. Wahlvorstandsmitgliedern, die bei der Stadt beschäftigt sind, steht dieser Betrag dann zu, wenn sie auf den freien Tag verzichtet haben.

Rechtsgrundlage für die Entschädigung der Wahlhelfenden ist die Wahlhelferentschädigungssatzung – WES vom 30. Juni 2023 (Amtsblatt Seite 276). Detaillierte Informationen hierzu findest du unter nachfolgenden Links:

Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt ausschließlich unbar per Banküberweisung. Um das Geld unkompliziert, sicher und zeitnah zu erhalten, nutze bitte folgenden Onlineantrag. Bitte halte dein Berufungsschreiben mit deiner Wahlhelfer-ID bereit.

Auf deinen Einsatz als Wahlhelfer oder Wahlhelferin bereitet dich die Stadt Nürnberg mit Schulungsunterlagen und -videos optimal vor. Du erhältst im Vorfeld eine Broschüre, aus der du alle wichtigen Informationen für den Wahltag entnehmen kannst. Schulungsunterlagen und Schulungsvideos werden dir hier online zur Verfügung gestellt. Des Weiteren finden Schulungen für Wahlvorstehende und Schriftführende sowie deren Stellvertretung kurz vor der Wahl per Videokonferenz statt. Schulungstermine können wenige Wochen vor der Wahl online gebucht werden.

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit bei Wahlen und Abstimmungen

Hast du noch Fragen? Brauchst du mehr Informationen?

Wahlamt der Stadt Nürnberg

Wahlvorstandseinteilung

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