Möchten Sie Demokratie miterleben? Werden Sie Wahlhelfende!
Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv am politischen Geschehen teilnehmen. Als Wahlhelfende bilden sie das Fundament der Wahlorganisation und sind daher für einen reibungslosen Wahlablauf unerlässlich. Nach Schließung der Wahllokale helfen sie beim Auszählen der Stimmzettel und ermitteln so das Ergebnis. Auch die Ergebnisse der Briefwahl können nur durch ihre Mitarbeit festgestellt werden.
In Nürnberg werden für eine Wahl circa 4.500 Wahlvorstandsmitglieder benötigt. Neben den städtischen Bediensteten und Mitarbeitenden aus anderen Behörden benötigen wir auch die Mithilfe unserer Bevölkerung.
Wahlhelfende müssen am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen: - mindestens 18 Jahre alt sein
Zur Staatsangehörigkeit gelten folgende Voraussetzungen: bei Kommunalwahlen: die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (Unionsbürgerschaft) bei Bundes- und Landtagswahlen: die deutsche Staatsangehörigkeit bei Europawahlen: die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (Unionsbürgerschaft)
Wie kann ich mich bewerben?
Ganz einfach online. Bitte nutzen Sie das Formular nur für Neuanmeldungen. Für Fragen und Anregungen verwenden Sie Bitte unser Kontaktformular.
Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich in um 7:30 Uhr im Wahllokal, um den Raum einzurichten und für die Wahlhandlung vorzubereiten. Bei den allgemeinen Wahlvorständen, wird in der Regel bis 18:00 Uhr in zwei „Schichten“ gearbeitet. Die Absprache der Pausen treffen die Wahlvorstandsmitglieder eigenverantwortlich. An der Auszählung nehmen dann wieder alle teil. Die Briefwahlvorstände treffen sich am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18:00 Uhr beginnt.
In welchem Wahlraum werde ich eingesetzt?
Rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten alle Wahlvorstandsmitglieder eine schriftliche Berufung, aus der auch hervorgeht, in welchem Wahlraum und in welcher Funktion sie eingesetzt sind.
Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?
Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist von der Art der Wahl und der Aufgabe im Wahlvorstand abhängig. Detaillierte Informationen finden Sie in der Wahlhelferentschädigungssatzung und in der Übersicht zur Wahlhelferentschädigung.
Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen, Wahrung der Geheimhaltung und Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum, Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung eines Wählers, Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen, Entscheidung über Wahlhandlung und Ergebnisermittlung, Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.
Wie werde ich auf den Einsatz vorbereitet?
Sie erhalten Schulungsunterlagen, aus denen Sie alle wichtigen Informationen für den Wahltag entnehmen können, auch bereits im Voraus online.
Wie erfahre ich, ob ich eingesetzt werde?
Rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten alle Wahlvorstandsmitglieder eine schriftliche Berufung, aus der auch hervorgeht, in welchem Wahlraum und in welcher Funktion sie eingesetzt sind.
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Wahlvorstandsmitglied