Die nächste anstehende Wahl ist voraussichtlich die vorgezogene (Neu)wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025.
Für diese und künftige Wahlen brauchen wir Menschen wie dich, damit unsere demokratischen Wahlen und Abstimmungen gut und sicher ablaufen können. Ein besonderes Ehrenamt ist das der Wahlhelferin bzw. des Wahlhelfers.
Bist du am Wahltag mindestens 18 Jahre (bei Europawahlen 16 Jahre) alt? Dann melde dich freiwillig, um uns bei der Durchführung von Wahlen zu unterstützen.
Die Stadt Nürnberg sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bei Wahlen aktiv als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mitarbeiten möchten.
Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv am politischen Geschehen teilnehmen. Als Wahlhelferin/Wahlhelfer bildest du das Fundament der Wahlorganisation und bist daher für einen reibungslosen Wahlablauf unerlässlich. Nach Schließung der Wahllokale hilfst du beim Auszählen der Stimmzettel und ermittelst so das Ergebnis. Auch die Ergebnisse der Briefwahl können nur durch deine Mitarbeit festgestellt werden.
In Nürnberg werden für eine Wahl je nach Wahlart bis zu 6.000 Wahlvorstandsmitglieder benötigt. Neben den städtischen Bediensteten und Mitarbeitenden aus anderen Behörden benötigen wir auch deine Mithilfe.
Werde Wahlhelferin! Werde Wahlhelfer!
Du möchtest Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden? Folge unserem Link!
Ganz einfach online. Bitte nutze das Formular "Online Anmeldung" nur für Neuanmeldungen. Für Fragen und Anregungen verwende bitte unser Kontaktformular.
Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann jede Person werden, die selbst wahlberechtigt bzw. stimmberechtigt ist.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Du musst am Wahltag mindestens 18 Jahre, bei Europawahlen (ab 2024) 16 Jahre alt sein. Du musst folgende Staatsangehörigkeit haben: - bei Kommunalwahlen und Europawahlen die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (Unionsbürgerschaft), - bei Bundestagswahlen sowie Landtags- und Bezirkswahlen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Welche Aufgaben hat ein Wahlvorstand?
Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl bzw. Abstimmung und hat dabei folgende Aufgaben: - Wahrung der Geheimhaltung und Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum, - Überprüfung der Wahl- bzw. Stimmberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, - Ausgabe des Stimmzettels, - Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis, - Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels, - Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk bzw. Stimmbezirk - Erstellung einer Niederschrift über die Durchführung der Wahlhandlung und über die Ermittlung des Wahlergebnisses
Wieviel Zeit muss ich einplanen?
Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich um 7:30 Uhr im Wahllokal, um den Raum einzurichten und für die Wahlhandlung vorzubereiten. Bei den allgemeinen Wahlvorständen wird in der Regel bis 18:00 Uhr in zwei „Schichten“ gearbeitet. Die Absprache der Pausen treffen die Wahlvorstandsmitglieder eigenverantwortlich. Ab 18:00 Uhr wird das Wahlergebnis ermittelt. An der Auszählung der Stimmen nehmen dann wieder alle teil. Diese kann - je nach Umfang der Wahl - mehrere Stunden in Anspruch nehmen.
Die Briefwahlvorstände treffen sich am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18:00 Uhr beginnt.
Wie erfahre ich, wo und wie ich eingesetzt werde?
Rechtzeitig vor dem Wahltag erhältst du eine schriftliche Berufung, aus der auch hervorgeht, in welchem Wahlraum und in welcher Funktion du eingesetzt bist.
Bekomme ich für die Bundestagswahl eine Aufwandsentschädigung?
Wahlhelfende erhalten eine Entschädigung aufgrund der ausgeführten Tätigkeit. Diese beträgt:
• für Wahlvorstehende: 80,- EUR • für stellvertretende Wahlvorstehende: 70,- EUR • für Schriftführende: 80,- EUR • für stellvertretende Schriftführende: 70,- EUR • für Beisitzende: 50,- EUR • für sonstiges Wahlpersonal (außerhalb eines Wahlvorstandes): 50,- EUR
Außerdem erhalten Wahlhelfende eine Entschädigung für die Abholung von Wahlunterlagen (nur nach Aufforderung durch das Wahlamt) in Höhe von 20,- EUR je Bezirk sowie in Höhe von 10,- EUR je Bezirk für die Rückgabe von Wahlunterlagen am Wahlabend.
Zusätzlich zur genannten Entschädigung erhält jedes Wahlvorstandsmitglied 50,- EUR, sofern von ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber für den in Nürnberg geleisteten Wahldienst kein freier Tag gewährt wird. Wahlvorstandsmitgliedern, die bei der Stadt beschäftigt sind, steht dieser Betrag dann zu, wenn sie auf den freien Tag verzichtet haben.
Rechtsgrundlage für die Entschädigung der Wahlhelfenden ist die Wahlhelferentschädigungssatzung – WES vom 30. Juni 2023 (Amtsblatt Seite 276). Detaillierte Informationen hierzu findest du unter nachfolgenden Links:
Auf deinen Einsatz als Wahlhelfer oder Wahlhelferin bereitet dich die Stadt Nürnberg mit Schulungsunterlagen und -videos optimal vor. Du erhältst im Vorfeld eine Broschüre, aus der du alle wichtigen Informationen für den Wahltag entnehmen kannst. Schulungsunterlagen und Schulungsvideos werden dir hier online zur Verfügung gestellt. Des Weiteren finden Schulungen für Wahlvorstehende und Schriftführende sowie deren Stellvertretung kurz vor der Wahl per Videokonferenz statt. Schulungstermine können wenige Wochen vor der Wahl online gebucht werden.