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Wahlhelfende

Möchten Sie Demokratie miterleben? Werden Sie Wahlhelfende!

Werde Wahlhelfer*in!

Die Stadt Nürnberg sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bei der Landtagswahl am 8. Oktober 2023 aktiv als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mitarbeiten möchten.

Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv am politischen Geschehen teilnehmen. Als Wahlhelfende bilden sie das Fundament der Wahlorganisation und sind daher für einen reibungslosen Wahlablauf unerlässlich. Nach Schließung der Wahllokale helfen sie beim Auszählen der Stimmzettel und ermitteln so das Ergebnis. Auch die Ergebnisse der Briefwahl können nur durch ihre Mitarbeit festgestellt werden.

Wahlhelfen ist Ehrensache!

In Nürnberg werden für eine Wahl circa 5.000 Wahlvorstandsmitglieder benötigt. Neben den städtischen Bediensteten und Mitarbeitenden aus anderen Behörden benötigen wir auch die Mithilfe unserer Bevölkerung.

Hier können Sie sich anmelden

Antworten auf Ihre Fragen

Wie kann ich mich bewerben?

Ganz einfach online.
Bitte nutzen Sie das Formular "Online Anmeldung" nur für Neuanmeldungen.
Für Fragen und Anregungen verwenden Sie bitte unser Kontaktformular.

Brauche ich bestimmte Voraussetzungen?

Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann jede Person werden, die selbst wahlberechtigt bzw. stimmberechtigt ist.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Sie müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie müssen folgende Staatsangehörigkeit haben:
- bei Kommunalwahlen und Europawahlen die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (Unionsbürgerschaft),
- bei Bundestagswahlen sowie Landtags- und Bezirkswahlen die deutsche Staatsangehörigkeit.

Welche Aufgaben hat ein Wahlvorstand?

Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl bzw. Abstimmung und hat dabei folgende Aufgaben:
- Wahrung der Geheimhaltung und Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum,
- Überprüfung der Wahl- bzw. Stimmberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe des Stimmzettels,
- Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk bzw. Stimmbezirk
- Erstellung einer Niederschrift über die Durchführung der Wahlhandlung und über die Ermittlung des Wahlergebnisses

Wieviel Zeit muss ich einplanen?

Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich um 7:30 Uhr im Wahllokal, um den Raum einzurichten und für die Wahlhandlung vorzubereiten. Bei den allgemeinen Wahlvorständen wird in der Regel bis 18:00 Uhr in zwei „Schichten“ gearbeitet. Die Absprache der Pausen treffen die Wahlvorstandsmitglieder eigenverantwortlich. Ab 18:00 Uhr wird das Wahlergebnis ermittelt. An der Auszählung der Stimmen nehmen dann wieder alle teil. Diese kann - je nach Umfang der Wahl - mehrere Stunden in Anspruch nehmen.

Die Briefwahlvorstände treffen sich am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18:00 Uhr beginnt.

Wie erfahre ich, wo und wie ich eingesetzt werde?

Rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten Sie eine schriftliche Berufung, aus der auch hervorgeht, in welchem Wahlraum und in welcher Funktion Sie eingesetzt sind.

Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?

Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist von der Art der Wahl und der Aufgabe im Wahlvorstand abhängig. Detaillierte Informationen finden Sie in der Wahlhelferentschädigungssatzung und in der Übersicht zur Wahlhelferentschädigung.

Wie werde ich auf den Einsatz vorbereitet?

Sie erhalten im Vorfeld Schulungsunterlagen, aus denen Sie alle wichtigen Informationen für den Wahltag entnehmen können. Weiterführende Schulungsunterlagen und Schulungsvideos werden Ihnen online zur Verfügung gestellt.

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Wahlvorstandsmitglied

Haben Sie noch Fragen? Brauchen Sie mehr Informationen?

Wahlamt der Stadt Nürnberg

Wahlvorstandseinteilung

Unschlittplatz 7a

90403 Nürnberg

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