Europawahl - Informationen für Wählende

Stimmzetteleinwurf


Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Deutsche mit Wohnsitz in Nürnberg

Wahlberechtigte Deutsche werden von Amts wegen in das Nürnberger Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) in Nürnberg mit Hauptwohnung gemeldet sind und erhalten spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) eine Wahlbenachrichtigung.

Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Im Ausland lebende Deutsche, die ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben möchten, müssen vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

War Ihr letzter Wohnort vor dem Wegzug ins Ausland in Nürnberg? Dann können Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt der Stadt Nürnberg beantragen. Der Antrag muss dem Wahlamt spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) vorliegen. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich vom Wahlberechtigten unterzeichnet sein und per Post an folgende Adresse geschickt werden:

Stadt Nürnberg
Wahlamt
Unschlittplatz 7a
90403 Nürnberg

Eine Übersendung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Das Antragsformular können Sie als PDF-Datei unter dem folgenden Link herunterladen. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt. Darüber hinaus werden gedruckte Antragsformulare etwa ein halbes Jahr vor der Wahl beim Wahlamt erhältlich sein.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Wohnsitz in Nürnberg

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen in das Nürnberger Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei einer früheren Europawahl in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) in Nürnberg mit Hauptwohnung gemeldet sind. Sie bekommen spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) eine Wahlbenachrichtigung.

In Nürnberg lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben möchten, aber die Eintragung in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht beantragt haben, müssen spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich vom Wahlberechtigten unterzeichnet sein und per Post an folgende Anschrift geschickt werden:

Stadt Nürnberg
Wahlamt
Unschlittplatz 7a
90403 Nürnberg

Die Übersendung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Das Antragsformular können Sie als PDF-Datei unter dem folgenden Link herunterladen. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt.

Wahlbenachrichtigung

Wer im Wählerverzeichnis der Stadt Nürnberg eingetragen ist, erhält bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) eine amtliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnadresse zugesandt.

Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie

  • über die Adresse des Wahlraums,
  • ob der Wahlraum rollstuhlgerecht ist,
  • wie Sie Briefwahlunterlagen erhalten können.

Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte Sie sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzten.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder diese am Wahltag nicht finden, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Ihrem Wahlraum wählen.

Briefwahl beantragen

Briefwahlunterlagen

Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?

Dann benötigen Sie einen Wahlschein, der immer mit Briefwahlunterlagen versendet wird.

Briefwahlunterlagen werden weltweit verschickt und kommen per Post zu Ihnen.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen beginnt frühestens am 29. April 2024


Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.
Die Bearbeitung und der Versand der Briefwahlunterlagen dauert ca. sechs Werktage.

So bekommen Sie Briefwahlunterlagen

Online-Antrag

Sie können die Briefwahlunterlagen online beantragen. Die Beantragung per Online-Antrag ist bis Dienstag, 4. Juni 2024, 12 Uhr, möglich.

Formular auf der Wahlbenachrichtigung

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Formular. Dieses können Sie ausfüllen, unterschreiben und frankiert an das Wahlamt schicken.

Brief, E-Mail oder Fax

Nennen Sie unbedingt Ihren Familiennamen, Vornamen, das Geburtsdatum und Ihre Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort). Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie zusätzlich die Versandadresse an. Das Schreiben muss außerdem von allen Antragstellern/Antragstellerinnen unterschrieben werden.
Schreiben Sie einfach, dass Sie per Briefwahl wählen wollen. Sie brauchen dafür keinen Grund anzugeben.

Persönlich abholen

Sie können die Briefwahlunterlagen ab dem 13. Mai 2024 beim Wahlamt persönlich abholen. Die Abholung ist bis zum 7. Juni 2024, 18 Uhr möglich. Sie können die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort in einer Wahlkabine ausfüllen und in eine Wahlurne einwerfen.

Wichtig!

Bitte melden Sie sich spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024, wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit der Post geschickt bekommen wollen. Bei Anträgen, die uns später erreichen, können wir den rechtzeitigen Erhalt nicht mehr gewährleisten!

Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch beantragt werden!

Briefwahlunterlagen nicht erhalten

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen angefordert und nach 8 Werktagen noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt.
Wer bereits Briefwahl beantragt hat, kann nur noch unter Vorlage des Wahlscheines im Wahllokal wählen. Nicht zugegangene Briefwahlunterlagen können nur bis 8. Juni 2024, 12 Uhr, ersetzt werden.

Wahlräume

Wahlraum

Sie können den Wahlraum bei Bedarf auch wechseln. Dazu brauchen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein bekommen Sie, indem Sie Briefwahl beantragen.

Alle Wahlräume der Stadt Nürnberg sowie die Information ob der Wahlraum rollstuhlgerecht ist, finden Sie hier:

Mit dem Wahlraumfinder können Sie zu einer beliebigen Nürnberger Adresse das Wahllokal mit dem zugeordneten Wahlraum finden.

Anmerkung: Damit Sie in diesem Wahlraum wählen können, müssen Sie

  • eine Wahlbenachrichtigung für diesen Wahlraum zugeschickt bekommen haben
  • oder einen für die Stadt Nürnberg gültigen Wahlschein haben.

Bekanntmachung zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

Wahlberechtigte zur Europawahl 2024 können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten vom 21. Mai 2024 bis zum 24. Mai 2024 überprüfen. Alle Informationen dazu finden sich in der Bekanntmachung unter folgendem Link.

Bekanntmachung für Unionsbürger

Die Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland der Stadt Nürnberg kann unter folgendem Link als Download abgerufen werden.

Musterstimmzettel

Europawahl 2024 - Ausschnitt Musterstimmzettel Bayern

Das Wahlamt der Stadt Nürnberg stellt für Interessierte den Musterstimmzettel zur Europawahl 2024 zur Verfügung:


Informationen in Leichter Sprache

Leichte Sprache Label

Auf dieser Internet·seite finden Sie eine Übersicht zum Bereich: Wahlen.

Stadt Nürnberg

Wahlamt

Unschlittplatz 7a

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-3350

Telefax 09 11 / 2 31-7036

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag
8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch, Freitag
8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Freitag, 7. Juni 2024
8.30 Uhr - 18.00 Uhr


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