
Alle sechs Jahre finden in Bayern Kommunalwahlen statt. In Nürnberg wird dabei eine Oberbürgermeisterin oder ein Oberbürgermeister und die 70 Mitglieder des Stadtrats gewählt, die das Gremium „Stadtrat" bilden.
Bei der Ladung zur Aufstellungsversammlung ist § 39 Absatz 4 Satz 2 der Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen (Gemeinde- und Landkreiswahlordnung – GLKrWO) unbedingt zu beachten.

Alle sechs Jahre finden in Bayern Kommunalwahlen statt. In Nürnberg wird dabei eine Oberbürgermeisterin oder ein Oberbürgermeister und die 70 Mitglieder des Stadtrats gewählt, die das Gremium „Stadtrat" bilden.
Die nächste Kommunalwahl findet am 8. März 2026 statt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Dies ist keiner Bewerberin und keinem Bewerber im ersten Wahlgang am 15.03.2020 gelungen. Am zweiten Sonntag nach dem Wahltag fand deshalb eine Oberbürgermeisterstichwahl statt.
Die Oberbürgermeisterstichwahl fand am 29.03.2020 unter den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang am 15.03.2020 statt. Dabei erhielt Marcus König (CSU) die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Der Stadtrat in Nürnberg besteht laut Bayerischer Gemeindeordnung aus 70 Mitgliedern.
Bei der Wahl zum Nürnberger Stadtrat können 70 Stimmen vergeben werden, welche panaschiert (über verschiedene Wahlvorschläge verteilt) und kumuliert (pro Kandidat bis zu 3 Stimmen) werden dürfen.