Bundestagswahl - Informationen für Wählende

Stimmzetteleinwurf


Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Nürnberg zu einem Stichtag (am 42. Tag vor der Wahl) mit Hauptwohnung gemeldet ist, wird automatisch in das Nürnberger Wählerverzeichnis eingetragen und bekommt eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.

Sie können auf Antrag ins Nürnberger Wählerverzeichnis aufgenommen werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:

Deutsche im Ausland

War Ihre letzte Hauptwohnung vor dem Wegzug ins Ausland in Nürnberg?
Dann können Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis bis zum 21. Tag vor der Bundestagswahl beantragen. Der Antrag muss von der Antragstellerin/dem Antragsteller persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und dem Nürnberger Wahlamt im Original übermittelt werden. Der Bundeswahlleiter stellt die Anträge für Auslandsdeutsche ca. drei Monate vor der Wahl zur Verfügung.

Wohnungslose

Personen, die sich gewöhnlich in Nürnberg aufhalten und für keine Wohnung gemeldet sind, können die Aufnahme ins Wählerverzeichnis bis zum 21. Tag vor der Bundestagswahl beim Nürnberger Wahlamt beantragen.

Zuzüge nach Nürnberg

Wenn Sie Ihre Hauptwohnung in Nürnberg nach dem 42. Tag vor der Bundestagswahl angemeldet haben, können Sie die Aufnahme ins Nürnberger Wählerverzeichnis noch bis zum 21. Tag vor der Wahl beim Nürnberger Wahlamt beantragen. Andernfalls können Sie beim Wahlamt Ihres früheren Wohnortes Briefwahlunterlagen beantragen.

Wie wird gewählt?

Der Wahlvorgang wird erläutert: Von der Wahlbenachrichtigung und Briefwahl über den Stimmzettel bis zur Erst- und Zweitstimme.

Wahlbenachrichtigung

Wer im Wählerverzeichnis der Stadt Nürnberg eingetragen ist, erhält bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag eine amtliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnadresse zugesandt.

Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie

  • über die Adresse des Wahlraums,
  • ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang hat,
  • wie Sie Briefwahlunterlagen erhalten können.

Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch keine Wahlberechtigung bekommen hat, sollte Sie sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzten.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder diese am Wahltag nicht finden, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Ihrem Wahlraum wählen.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen

Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?

Dann benötigen Sie einen Wahlschein, der immer mit Briefwahlunterlagen versendet wird.

Briefwahlunterlagen werden weltweit verschickt und kommen per Post zu Ihnen.

Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.
Die Bearbeitung und der Versand der Briefwahlunterlagen dauert vier bis sechs Arbeitstage.

So bekommen Sie Briefwahlunterlagen

Formular auf der Wahlbenachrichtigung

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Formular. Dieses können Sie ausfüllen, unterschreiben und frankiert an das Wahlamt schicken.

Brief, E-Mail oder Fax

Nennen Sie unbedingt Ihren Familiennamen, Vornamen, das Geburtsdatum und Ihre Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort). Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie zusätzlich die Versandadresse an. Das Schreiben muss außerdem von allen Antragstellern/Antragstellerinnen unterschrieben werden.
Schreiben Sie einfach, dass Sie per Briefwahl wählen wollen. Sie brauchen dafür keinen Grund anzugeben.

Wichtig!

Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch beantragt werden!


Wahlräume

Wahlraum

Sie können den Wahlraum bei Bedarf auch wechseln. Dazu brauchen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein bekommen Sie, indem Sie Briefwahl beantragen.

Mit dem Wahlschein können Sie sich aussuchen, in welchen Wahlraum Sie gehen wollen. Wichtig ist aber, dass der Wahlraum in Ihrem Wahlkreis liegt.


Musterstimmzettel

Bundestagswahl 2021 Musterstimmzettel Nürnberg

Das Wahlamt der Stadt Nürnberg stellt für interessierte Bürgerinnen und Bürger die Musterstimmzettel zur Bundestagswahl 2021 in den Nürnberger Wahlkreisen 244 und 245 zur Verfügung:


Stadt Nürnberg

Wahlamt

Unschlittplatz 7a

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-3350

Telefax 09 11 / 2 31-7036

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