Bundestagswahl - Informationen für Wählende
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Nürnberg zu einem Stichtag (am 42. Tag vor der Wahl) mit Hauptwohnung gemeldet ist, wird automatisch in das Nürnberger Wählerverzeichnis eingetragen und bekommt eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.
Sie können auf Antrag ins Nürnberger Wählerverzeichnis aufgenommen werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:
Wie wird gewählt?
Der Wahlvorgang wird erläutert: Von der Wahlbenachrichtigung und Briefwahl über den Stimmzettel bis zur Erst- und Zweitstimme.
Wahlbenachrichtigung
Wer im Wählerverzeichnis der Stadt Nürnberg eingetragen ist, erhält bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag eine amtliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnadresse zugesandt.
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie
- über die Adresse des Wahlraums,
- ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang hat,
- wie Sie Briefwahlunterlagen erhalten können.
Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch keine Wahlberechtigung bekommen hat, sollte Sie sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzten.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder diese am Wahltag nicht finden, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Ihrem Wahlraum wählen.
Briefwahl
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Dann benötigen Sie einen Wahlschein, der immer mit Briefwahlunterlagen versendet wird.
Briefwahlunterlagen werden weltweit verschickt und kommen per Post zu Ihnen.
Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.
Die Bearbeitung und der Versand der Briefwahlunterlagen dauert vier bis sechs Arbeitstage.
So bekommen Sie Briefwahlunterlagen
Wichtig!
Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch beantragt werden!
Wahlräume
Sie können den Wahlraum bei Bedarf auch wechseln. Dazu brauchen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein bekommen Sie, indem Sie Briefwahl beantragen.
Mit dem Wahlschein können Sie sich aussuchen, in welchen Wahlraum Sie gehen wollen. Wichtig ist aber, dass der Wahlraum in Ihrem Wahlkreis liegt.
Musterstimmzettel
Das Wahlamt der Stadt Nürnberg stellt für interessierte Bürgerinnen und Bürger die Musterstimmzettel zur Bundestagswahl 2021 in den Nürnberger Wahlkreisen 244 und 245 zur Verfügung:
Stadt Nürnberg
Wahlamt
Unschlittplatz 7a
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-3350
Telefax 09 11 / 2 31-7036
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