Eine Hand mit einem Stift über einem Stimmzettel in Nahaufnahme

Wahlen in Nürnberg

Kommunalwahl - Informationen für Wählende

Wer darf wählen?

Sie dürfen wählen, wenn Sie am Wahltag

  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens zwei Monaten in Nürnberg (mit Hauptwohnsitz) wohnen oder
    dort Ihren Lebensmittelpunkt haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am 25. Januar 2026 mit Hauptwohnsitz in Nürnberg gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Nürnberger Wählerverzeichnis eingetragen.

Wenn Sie Ihre Einbürgerungsurkunde vor dem Wahltag erhalten, werden Sie automatisch in das Nürnberger Wählerverzeichnis eingetragen.

Wählen nach Umzug

Wer vor dem 25. Januar 2026 seinen Hauptwohnsitz in Nürnberg angemeldet hat und alle Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllt, steht automatisch im Wählerverzeichnis und bekommt eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.

Hat sich der Hauptwohnsitz nach dem 25. Januar 2026 geändert, gibt es einige Dinge zu beachten, wenn Sie wählen wollen:

Wenn Sie aus Nürnberg wegziehen, verlieren Sie Ihr Wahlrecht für die Kommunalwahl 2026 in Nürnberg.

Die Wahlbenachrichtigung wird an die Adresse gesendet, wo Sie am 25. Januar 2026 gemeldet waren. Die Wahlbenachrichtigung bleibt gültig, der genannte Wahlraum ändert sich durch den Umzug nicht. Dies gilt auch für eine eventuelle Stichwahl am 22. März 2026.

Wie wird gewählt?

Der Wahlvorgang wird erläutert unter:

  • Weiterlesen<https://www.blz.bayern.de/kommunalwahl-2026.html>

Auf allen Stimmzetteln befindet sich oben rechts eine abgeschnittene Ecke. Diese Kennzeichnung dient als Orientierung für blinde oder sehbehinderte Menschen.

Wahlbenachrichtigung

Wer im Wählerverzeichnis der Stadt Nürnberg eingetragen ist, erhält eine amtliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnadresse zugesandt.

Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie

  • über die Adresse des Wahlraums,
  • ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang hat (z.B. für Rollstühle geeignet ist),
  • wie Sie Briefwahlunterlagen erhalten können.

Wenn Sie wahlberechtigt sind und bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie umgehend beim Wahlamt nach.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder diese am Wahltag nicht finden, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Ihrem Wahlraum wählen.

Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik

Die repräsentative Wahlstatistik ist ein wichtiges Werkzeug, um Trends bei Wahlen verstehen zu können. Die repräsentative Wahlstatistik ...

  • zeigt das Wahlverhalten
  • erhebt Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen
  • wird durchgeführt, indem in repräsentativ ausgewählten Wahlbezirken die Stimmzettel einen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahrgruppe erhalten
  • erhebt keine personenbezogenen Daten und wahrt das Wahlgeheimnis

Informationen in Leichter Sprache

Leichte Sprache Label © Stadt Nürnberg

Ein Heft und weitere Informationen in Leichter Sprache

Stadt Nürnberg

Wahlamt

Unschlittplatz 7a90403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Unschlittplatz+7&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
09 11 / 2 31-3350<tel:09112313350>09 11 / 2 31-7036<tel:09112317036>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=16163>

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