Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen, wenn Sie am Wahltag
Sie dürfen wählen, wenn Sie am Wahltag
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am 25. Januar 2026 mit Hauptwohnsitz in Nürnberg gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Nürnberger Wählerverzeichnis eingetragen.
Wenn Sie Ihre Einbürgerungsurkunde vor dem Wahltag erhalten, werden Sie automatisch in das Nürnberger Wählerverzeichnis eingetragen.
Befindet sich Ihr Lebensmittelpunkt in Nürnberg und Sie sind mit Nebenwohnung gemeldet?
Dann können Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis bis zum 15. Februar 2026 beim Wahlamt beantragen.
Halten Sie sich hauptsächlich in Nürnberg auf und haben keinen festen Wohnsitz?
Bitte kommen Sie bis spätestens 15. Februar 2026 persönlich zum Wahlamt, um Ihre Wahlunterlagen zu beantragen und abzuholen.
Wer vor dem 25. Januar 2026 seinen Hauptwohnsitz in Nürnberg angemeldet hat und alle Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllt, steht automatisch im Wählerverzeichnis und bekommt eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.
Hat sich der Hauptwohnsitz nach dem 25. Januar 2026 geändert, gibt es einige Dinge zu beachten, wenn Sie wählen wollen:
Wenn Sie am Wahltag seit zwei Monaten in Nürnberg wohnen, können Sie nachträglich in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Dafür muss bis spätestens 15. Februar 2026 ein Antrag gestellt werden.
Wenn Sie aus Nürnberg wegziehen, verlieren Sie Ihr Wahlrecht für die Kommunalwahl 2026 in Nürnberg.
Die Wahlbenachrichtigung wird an die Adresse gesendet, wo Sie am 25. Januar 2026 gemeldet waren. Die Wahlbenachrichtigung bleibt gültig, der genannte Wahlraum ändert sich durch den Umzug nicht. Dies gilt auch für eine eventuelle Stichwahl am 22. März 2026.
Der Wahlvorgang wird erläutert unter:
Wer im Wählerverzeichnis der Stadt Nürnberg eingetragen ist, erhält eine amtliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnadresse zugesandt.
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie
Wenn Sie wahlberechtigt sind und bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie umgehend beim Wahlamt nach.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder diese am Wahltag nicht finden, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Ihrem Wahlraum wählen.

Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Dann benötigen Sie einen Wahlschein, der immer mit Briefwahlunterlagen versendet wird.
Briefwahlunterlagen können von Mittwoch, 28. Januar bis Dienstag, 3. März 2026, 12 Uhr, online beantragt werden. Danach kann nicht mehr gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl mit der Post ankommen.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Formular. Dieses können Sie ausfüllen, unterschreiben und ausreichend frankiert an das Wahlamt schicken.
Sie können die Briefwahlunterlagen ab Montag, 16. Februar 2026, persönlich abholen.
Das ist beim Wahlamt und bei den weiteren Briefwahlausgabestellen möglich. Adressen und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Die Abholung ist bis zum 6. März 2026, 15 Uhr, möglich. Sie können die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort in einer Wahlkabine ausfüllen und in eine Wahlurne einwerfen.
Bitte melden Sie sich spätestens Dienstag, 3. März 2026, wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit der Post geschickt bekommen wollen. Bei Anträgen, die uns später erreichen, können wir den rechtzeitigen Erhalt nicht mehr gewährleisten!
Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich.
Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch beantragt werden!
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen angefordert und bis 4. März 2026 noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt.
Wer bereits Briefwahl beantragt hat, kann nur noch unter Vorlage des Wahlscheines im Wahllokal wählen.
Nicht zugegangene Briefwahlunterlagen können nur bis 7. März 2026, 12 Uhr, ersetzt werden.

Sie können den Wahlraum bei Bedarf auch wechseln. Dazu brauchen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein bekommen Sie, indem Sie Briefwahlunterlagen beantragen.
Mit dem Wahlschein können Sie sich aussuchen, in welchen Nürnberger Wahlraum Sie gehen wollen.
Alle Nürnberger Wahlräume finden Sie unter folgendem Link. Auf der Themenseite "Barrierefreiheit in Nürnberger Wahlräumen" finden sie den Übersichtslink zu den Räumen ebenfalls, dazu bietet die Seite noch wertvolle Informationen zur Klassifikation von Barrierefreiheit der Nürnberger Wahlräume.
Mit dem Wahlraumfinder können Sie zu einer beliebigen Nürnberger Adresse das Wahllokal mit dem zugeordneten Wahlraum finden.
Anmerkung: Damit Sie in diesem Wahlraum wählen können, müssen Sie
Die repräsentative Wahlstatistik ist ein wichtiges Werkzeug, um Trends bei Wahlen verstehen zu können. Die repräsentative Wahlstatistik ...

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