Eine Hand mit einem Stift über einem Stimmzettel in Nahaufnahme

Wahlen in Nürnberg


Kommunalwahl - Informationen für Wählende

Oberbürgermeister-Stichwahl am 22. März 2026

Die Oberbürgermeister-Stichwahl findet am Sonntag, den 22. März 2026, von 8 bis 18 Uhr in den gleichen Wahlräumen wie am Sonntag, den 8. März 2026, statt. Bringen Sie bitte Ihre weiterhin gültige Wahlbenachrichtigung der Kommunalwahlen und ein Ausweisdokument mit. Eine neue Wahlbenachrichtigung wird für die Oberbürgermeister-Stichwahl nicht verschickt.

Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann den Wahlraum im Wahlraumfinder suchen und mit einem Ausweisdokument wählen.

Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle Personen, die bereits bei der ersten Wahl stimmberechtigt waren – außer sie haben ihr Stimmrecht inzwischen verloren.

Sie dürfen wählen, wenn Sie zum Stichtag, 8. März 2026,

  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens zwei Monaten in Nürnberg (mit Hauptwohnsitz) wohnen oder
    dort Ihren Lebensmittelpunkt haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählen nach Umzug

Die Wahlbenachrichtigung wurde an die Adresse gesendet, wo Sie am 25. Januar 2026 gemeldet waren. Die Wahlbenachrichtigung bleibt gültig, der genannte Wahlraum ändert sich durch den Umzug nicht. Dies gilt auch für eine Stichwahl am 22. März 2026.

Wahlbenachrichtigung

Eine neue Wahlbenachrichtigung wird für die Oberbürgermeister-Stichwahl am 22. März 2026 nicht verschickt. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann den Wahlraum im Wahlraumfinder suchen und mit einem Ausweisdokument wählen.

Briefwahl

Foto von einem Wahlbrief mit Wahlschein und Stimmzettelumschlag © Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth

Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?

Dann benötigen Sie einen Wahlschein, der immer mit Briefwahlunterlagen versendet wird.

Information zur Briefwahl bei der Oberbürgermeister-Stichwahl

Sofern für die ersten Wahl am 8. März 2026 auch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt wurden, ist keine erneute Antragstellung notwendig. Dann werden die Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt.

Briefwahlunterlagen werden frühestens am 12. März 2026 verschickt.

So bekommen Sie Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen können von Montag, 9. März bis Dienstag, 17. März 2026, 12 Uhr, online beantragt werden. Danach kann nicht mehr gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl mit der Post ankommen.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Formular. Dieses können Sie ausfüllen, unterschreiben und ausreichend frankiert an das Wahlamt schicken.

Sie können die Briefwahlunterlagen ab Donnerstag, 12. März 2026, persönlich abholen.

Das ist beim Wahlamt und bei den weiteren Briefwahlausgabestellen möglich. Adressen und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung oder dem Link zu den Ausgabestellen der Stadt Nürnberg weiter unten.

Die Abholung ist bis zum 20. März 2026, 15 Uhr, möglich. Sie können die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort in einer Wahlkabine ausfüllen und in eine Wahlurne einwerfen.

Wichtig!

Bitte melden Sie sich spätestens Dienstag, 17. März 2026, wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit der Post geschickt bekommen wollen. Bei Anträgen, die uns später erreichen, können wir den rechtzeitigen Erhalt nicht mehr gewährleisten!

Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich.

Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch beantragt werden!

Briefwahlunterlagen nicht erhalten

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen angefordert und bis 17. März 2026 noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt.

Wer bereits Briefwahl beantragt hat, kann nur noch unter Vorlage des Wahlscheines im Wahllokal wählen.
Nicht zugegangene Briefwahlunterlagen können nur bis 21. März 2026, 12 Uhr, ersetzt werden.

Wahlräume und Barrierefreiheit

Wahlraum © Amt für Stadtforschung und Statistik

Sie können den Wahlraum bei Bedarf auch wechseln. Dazu brauchen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein bekommen Sie, indem Sie Briefwahlunterlagen beantragen.

Mit dem Wahlschein können Sie sich aussuchen, in welchen Nürnberger Wahlraum Sie gehen wollen.

Alle Nürnberger Wahlräume finden Sie unter folgendem Link. Auf der Themenseite "Barrierefreiheit in Nürnberger Wahlräumen" finden sie den Übersichtslink zu den Räumen ebenfalls, dazu bietet die Seite noch wertvolle Informationen zur Klassifikation von Barrierefreiheit der Nürnberger Wahlräume.

Mit dem Wahlraumfinder können Sie zu einer beliebigen Nürnberger Adresse das Wahllokal mit dem zugeordneten Wahlraum finden.

Anmerkung: Damit Sie in diesem Wahlraum wählen können, müssen Sie

  • eine Wahlbenachrichtigung für diesen Wahlraum zugeschickt bekommen haben
  • oder einen gültigen Wahlschein haben.

Eine neue Wahlbenachrichtigung wird für die Oberbürgermeister-Stichwahl am 22. März 2026 nicht verschickt. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann den Wahlraum im Wahlraumfinder suchen und mit einem Ausweisdokument wählen.

Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik

Die repräsentative Wahlstatistik ist ein wichtiges Werkzeug, um Trends bei Wahlen verstehen zu können. Die repräsentative Wahlstatistik ...

  • zeigt das Wahlverhalten
  • erhebt Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen
  • wird durchgeführt, indem in repräsentativ ausgewählten Stimmbezirken die Stimmzettel einen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahrgruppe erhalten
  • erhebt keine personenbezogenen Daten und wahrt das Wahlgeheimnis

Informationen in Leichter Sprache

Leichte Sprache Label © Stadt Nürnberg

Ein Heft und weitere Informationen in Leichter Sprache

Stadt Nürnberg

Wahlamt

Unschlittplatz 7a90403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Unschlittplatz+7&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen benutzen Sie bitte nicht das Kontaktformular, sondern den Online-Antrag am Seitenanfang.
09 11 / 2 31-3350<tel:09112313350>09 11 / 2 31-7036<tel:09112317036>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=16163>

Das könnte Sie auch noch interessieren...

Mehr zum Thema