Eine Hand mit einem Stift über einem Stimmzettel in Nahaufnahme

Wahlen in Nürnberg


Klassifikation "Barrierefreiheit" in Nürnberger Wahlräumen

Die Stadt Nürnberg unterscheidet bei der Barrierefreiheit von Wahllokalen zwei Dimensionen. Ein Wahllokal kann jeweils geeignet oder nicht geeignet sein für:

  • Rollstuhlfahrende Personen
  • Gehbeeinträchtigte Personen
Tabelle zur Kategorisierung von Barrierefreiheit in Nürnberger Wahlräumen, Bild © Stadt Nürnberg, Wahlamt

Grundsätzliches

Ein Wahlraum erhält eine Kategorie nur dann, wenn sowohl der Zugang zum Gebäude als auch der Zugang zum Wahlraum selbst den Anforderungen entspricht. Zum Beispiel: Ist ein Wahlraum (etwa Zimmer 16) rollstuhlgerecht erreichbar, dann muss auch der Gebäudeeingang rollstuhlgerecht sein. Die Einstufung berücksichtigt somit immer das gesamte Gebäude inklusive des betreffenden Raums.

Kriterien für Rollstuhlfahrende

Ein Wahlraum gilt als rollstuhlgerecht, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:

  • Gebäude: Die Eingangstür des Gebäudes ist mindestens 90 cm breit.
  • Gebäude: Der Eingang ist ebenerdig oder über eine Rampe mit maximal 6 % Steigung erreichbar.
  • Wahlraum: Die Tür des Wahlraums ist mindestens 90 cm breit.
  • Wahlraum: Der Wahlraum ist ebenerdig erreichbar.
  • Wahlraum: eventuelle Schwellen sind höchstens 2 cm hoch.
  • Wahlraum: Es stehen rollstuhlgerechte Tische zur Verfügung (Tischhöhe mindestens 65 cm, Abstand zwischen den Tischbeinen mindestens 90 cm).

Kriterien für Gehbeeinträchtigte

Ein Wahlraum gilt als für Gehbeeinträchtigte geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:

  • Gebäude: Der Eingang ist ebenerdig oder über eine Rampe mit maximal 6 % Steigung erreichbar oder
  • Gebäude: Es müssen höchstens zwei Stufen überwunden werden.
  • Gebäude: Die Türbreite spielt hierfür keine Rolle.
  • Wahlraum: Der Raum ist ebenerdig erreichbar.

Hintergrund: Wie diese Klassifikation entstanden ist

Bis 2023 wurde lediglich angegeben, ob ein Wahlraum "barrierefrei" ist. Diese Einschätzung erfolgte durch Hausmeisterinnen und Hausmeister und wurde unterschiedlich ausgelegt. Zudem konnte eine einzelne Kategorie die tatsächliche Vielfalt möglicher Barrieren nicht angemessen abbilden. In Abstimmung mit dem Stadtseniorenrat und dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg wurde daher beschlossen, ein präziseres System einzuführen.

Es folgte eine umfassende Begehung aller Wahllokalgebäude und Wahlräume, bei der sämtliche relevanten Maße aufgenommen wurden. Auf dieser Basis können die beiden Barrierefreiheits-Dimensionen nun objektiv über definierte Kriterien bestimmt werden.

Die Stadt Nürnberg ist bemüht, möglichst viele barrierefreie Wahllokale anzubieten. Dennoch lassen sich bauliche Gegebenheiten nicht überall ändern. Durch die detaillierten Hinweise auf der Wahlbenachrichtigung sollen alle Wahlberechtigten frühzeitig erfahren, welche Barrieren an ihrem Wahllokal bestehen. So kann jede Wählerin und jeder Wähler rechtzeitig überlegen, ob es gegebenenfalls sinnvoll ist, einen Wahlschein zu beantragen. Dieser berechtigt dazu, in jedem (barrierefreien) Wahllokal des eigenen Wahlkreises zu wählen – oder per Briefwahl, sofern man nicht zwingend vor Ort wählen möchte.