Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen, wenn Sie am Abstimmungstag
Sie dürfen wählen, wenn Sie am Abstimmungstag
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am 17. Mai 2026 (42. Tag vor der Wahl) mit Hauptwohnsitz in Nürnberg gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Nürnberger Abstimmungsverzeichnis eingetragen.
Wenn Sie Ihre Einbürgerungsurkunde vor dem Abstimmungstag erhalten, werden Sie automatisch in das Nürnberger Abstimmungsverzeichnis eingetragen.
Halten Sie sich hauptsächlich in Nürnberg auf und haben keinen festen Wohnsitz?
Bitte kommen Sie bis spätestens 5. Juni 2026 persönlich zum Wahlamt, um Ihre Abstimmungsunterlagen zu beantragen und abzuholen.
Befindet sich Ihr Lebensmittelpunkt in Nürnberg und Sie sind mit Nebenwohnung gemeldet?
Dann können Sie die Aufnahme ins Abstimmungsverzeichnis bis zum 7. Juni 2026 beim Wahlamt beantragen.
Wer vor dem 17. Mai 2026 seinen Hauptwohnsitz in Nürnberg angemeldet hat und alle Voraussetzungen für die Stimmberechtigung erfüllt, steht automatisch im Abstimmungsverzeichnis und bekommt die Abstimmungsunterlagen zugesandt.
Hat sich der Hauptwohnsitz nach dem 17. Mai 2026 geändert, gibt es einige Dinge zu beachten, wenn Sie wählen wollen:
Wenn Sie am Abstimmungstag seit zwei Monaten in Nürnberg wohnen, können Sie nachträglich in das Abstimmungsverzeichnis aufgenommen werden. Dafür muss bis spätestens 7. Juni 2026 ein Antrag gestellt werden.
Wenn aus Nürnberg wegziehen, verlieren Sie Ihr Stimmrecht für den Bürgerentscheid in Nürnberg.
Die Abstimmungsunterlagen werden an die Adresse gesendet, wo Sie am 17. Mai 2026 gemeldet waren. Die zugesandten Abstimmungsunterlagen bleiben gültig.
Alle Personen, die im Abstimmungsverzeichnis für den Bürgerentscheid stehen, bekommen automatisch die Briefwahlunterlagen an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes in Nürnberg geschickt.
Die Unterlagen werden ab dem 26. Mai 2026 an alle stimmberechtigten Personen verschickt.
Mit diesen Unterlagen bekommen Sie den Abstimmungsschein, den Stimmzettel, den Stimmzettelumschlag, ein Merkblatt zur Briefwahl und den roten Wahlbriefumschlag. Außerdem bekommen Sie Informationen, worum es in dem Bürgerentscheid geht.
Für die Briefwahl brauchen Sie folgende Unterlagen:
Befolgen Sie die Schritte auf der Rückseite des Merkblatts zur Briefwahl. Das Merkblatt liegt den Unterlagen bei.
Wenn Sie nicht mit Briefwahl wählen wollen, können Sie am Abstimmungstag mit dem Abstimmungsschein und einem Ausweisdokument in einen Abstimmungsraum gehen. Auf dem Abstimmungsschein steht, welcher Abstimmungsraum in Ihrer Nähe ist. Sie können aber in jeden Abstimmungsraum der Stadt Nürnberg gehen.
Bitte denken Sie daran, Ihren Abstimmungsschein und ein Ausweisdokument mitzubringen.
Wenn Sie die Abstimmungsunterlagen bis 13. Juni 2026 nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte
umgehend an das Wahlamt. Die Abholung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich.
Die Teilnahme am Bürgerentscheid ist nur mit dem zugesandten Abstimmungsschein möglich. Nicht zugegangene Abstimmungsunterlagen können bis spätestens bis 27. Juni 2026, 12 Uhr, ersetzt werden.
Alle Nürnberger Abstimmungsräume und Informationen zu deren Barrierefreiheit finden Sie hier.