Ankommen in Nürnberg

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Willkommen in Nürnberg! Was auch immer Sie nach Ihrer Ankunft brauchen – sei es ein warmes Essen, eine Unterkunft, Medikamente oder jemanden, der Ihre Kinder betreut – auf dieser Seite haben wir alle Informationen für Sie zusammengestellt.
Bürgertelefone und Hotlines
Service-Hotline Flüchtlinge
09 11 / 2 31-3 33 66
Montag bis Donnerstag von 10 bis 15 Uhr
Freitag von 10 bis 13 Uhr
Fragen zum Aufenthaltsstatus (Amt für Migration und Integration)
09 11 / 2 31-3 06 59
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Fragen zu Sozialleistungen (Sozialamt)
09 11 / 2 31 - 55 13
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
Fragen zu Arbeit und Qualifizierung (Agentur für Arbeit)
09 11 / 5 29 38 38
Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr (auch Russisch)
Mehrsprachige Informationen
Integreat-App – Ukrainisch und Russisch
Ausländerrechtliche Fragen, Wohnen oder Freizeit: Die kostenlose Integreat-App nennt Geflüchteten konkrete Anlaufstellen in Nürnberg. Außerdem gibt sie Tipps für den Alltag in der neuen Heimat.
Nürnberg Informationen – Ukrainisch
Nürnberg / Informationen Ukrainisch
Місто Нюрнберг / Інформація українською мовою
- Download </imperia/md/zentral/dokumente/ukraine_hilfe/flyer_deutsch_ukrainisch.pdf> (PDF, 276 KB)
Nürnberg Informationen – Russisch
Nürnberg / Informationen Russisch
Нюрнберг / Информация на русском
- Download </imperia/md/zentral/dokumente/ukraine_hilfe/flyer_deutsch_russisch.pdf> (PDF, 276 KB)
Allgemeine Informationen – Ukrainisch
Website „germany4ukraine“ des Bundesinnenministeriums mit allgemeinen Infos zu Einreise, Unterkunft, Arbeit, ärztlicher Versorgung und Hilfsangeboten.
Einreise und Aufenthalt – Ukrainisch, Russisch, Englisch
FAQ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu den Themen Einreise und Aufenthalt. Sprachen: Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch.
Aktuelle Nachrichten
Einreise und Aufenthalt
Anmeldung in Nürnberg
Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind und jetzt in Nürnberg leben, müssen Sie drei verschiedene Registrierungen erledigen: (1) Anmeldung, (2) Beantragung eines Aufenthaltstitels und (3) Erstregistrierung (PIK-Registrierung).
1. Anmeldung:
Bitte melden Sie sich zunächst in Nürnberg beim Bürgeramt Mitte an. Das können Sie online (siehe Link unten) machen. Oder Sie kommen für die Anmeldung persönlich zum Amt (ohne Termin).
2. Beantragung eines Aufenthaltstitels:
Beantragen Sie anschließend online bei der Ausländerbehörde
(Amt für Migration und Integration) die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Den Antrag können Sie über die Serviceplattform „Mein Nürnberg“ online (siehe Link unten) stellen.
Die EU hat entschieden, dass ukrainische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel erhalten können. Dieser wird für ein Jahr erteilt und kann verlängert werden. Dies gilt auch für weitere Staatsangehörige, die sich zum Zeitpunkt des Kriegsbeginns in der Ukraine mit einem dortigen Aufenthaltsrecht aufgehalten haben. Ein Asylantrag muss nicht gestellt werden.
In Nürnberg angemeldete Personen erhalten bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis, die auch zur Erwerbstätigkeit berechtigt (Arbeitserlaubnis). Die Aufenthaltserlaubnis gilt nur in Deutschland. Wenn man das Land verlässt, verliert die Aufenthaltserlaubnis ihre Gültigkeit. Bei Rückkehr nach Deutschland müssen Geflüchtete die Aufenthaltserlaubnis erneut beantragen.
3. Erstregistrierung (PIK-Registrierung):
Die Anmeldung bei der Stadt Nürnberg und die Beantragung eines Aufenthaltstitels reichen nicht aus. Sie müssen sich auch im Ausländerzentralregister des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge registrieren lassen. Bei dieser sogenannten Erstregistrierung (PIK-Registrierung) werden Ihre persönlichen Daten aufgenommen, Sie werden fotografiert, und Ihre Fingerabdrücke werden abgenommen.
Wenn Sie noch keine Erstregistrierung durchlaufen haben, müssen Sie das umgehend erledigen. Dazu wenden Sie sich bitte an die ANKER-Einrichtung Zirndorf .
ANKER-Einrichtung Zirndorf (Zentrale Aufnahmeeinrichtung)
Rothenburger Straße 31
90513 Zirndorf
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 6.00 bis 21.00 Uhr, Samstag 6.00 bis 11.30 Uhr
Die Ausländerbehörde wird Kontakt mit Ihnen aufnehmen, wenn Sie diese drei Registrierungen erledigt haben.
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Ukrainische Staatsangehörige, die privat in Nürnberg untergekommen sind oder in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht wurden, können sich bei der Meldebehörde anmelden. Dies ist ohne Termin beim Bürgeramt Mitte in der Äußeren Laufer Gasse 25 möglich und zwar:
Montag und Donnerstag von 8 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 10 bis 17 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr
Aktuell ist in der Regel keine sofortige Anmeldung möglich. Geflüchtete erhalten aber einen Termin in den nächsten Wochen. Für die Vereinbarung des Termins genügt es, wenn eine Person zum Bürgeramt Mitte kommt. Geflüchtete, die derzeit keine Anmeldung brauchen, zum Beispiel, weil sie keine Arbeitserlaubnis oder Schulanmeldung benötigen, sollten noch etwas warten, da es beim Bürgeramt Mitte derzeit große Engpässe gibt.
Zur Anmeldung müssen Geflüchtete keine Wohnungsgeberbestätigung mitbringen, auch wenn dies in den allgemein gültigen Formblättern vermerkt ist. Alle Personen ab 16 Jahren müssen persönlich zur Anmeldung erscheinen. Aber: Ist ein Ehepaar oder eine Familie gemeinsam nach Nürnberg gekommen, muss nur einer der Ehegatten vorsprechen. Kinder unter 16 Jahren müssen nicht dabei sein. Von allen Personen müssen die Pässe vorliegen. Falls es keine Pässe gibt, genügen auch der Personalausweis oder bei Kindern die Geburtsurkunde. Eine Übersetzung der Urkunden ist nicht notwendig.
Die Anmeldung in Nürnberg kann auch über den Online-Assistenten erledigt werden. Hier haben Sie keine Wartezeiten und müssen keinen Termin vereinbaren. Sie benötigen lediglich einen ukrainischen Pass (falls nicht vorhanden, Personalausweis oder bei Kindern Geburtsurkunde), die Sie abfotografieren beziehungsweise scannen und hochladen müssen. Die Meldebescheinigung wird Ihnen anschließend per Post zugesandt. Der Online-Assistent steht auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zur Verfügung.
- Hinweise für Menschen aus der Ukraine - Інформація для українських громадян
- Anmeldung per Online-Assistent - Реєстрація через онлайн-помічника
- Aufenthaltstitel online beantragen (über „Mein Nürnberg“)
- Merkblatt zu Anmeldung bei Bezug einer Wohnung (Deutsch) </imperia/md/zentral/dokumente/ukraine_hilfe/melderechtl_situation_ukrain_fluechtlinge_anlage_merkblatt_hinweise_melderechtl_anmeldung_deutsch.pdf> (PDF, 387 KB)
- Merkblatt zu Anmeldung bei Bezug einer Wohnung (Ukrainisch) </imperia/md/zentral/dokumente/ukraine_hilfe/aktualisierung_melderechtl_situation_ukrain_fluechtlinge_anlage_merkblatt_hinweise_melderechtl_anmeldung_ukrainisch.pdf> (PDF, 391 KB)
- Merkblatt zu Anmeldung bei Bezug einer Wohnung (Russisch) </imperia/md/zentral/dokumente/ukraine_hilfe/aktualisierung_melderechtl_situation_ukrain_fluechtlinge_anlage_merkblatt_hinweise_melderechtl_anmeldung_russisch.pdf> (PDF, 391 KB)
- Merkblatt zu Anmeldung bei Bezug einer Wohnung (Englisch) </imperia/md/zentral/dokumente/ukraine_hilfe/aktualisierung_melderechtl_situation_ukrain_fluechtlinge_anlage_merkblatt_hinweise_melderechtl_anmeldung_englisch.pdf> (PDF, 452 KB)
Anlaufstelle in Nürnberg
Die Anlaufstelle in der Theresienstraße 18 ist Montag bis Donnerstag von 10 bis 15 Uhr und Freitag von 10 bis 13 Uhr geöffnet. Es sind Berater und Dolmetscher vor Ort.
Aufenthaltserlaubnis (Kurzaufenthalt von 90 Tagen)
Ukrainische Staatsangehörige können, wenn sie im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind, visumfrei einreisen und sich für einen Kurzaufenthalt von 90 Tagen in Deutschland aufhalten. Hier sind zunächst keine weiteren Genehmigungen oder ähnliches von der Ausländerbehörde nötig. Auch besteht bei einem solchen Besuchsaufenthalt zunächst keine Pflicht zur Anmeldung bei der Meldebehörde.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Ukrainische Staatsangehörige, die bereits visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen.
Die Ausländerbehörde hat ein Servicetelefon für Fragen speziell zur Ukraine-Thematik eingerichtet. Es ist unter der Rufnummer 09 11 / 23 1-1 01 37 von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr erreichbar.
Verlängerung des Aufenthaltstitels
Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits mit einem Aufenthaltstitel aufhalten, zum Beispiel Studierende oder in Deutschland Beschäftigte, können wie bisher eine Verlängerung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde beantragen.
Arbeitserlaubnis
Mit der Aufenthaltserlaubnis erhalten Geflüchtete auch eine Arbeitserlaubnis. Derzeit dauert es bis zu mehreren Wochen, bis ein Termin bei der Ausländerbehörde möglich ist. Geflüchtete, die dringend eine Arbeitserlaubnis brauchen, werden gebeten, dies bei der Anmeldung anzugeben. Die Meldebehörde wird sich dann bei ihnen melden und möglichst zügig einen Termin vereinbaren.
Fluchtmöglichkeiten aus der Ukraine
Es finden keine Evakuierungen aus der Ukraine statt, auch nicht für deutsche Staatsbürger. Die Flüchtlinge müssen eigenständig bis zur Grenze nach Polen oder Rumänien gelangen.
Grundsätzliches zu Einreise und Aufenthalt
Eine Liste mit Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammengestellt. Die Liste wird laufend aktualisiert. Die Informationen gibt es auf Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch.
Reise nach Nürnberg
Eine individuelle Einreise nach Deutschland ist ohne Visum möglich. Die Verteilung von Flüchtlingen wird durch Bund und Länder gesteuert. Die Stadt führt keine Abholaktionen durch. Private Abholaktionen finden statt und sind möglich, werden aber nicht durch die Stadt initiiert oder koordiniert. Für die Einreise bis Nürnberg genügt der ukrainische Pass oder ein entsprechendes ukrainisches Ausweisdokument.
Kostenlose Fahrten mit Bus und Bahn
Flüchtlinge aus der Ukraine können in Nürnberg, im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg sowie in ganz Deutschland kostenlos Bus und Bahn fahren. Dies gilt für alle Nahverkehrszüge, zum Beispiel S-Bahn, Regionalbahn oder Regional-Express sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse. Das Angebot der VAG, U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse kostenlos zu nutzen, gilt in Nürnberg bis auf Weiteres.
Als Fahrausweis dienen entweder das kostenlose helpukraine-Ticket, das von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt wird, oder ein gültiges Ausweisdokument, beispielsweise der ukrainische Reisepass, Personalausweis oder auch ein Visum für die Ukraine.
Für die Weiterreise im Fernverkehr erhalten Flüchtlinge ein kostenfreies helpukraine-Ticket im Reisezentrum der Deutschen Bahn. Es wird für eine einfache Fahrt in der 2. Klasse bis zu ihrem gewünschten Zielort ausgestellt und ist zwei Tage lang gültig.
Unterkunft
Sozialwohnungen über die städtische Wohnungsvermittlung
Das Sozialamt hat umfassende Informationen für Neuzugewanderte rund um das Thema Wohnen in Nürnberg zusammengestellt. In Form von Text, Videos und Merkblättern geben sie Tipps zur Wohnungssuche, zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins, zum Abschluss eines Mietvertrags, zum Ein- und Auszug und zum Leben in der Wohnung. Leistungsempfänger können sich mit einem Wohnberechtigungsschein auf kommunal geförderte Sozialwohnungen bewerben.
Private Unterkunft suchen
Viele Menschen stellen Unterkünfte und Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung. Unter privatunterkunftsangebote.nuernberg.de können Sie die angebotenen Unterkünfte in Nürnberg und der Region ansehen. Die Unterkünfte werden von privat zu privat vermittelt. Bitte nehmen Sie daher mit den Anbietern direkt Kontakt auf.
Geflüchtete, die bei Bekannten oder Verwandten wohnen
Ukrainische Staatsangehörige, die bei Bekannten oder Verwandten in Nürnberg untergekommen sind, können sich bei der Meldebehörde anmelden. Eine Anmeldung ist in den ersten 90 Tagen aber nicht erforderlich. Anmeldungen sind beim Bürgeramt Mitte auch ohne Termin möglich (siehe Punkt „Anmeldung in Nürnberg“).
Sollten Flüchtlinge aus der Privatunterkunft wieder ausziehen müssen, haben sie nur zwei Möglichkeiten, eine neue Unterkunft zu finden: Entweder suchen sie über das Vermittlungsportal eigenständig eine neue Unterkunft oder sie müssen sich in Zirndorf melden und werden von dort in eine Unterkunft in Mittelfranken beziehungsweise Bayern gebracht.
Geflüchtete, die keine Unterkunftsmöglichkeit haben
Ukrainische Staatsangehörige ohne Unterkunftsmöglichkeit in Nürnberg können sich zunächst beim Anker-Zentrum in Zirndorf registrieren lassen. Dort wird über die weitere Unterbringung entschieden. Sie erhalten eine Unterkunft in ganz Bayern zugeteilt. Das Gleiche gilt für Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflohen sind und dort ein Aufenthaltsrecht hatten.
Anker-Zentrum
Rothenburger Straße 29
90513 Zirndorf
Telefon: 09 11 / 9 69 31 20
Im Hauptbahnhof gibt es außerdem eine Notfallstelle, in der Flüchtlinge mit Essen und Trinken versorgt werden und an eine Notunterkunft beziehungsweise Zirndorf weitergeleitet werden.
Not- und Gemeinschaftsunterkünfte
Die Notunterkunft in der Halle 3C der NürnbergMesse bietet auf 9.600 Quadratmetern Platz für die kurzfristige Unterbringung von bis zu 600 Geflüchteten. Aufgebaut wurde die Unterkunft von der Feuerwehr Nürnberg und der NürnbergMesse. Neben einem Schlaf- und einem Aufenthaltsbereich gibt es dort Dusch- und Sanitärcontainer. Vorgesehen ist auch ein Spielbereich für Kinder.
Außer den städtischen Notunterkünften, in denen Geflüchtete kurzfristig untergebracht werden können, gibt es Gemeinschaftsunterkünfte, die für einen längerfristigen Aufenthalt vorgesehen sind. Zusätzlich zu den bereits in Nürnberg vorhandenen Gemeinschaftsunterkünften werden derzeit weitere vorbereitet. Die Stadt ist in Verhandlung mit den Eigentümern.
Kurzfristige Betreuung in Notfallstellen
Am Nelson-Mandela-Platz hinter dem Hauptbahnhof gibt es in Zelten bis zu 750 Plätze, im Südstadtpark rund 240 Plätze. Im Hauptbahnhof stehen weitere 200 Plätze zur Verfügung. Die fast 1.200 Plätze sind nicht zur Übernachtung, sondern nur zur kurzfristigen Betreuung eingerichtet. Geflüchtete werden danach in Unterkünfte weiterverlegt, auch in andere Kommunen.
Mitgebrachte Haustiere
Ins Anker-Zentrum dürfen keine Haustiere gebracht werden. Die Polizei nimmt dort die Tiere entgegen und veranlasst eine Versorgung. Bei der weiteren Unterbringung können die Tiere dann wieder mitgenommen werden, vorausgesetzt, die neue Unterkunft gestattet Haustiere. In Not- und Gemeinschaftsunterkünften sind nach derzeitigem Stand Haustiere erlaubt.
Geflüchtete, die in Nürnberg eine Unterkunft gefunden haben, werden gebeten, ihr Tier beim Veterinäramt registrieren und bei einem Tierarzt untersuchen zu lassen. Mit diesem Verfahren ist eine Quarantäne des Tiers dann nicht mehr notwendig. Ausführliche Informationen auf Deutsch und Ukrainisch finden Sie auf der Seite des Veterinäramts.
Sozialleistungen und Finanzen
Antrag auf Sozialleistungen
Geflüchtete mit ukrainischem Pass erhalten einen vorläufigen Aufenthaltstitel in der EU. Damit können sie Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen. Der Antrag wird beim Sozialamt, Frauentorgraben 17, gestellt, sofern sich die Schutzsuchenden in Nürnberg privat aufhalten, zum Beispiel bei Freunden oder Verwandten, und Geld für ihren Lebensunterhalt benötigen.
Die Leistungen decken den aktuellen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts. Zusätzlich werden Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt. Geflüchtete müssen verfügbares Einkommen und Vermögen vor Eintritt der Leistungsgewährung mit Ausnahme der gesetzlichen Freibeträge aufbrauchen. Der Freibetrag beträgt derzeit jeweils 200 Euro für den Leistungsberechtigten und seine Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben.
Eine vorherige Meldung bei der Ausländerbehörde oder Meldebehörde ist für die Antragstellung nicht notwendig. Diese kann im Laufe der nächsten Zeit nachgeholt werden. Spätestens nach einigen Tagen erhalten die Geflüchteten einen Termin zur Scheckauszahlung. Als Nachweis ist jede Form eines ukrainischen Passes ausreichend. Wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind, können auch andere Papiere, zum Beispiel Geburtsurkunden, herangezogen werden.
Fragen zu Sozialleistungen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantworten die Mitarbeiter des Sozialamts, Abteilung Wirtschaftliche Hilfen - Leistungen für Asylbewerber, von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr unter der Rufnummer 09 11 / 2 31-55 13.
Kurzfristige Sozialleistungen
Werden sofort Sozialleistungen benötigt, müssen sich die Flüchtlinge im Anker-Zentrum in Zirndorf melden. Wer keine kurzfristigen Leistungen benötigt, ist derzeit nicht verpflichtet, sich im Anker-Zentrum zu registrieren.
Wohnungsvermittlung des Sozialamts
Geflüchtete aus der Ukraine können sich beim Sozialamt für die Vermittlung einer geförderten Wohnung vormerken lassen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins gegeben sind.
Zur Prüfung, ob eine Vormerkung möglich ist, werden folgende Unterlagen benötigt: Ein Nachweis über das aktuelle Einkommen (zum Beispiel ein Bewilligungsbescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen der Sozialhilfe oder Leistungen des Jobcenters über Arbeitslosengeld II) sowie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz beziehungsweise eine Fiktionsbescheinigung.
Nürnberg-Pass
Die Stadt unterstützt Menschen mit geringem Einkommen durch die Ausgabe des „Nürnberg-Passes“. Dieser berechtigt unter anderem zu vergünstigtem Eintritt bei einer Vielzahl von Angeboten in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit und Sport und im öffentlichen Nahverkehr.
Der Nürnberg-Pass bietet vor allem auch Leistungen und Vergünstigungen speziell für Kinder und Jugendliche an, um sie zum Beispiel in Kitas und in der Schule besser zu fördern und zu integrieren. Das Angebot für Kinder und Jugendliche wird durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe ergänzt.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gleichberechtigt bei Angeboten der Schule, Kindertageseinrichtung und in der Freizeit mitmachen. Der Stadt ist es ein Anliegen, dass alle die Möglichkeit nutzen und davon profitieren. Kinder und Jugendliche erhalten zum Beispiel Gutscheine für die Bereiche, Kunst, Kultur und Sport. Außerdem werden die Kosten für Schulausflüge, das Mittagessen in der Kita oder Schulmaterialien übernommen.
Sollten Kinder bereits in Nürnberg zur Schule gehen, können Leistungen für Bildung und Teilhabe online beantragt werden. Weitere Informationen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie unter der Rufnummer 09 11 / 2 31-43 47.
Kostenloses Girokonto
Geflüchtete können in allen Beratungs-Centern der Sparkasse Nürnberg unter Vorlage eines gültigen Reisepasses und einer deutschen Meldebescheinigung ein Girokonto eröffnen. Das Kontomodell „Kompakt“ inklusive Sparkassen-Card ist die ersten zwölf Monate kostenlos. Auf der Website der Sparkasse finden Sie eine Anleitung zur Kontoeröffnung auf Deutsch, Ukrainisch und Englisch.
Kostenlose SIM-Karten für Geflüchtete
Im Telekom-Standort in der Kressengartenstraße 4 werden kostenlose SIM-Karten für
Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren, die von Erziehungsberechtigten begleitet werden, ausgegeben. Die Karten sind derzeit bis 30. Juni gültig mit Allnet-Flat Telefon Deutschland und Ukraine, Flat mobile Daten.
Für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren empfiehlt die Telekom eine Prepaid-SIM-Karte für vier bis fünf Euro, da Telefonate zwischen Nutzern von Telekom-SIM-Karten kostenlos sind. Die Prepaid-Karte kann darüber hinaus die Erwachsenen-SIM-Karte anklingeln, die dann zurückrufen kann.
Verbraucherschutz für Flüchtlinge
Ein neuer Handyvertrag, ein Bankkonto und Versicherungen: Nach der Flucht aus der Ukraine muss einiges organisiert werden. Das bayerische Verbraucherschutzministerium hat Informationen und viele hilfreiche Links zu Verbraucherfragen für Flüchtlinge und Helfende zusammengestellt. Und auch die Verbraucherzentrale Bayern gibt zahlreiche Tipps.
Medizinische Hilfe
Medizinische Erstversorgung
Wenn ein Antrag auf Sozialleistungen gestellt wird, kann beim Sozialamt auch ein Krankenbehandlungsschein für den Arztbesuch angefordert werden.
Medizinische Fachstelle für Flüchtlinge
Bei der „Medizinischen Fachstelle für Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma“ des Gesundheitsamts erhalten Flüchtlinge medizinische Hilfe, die bei Bedarf von einem Sprachvermittler begleitet wird. Die Versorgung umfasst neben allgemeinmedizinischen Untersuchungen, Abgabe von Basismedikamenten, Impfungen (außer gegen das Coronavirus) auch niederschwellige Gespräche mit der Psychologin der Fachstelle, ärztliche Erstgespräche bei psychischen Problemen und bei Bedarf Übermittlung an die Psychiaterin oder Kinder- und Jugend-Psychaterin der Fachstelle.
Masernimpfung für Kinder
Grundsätzlich muss laut Infektionsschutzgesetz für die Aufnahme in eine Kita oder Schule ein Immunitätsnachweis gegen Masern vorgelegt werden. Für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine wird diese Pflicht in diesem Schuljahr ausgesetzt.
Ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht, wenn ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Schutzimpfungen gegen Masern durchgeführt wurden.
Falls das Kind im Herkunftsland vollständig geimpft wurde und der Impfpass nicht vorliegt, genügt eine Titerbestimmung. Bei ausreichender Titerhöhe kann ein ärztliches Attest über die bestehende Immunität gegen Masern ausgestellt werden.
Krankenscheine für die Titerbestimmung oder eine Masernimpfung können beim Sozialamt am Frauentorgraben 17 oder telefonisch über die Telefonnummer auf dem Sozialhilfebescheid, sofern bereits vorhanden, beantragt werden.
Fragen zu Krankenscheinen beantworten die Mitarbeiter des Sozialamts, Abteilung Wirtschaftliche Hilfen - Leistungen für Asylbewerber, von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr unter der Rufnummer 09 11 / 2 31-55 13.
Ärzte mit Fremdsprachenkenntnissen
Ein Gespräch mit einem Arzt hilft nur weiter, wenn auch die Verständigung klappt. Deshalb hat das Gesundheitsamt eine Datenbank eingerichtet, in der Sie online nach Ärzten mit Fremdsprachenkenntnissen suchen können. Die Ergebnisse können Sie nach Fachgebiet, Sprache und Wohnort filtern.
Tuberkulose: freiwillige Untersuchungen und Beratung
Tuberkulose, kurz TBC, ist eine ansteckende Krankheit, die durch Bakterien verursacht wird. Die Ansteckung geschieht fast ausschließlich über die offene Lungentuberkulose. TBC-Erkrankungen müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Kontaktpersonen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich untersuchen zu lassen. Falls nötig, sind auch Zwangsmaßnahmen möglich.
TBC-Untersuchungen werden grundsätzlich für alle Personen dringend empfohlen, da eine TBC-Erkrankung lange Zeit ohne Symptome bestehen kann, aber eine Ansteckung anderer Personen trotzdem möglich ist. Folgende Untersuchungen sind möglich:
Personen ohne Krankheitssymptome:
- ab 15 Jahren: Röntgenuntersuchung der Lunge
- 10 bis 14 Jahre: Bluttest (Quantiferon-Test)
- unter 10 Jahren: Hauttest (Mendel-Mantoux-Test) oder Bluttest (Quantiferon-Test)
Personen mit Krankheitssymptomen:
Typische Symptome der TBC-Erkrankung sind länger anhaltender Husten, Gewichtsabnahme, Fieber, Abgeschlagenheit und Nachtschweiß. Wenn aufgrund von Symptomen der Verdacht auf eine Tuberkuloseerkrankung besteht, ist eine Untersuchung in einer Hausarztpraxis oder Kinderarztpraxis notwendig. Hierfür ist die Vorlage eines Behandlungsscheins des Sozialamts nötig (siehe Sozialleistungen).
Die TBC-Beratungsstelle des Gesundheitsamts unterstützt zudem Erkrankte, Angehörige und Kontaktpersonen von Erkrankten mit Aufklärung, Beratung, Diagnostik, Umgebungsuntersuchungen und Therapien beziehungsweise Vermittlung von Therapien. Sie können sich telefonisch unter den Rufnummern 09 11 / 2 31-58 42 oder -58 43 anmelden oder per E-Mail: Gh-tbc@stadt.nuernberg.de.
Tuberkulose: Pflichtuntersuchungen in bestimmten Unterkünften
Tuberkulose, kurz TBC, ist eine ansteckende Krankheit, die durch Bakterien verursacht wird. Die Ansteckung geschieht fast ausschließlich über die offene Lungentuberkulose. TBC-Erkrankungen müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Kontaktpersonen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich untersuchen zu lassen. Falls nötig, sind auch Zwangsmaßnahmen möglich.
Für Geflüchtete, die in eine Gemeinschaftsunterkunft aufgenommen werden, organisiert das Gesunheitsamt entsprechende Untersuchungen. Gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz sind folgende Untersuchungen verpflichtend:
- ab 15 Jahren: Röntgen der Lunge
- 10 bis 14 Jahre: Bluttest (Quantiferon-Test)
- unter 10 Jahren: körperliche Untersuchung und Abfrage der Vorgeschichte; bei Verdacht Hauttest (Mendel-Mantoux-Test) oder Bluttest (Quantiferon-Test), eventuell zusätzlich Röntgen der Lunge
Für Geflüchtete, die in Alten-und Pflegeheime aufgenommen werden, ist ebenfalls eine ärztliche Untersuchung auf Ausschluss einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose verpflichtend. Bei pflegebedürftigen Heimbewohnern ist für den Nachweis die Heimleitung zuständig. Das Gesundheitsamt bietet hier keine Untersuchungen an.
Für die Untersuchung nicht pflegebedürftiger Geflüchteter, denen lediglich der Wohnraum in den Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird, bietet die TBC-Beratungsstelle des Gesundheitsamts freiwillige Untersuchungen auf Tuberkulose an.
AIDS-Beratung Mittelfranken
Die AIDS-Beratung Mittelfranken ist für neu ankommende Menschen aus der Ukraine mit HIV erste Anlaufstelle und übernimmt die Lotsenfunktion. Berater stehen für alle Fragen rund um das Thema zur Verfügung, bei Bedarf auch in Aufnahmeeinrichtungen. Die Beratungsstelle vermittelt an die Schwerpunktpraxen in der Region und begleitet Termine auch mit Sprachvermittlern. Bei Erstdiagnosen bietet die AIDS-Beratung Aufklärung in der Muttersprache an und unterstützt die Erkrankten psychosozial. Auch Schulungen für Fachkräfte sind möglich.
- AIDS-Beratung Mittelfranken
- Infoblatt der AIDS-Beratung für Menschen aus der Ukraine </imperia/md/stadtportal/dokumente/handzettel_ukrainisch_hiv_2022.pdf> (PDF, 81 KB)
Impfmöglichkeiten für Flüchtlinge
Geflüchtete können sich kostenlos in den drei städtischen Impfstellen impfen lassen: in der IHK in der Nähe des Hauptmarkts, im ehemaligen N-Ergie-Kundenzentrum am Plärrer und in der ehemaligen Kfz-Zulassungsstelle. Die Flüchtlinge sollen, soweit vorhanden, einen Lichtbildausweis und ihren Impfausweis vorlegen.
Darüber hinaus gilt das Impfangebot vor Ort und ohne Termin bei Impfaktionen im Stadtgebiet auch für Flüchtlinge aus der Ukraine.
Geflüchtete, die mit dem Sputnik-Impfstoff oder anderen nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen geimpft wurden, können frühestens vier Wochen nach der letzten Sputnik-Impfung ihre erste Impfung mit BioNTech oder Moderna erhalten. Der Impfschutz gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung als vollständig.
Coronatests für Flüchtlinge
Geflüchtete können an allen Teststationen in der Stadt kostenlos einen Schnelltest durchführen lassen. Auch in ausgewählten Apotheken ist dies möglich. Dazu genügt die Vorlage eines Lichtbildausweises. Ist dieser nicht vorhanden, genügt ein anderer Identitätsnachweis. Personen mit positivem Schnelltest haben zudem Anspruch auf einen kostenlosen bestätigenden PCR-Test. Einen Überblick über die Teststellen im Stadtgebiet finden Sie im untenstehenden Link.
- Übersicht der Testzentren in Nürnberg
- Positiver Schnelltest: Das muss man tun (Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch) </imperia/md/stadtportal/dokumente/poster_wastunschnelltest_v5.pdf> (PDF, 166 KB)
Psychosoziale und psychologische Hilfen
Von der Krisenhilfe bis zum Seelsorger-Telefon: In Nürnberg gibt es viele psychosoziale und psychologische Hilfs- und Beratungsangebote. Listen mit den Hilfen und konkreten Behandlungsmöglichkeiten gibt es auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch.
- Psychosoziale Angebote in Nürnberg (Deutsch) </imperia/md/zentral/dokumente/ukraine_hilfe/20220325_handreichung_psychologische_angebote_nuernberg_deutsch.pdf> (PDF, 343 KB)
- Psychosoziale Angebote in Nürnberg (Ukrainisch) </imperia/md/zentral/dokumente/ukraine_hilfe/20220325_handreichung_psychologische_angebote_nuernberg_ukrainisch.pdf> (PDF, 542 KB)
- Psychosoziale Angebote in Nürnberg (Russisch) </imperia/md/zentral/dokumente/ukraine_hilfe/20220325_handreichung_psychologische_angebote_nuernberg_russisch.pdf> (PDF, 573 KB)
Notfallnummern rund um die Uhr
Bei aktuen Krisen und in seelischen Notlagen:
Krisendienst Mittelfranken: 09 11 / 42 48 55 20 (Deutsch und Englisch)
Bei Fragen zur Einschätzung einer seelischen Krisensituation:
Krisendienst Mittelfranken: 09 11 / 42 48 55 20 (Deutsch und Englisch)
Bei Selbst- und Fremdgefährdung und allen anderen medizinischen Notfällen:
Rettungsdienst: 112 (Deutsch und Englisch)
Polizeinotruf: 110 (Deutsch und Englisch)
Hygienemaßnahmen: Infografiken auf Ukrainisch
Die Infografiken „Infektionen vorbeugen: Die 10 wichtigsten Hygienetipps“ und „Virusinfektionen – Hygiene schützt!“ geben einen Überblick über einfache persönliche Hygienemaßnahmen, um sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen.
- Virusinfektionen – Hygiene schützt! / Вірусні інфекції. Гігієна — це захист! </imperia/md/zentral/dokumente/ukraine_hilfe/bzga_plakat_hygiene_schuetzt_a4_ua.pdf> (PDF, 273 KB)
- Infografik – Infektionen vorbeugen: Die 10 wichtigsten Hygienetipps auf Ukrainisch </imperia/md/zentral/dokumente/ukraine_hilfe/bzga_plakat_10_hygienetipps_ua.pdf> (PDF, 292 KB)
Hilfen für Familien, Frauen, Kinder und LGBTIQ
Alleinreisende Minderjährige
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die ohne Eltern, Vormund oder Erziehungsberechtigte in Nürnberg ankommen, muss der Kinder- und Jugendnotdienst des Jugendamts informiert werden. Der Notdienst ist unter folgenden Rufnummern rund um die Uhr erreichbar:
09 11 / 2 31 - 76 34 (Jugendschutzstelle)
09 11 / 2 31 - 76 33 (Kindernotwohnung)
09 11 / 2 31 - 33 33 (Frühe Hilfen und Kinderschutz)
Falls Minderjährige in Begleitung von Verwandten oder Bekannten ankommen, muss die Vormundschaft geklärt werden. Bitte kontaktieren Sie hierfür das Jugendamt unter der Rufnummer 09 11 / 2 31-26 86. Die Rufnummer ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr besetzt.
Vermisste Kinder
Falls auf der Flucht Kinder verloren wurden, können Sie sich per E-Mail an das Bayerische Rote Kreuz wenden: birgit.koch@kvnuernberg-stadt.brk.de. Damit ein internationaler Suchauftrag ausgelöst werden kann, werden folgende Informationen benötigt:
Foto und Daten der Mutter:
Name, Vorname, Unterkunft, Geburtsdatum, Telefon, E-Mail
Foto und Daten des vermissten Kindes:
Name, Vorname, Geburtsdatum
Möglichst genaue Angaben darüber, wo und wann das Kind verloren ging.
Kinder und Jugendliche als Pflegekinder aufnehmen
Sie möchten geflüchteten Kindern und Jugendlichen als Pflegefamilie ein sicheres Zuhause bieten? Beratung und Information erhalten Sie bei der Fachstelle Vollzeitpflege des Jugendamts unter der Rufnummer 09 11 / 2 31-41 68 oder 09 11 / 2 31-41 00.
Familiäre, jugendhilferechtliche und erzieherische Fragen
Unter der Rufnummer 09 11 / 2 31-26 86 unterstürzt und und berät der Allgemeine Sozialdienst (ASD) Eltern, Kinder und Jugendliche bei familiären, jugendhilferechtlichen und erzieherischen Fragen. Dies gilt sowohl für geflüchtete Familien, als auch für aufnehmende Nürnberger Familien und Einzelpersonen.
Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Babys
Die Koordinationsstelle Frühe Hilfen berät bei allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Babys und kleinen Kindern. Außerdem vermittelt sie Hilfen zu:
- Anmeldung Geburtsklinik, Hebamme, Familienhebamme
- Erstlingsausstattung für das Baby
- Formalitäten und Anträge rund um die Geburt
- Unterstützung bei Fragen, Unsicherheiten und Sorgen mit dem Baby
Die Koordinationsstelle ist unter folgenden Rufnummern erreichbar:
09 11 / 2 31-1 48 02, 09 11 / 2 31-1 48 03 oder 09 11 / 2 31-14 59
Telefon-Hotline „Frühe Hilfen und Kinderschutz“
Die Hotline der Koordinierenden Kinderschutzstelle in Nürnberg ist bei Hinweisen auf eine Gefährdung von Minderjährigen und bei notwendiger Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger unter der Rufnummer 09 11 / 2 31-33 33 rund um die Uhr erreichbar.
Unterstützung für geflüchtete Frauen
Viele geflüchtete Frauen erfahren Gewalt – sei es im Heimatland, auf der Flucht oder in den Unterkünften der neuen Heimat. Die Stadt hat mit Vereinen und Einrichtungen einen Arbeitskreis ins Leben gerufen, um geflüchtete Frauen zu beraten. Außerdem werden Schulungen für professionelle und ehrenamtliche Kräfte angeboten.
Unterstützung für LGBTIQ-Geflüchtete
In Nürnberg gibt es regelmäßige Angebote für geflüchtete Lesben, Schwule, Trans* und Interpersonen, zum Beispiel bei Fliederlich e.V. Der Verein bietet Beratungen, Gruppenangebote und Treffen und Unterstützung bei Formalitäten und Amtsgeschäften an.
Sie benötigen eine geschützte Unterkunft mit Queer-Bezug und/oder ein spezifisches Beratungsangebot? Dazu gibt es einen Arbeitskreis, dem die Stadtverwaltung, Vereine und Einzelpersonen angehörden. Kontakt: Stadt Nürnberg, Christine Burmann, Beauftragte für Diskriminierungsfragen.
Ein Treffpunkt für jugendliche, queere Geflüchtete im Alter zwischen 14 und 17 Jahren gibt es im Jugendtreff Container in Langwasser, Karl-Schönleben-Straße 70 , 90471 Nürnberg immer mittwochs von 14 bis 17 Uhr. Pädagogen vor Ort sprechen englisch, und teilweise sind Jugendliche hier die unter anderem russisch / ukrainisch / türkisch sprechen. Kontakt: tina.weigel@stadt.nuernberg.de; übersetzte Informationen unter container@stadt.nuernberg.de
Schule und Kita
Anmeldung an Schulen
Kinder und Jugendliche, die aus der Ukraine in Nürnberg ankommen, sollen so schnell wie möglich wieder einen normalen Alltag haben. Dazu gehört auch, möglichst schnell zur Schule zu gehen. Das Staatliche Schulamt bietet eine Schulberatung für ukrainische Geflüchtete an, die in Nürnberg eine Unterkunft gefunden haben. Familien können ihre Kinder im Schulamt in der Lina-Ammon-Straße 28 registrieren lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Kinder und Jugendliche müssen dabei gemeinsam mit einem Erziehungsberechtigten vorsprechen. Mitzubringen sind, soweit vorhanden, der Reisepass, der Impfpass und Zeugnisse des Kindes, außerdem eine Meldebescheinigung und/oder eine Wohnungsgeberbescheinigung beziehungsweise ein Mietvertrag. Einen zweisprachigen Info-Flyer (Deutsch – Ukrainisch) können Sie hier herunterladen.
- Download </imperia/md/zentral/dokumente/ukraine_hilfe/schulberatung_fluechtlinge_ukraine.pdf> (PDF, 644 KB)
- Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg
Anmeldung an beruflichen Schulen
Für die beruflichen Schulen ist die Berufsschule 5 (B5) in der Deumentenstraße 1 die erste Anlaufstelle. In enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt werden berufsschulpflichtige Schüler direkt an die B5 im Berufsbildungszentrum weitergeleitet, dort beraten und in der für sie passenden Schule willkommen geheißen. Die Anmeldung ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 15.30 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr möglich.
Suche nach einem Kitaplatz
Die Servicestelle Kitaplatz berät und unterstützt bei der Platzsuche unter der Rufnummer 09 11 / 2 31-1 04 44. Die Beratung ist auch vor Ort möglich. Termine gibt es nach telefonischer Vereinbarung.
Bildung und Beruf
Informationsseite für Geflüchtete der Bundesagentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit Nürnberg ist für die Vermittlung von Arbeit zuständig. Gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer unterstützt sie arbeitsuchende Flüchtlinge bei den Themen Arbeitssuche, Ausbildung und berufliche Qualifizierung. Die Informationen auf der Website gibt es auf Ukrainisch und Englisch. Auf einem Info-Flyer finden Sie alles Wichtige auf einen Blick – auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch. Darüber hinaus können Sie sich unter der Rufnummer 09 11 / 5 29 38 38 in russischer Sprache beraten lassen. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr erreichbar.
- Weiterlesen
- Info-Flyer (Deutsch, Ukrainisch und Russisch) </imperia/md/zentral/dokumente/ukraine_hilfe/flyer_arbeitsagentur_nuernberg_deutsch_ukrainisch_russisch.pdf> (PDF, 365 KB)
Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Die Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ) berät alle Zugewanderten in Mittel-, Ober- und Unterfranken. Das Angebot richtet sich an Menschen aus allen Berufssparten mit im Ausland erworbenen Qualifikationen. Bei Bedarf belgeitet die Beratungsstelle das Anerkennungsverfahren, verweist an die zuständigen Stellen und hilft bei der Antragsstellung auf einen Anerkennungszuschuss.
Bildungsberatung des Bildungszentrums
Die Bildungsberatung berät zu allen Themen rund um Berufsorientierung, Ausbildungsmöglichkeiten oder Weiterbildung. Die Beratung ist kostenlos. Den Info-Flyer zur Bildungsberatung gibt es auch auf Englisch.
Deutsch- und Integrationskurse des Bildungszentrums
Das Bildungszentrum bietet spezielle Deutschkurse für geflüchtete Menschen an, auch Integrationskurse in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stehen auf dem Programm. Außerdem bereitet das Bildungszentrum auf den deutschen Arbeitsmarkt vor oder berät, wie man Berufsabschlüsse aus dem Ausland anerkennen lassen kann. In den Flyern finden Sie Informationen zum Zugang zu Sprachkursen für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, in den Sprachen Deutsch, Ukrainisch und Russisch.
Das Nürnberger Haus in Charkiw bietet zahlreiche Kurse auf verschiedenen Niveaus. Das Programm richtet sich gleichermaßen an ukrainische Geflüchtete in Nürnberg als auch an Verbliebene in der Ukraine.
- Deutsch- und Integrationskurse im Bildungszentrum
- Kurssuche im Bildungszentrum
- Informationen zu kostenlosen Sprachkursen (auf Ukrainisch) </imperia/md/zentral/dokumente/ukraine_hilfe/infoschreiben_sprachkurse_ukrainer_ukrainisch.pdf> (PDF, 537 KB)
- Informationen zu kostenlosen Sprachkursen (auf Russisch) </imperia/md/zentral/dokumente/ukraine_hilfe/infoschreiben_zugang_sprachkurse_ukrainer_russisch.pdf> (PDF, 541 KB)
- Informationen zu kostenlosen Sprachkursen (auf Deutsch) </imperia/md/zentral/dokumente/ukraine_hilfe/infoschreiben_zugang_sprachkurse_ukrainer_deutsch.pdf> (PDF, 639 KB)
- Deutsch-Kurs des Nürnberger Hauses in Charkiw (A1)
- Deutsch-Kurs des Nürnberger Hauses in Charkiw (A2-B2)
Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Das Bundesamt für Migration bietet für ukrainische Flüchtlinge kostenlose Integrationskurse an. Integrationskurse bestehen immer aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs. Ein Anmeldeformular finden Sie auf der Website des Bundesamts. Das ausgefüllte Formular muss zusammen mit einer Kopie des Aufenthaltstitels oder der Fiktionsbescheinigung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geschickt werden:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Regionalkoordination für Nürnberg
Rothenburger Str. 29
90513 Zirndorf
Beim Ausfüllen des Formulars hilft, sofern vorhanden, die Sozialberatung in der Unterkunft, die Sprachschule oder die zentrale Anlaufstelle Migration.
Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM)-Beratung
Die ZAM-Beratung bietet eine erste Beratung, Unterstützung, Orientierung und Information für alle zugewanderten Menschen in Nürnberg. Auch Geflüchtete aus der Ukraine können die Beratung aufsuchen. Insbesondere unterstützt die ZAM-Beratung beim Thema Deutschspracherwerb und berät und informiert bezüglich Zugang, Beantragung und Finanzierung von Deutschkursen.
Bildungsangebote für Neuzugewanderte in Nürnberg
Die Stadt stellt eine Datenbank zur Verfügung, die Bildungsangebote für Flüchtlinge enthält. Dort finden Sie Sprachkurse, Kurse für Schulabschlüsse oder Beratungsangebote, die sich speziell an Flüchtlinge wenden. Die Suche können Sie nach Themengebieten und nach Zielgruppen filtern.
Freizeit, Sport und Spiel
Spielplätze und Treffs für Kinder
Die 19 Kinder- und Jugendhäuser, zehn Jugendtreffs und 15 Aktivspielplätze stehen allen ukrainischen Kindern und Jugendlichen offen, um gemeinsam Zeit zu verbringen und zu spielen. In der Integreat-App für Nürnberg sind Informationen inklusive der Adressen von Spielplätzen sowie Kinder- und Jugendhäusern in derzeit sieben Sprachen gelistet, auch auf Russisch.
Betreute Spielgruppen
Betreute Spielgruppen sind ein guter Einstieg, um Kontakt zu Gleichaltrigen zu finden und spielerisch Deutsch zu lernen. An vielen Standorten in der Stadt sind deshalb Spielgruppen geplant – sowohl im Umfeld von Gemeinschaftsunterkünften als auch dezentral für Geflüchtete, die in privaten Wohnungen untergekommen sind.
In den Gemeinschaftsunterkünften in der Andernacherstraße und in der Vogelweiherstraße gibt es bereits Spielgruppen, die nun ausgebaut werden. Außerdem soll es in den neuen Unterkünften in den Messehallen Räume und Außenflächen für Kinder und Spielgruppen geben. Diese Gruppen werden entweder von Tagespflegepersonen oder von Übergangsbegleiterinnen im Rahmen des Bundesprogramms „Kita-Einstieg“ geleitet. Sie stehen allen geflüchteten Kindern und ihren Eltern mehrmals die Woche zur Verfügung. Das Team „Mobile Angebote“ des Jugendamts plant ab April ebenfalls, Spiel- und Freizeitangebote in größeren Gemeinschaftsunterkünften zu machen.
Falls Sie eine ausgebildete Tagespflegeperson sind und sich gerne engagieren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das fmf Familienbüro.
Sport- und Spielangebote in den Kitas
Auch in den 140 städtischen Kitas soll es Angebote für Geflüchtete außerhalb der Öffnungszeiten geben. Erste konkrete Planungen gibt es bereits. So bietet beispielsweise der Hort in der Bertolt-Brecht-Straße einmal wöchentlich ein Sportangebot für die Kinder aus der Notunterkunft an. Mehrere Hortstandorte wollen ihre Räume am Vormittag für eine Spielgruppe öffnen. Bei Bedarf stehen auch muttersprachliche Fachkräfte zur Verfügung, die in den städtischen Kitas ihre Dienste anbieten. Städtische Kitas mit solchen Angeboten sind durch ein eigens gestaltetes Plakat zu erkennen. Wenn Sie sich als Kita-Eltern engagieren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Einrichtungsleitung oder an den Elternbeirat.
Die Kitas prüfen auch, ob geflüchtete Kinder direkt aufgenommen werden können. Allerdings gibt es derzeit nur vereinzelt freie Plätze. Aufgrund der in den vergangenen Jahren stark angestiegenen Kinderzahlen hat die Stadt so gut wie alle Möglichkeiten ausgeschöpft, zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen. Kurzfristig wird die Stadt also nicht allen neu angekommenen Kindern einen Platz anbieten können. Deshalb sind Spielgruppen, Angebote der Tagespflege und weitere Formate so wichtig.
- Plakatmotiv: Muttersprachliche Betreuung in Kitas <https://www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/bilder/pressemitteilungen/220323_angebote_ukrainische_kinder_refugees_version3.jpg> (JPG, 128 KB)
Kinderfilme und -serien auf Ukrainisch
In der ARD-Mediathek finden Kinder aus der Ukraine eine Kinderseite in ukrainischer Sprache. Vom „Kleinen Maulwurf“ über „Shawn, das Schaf“, der „Sendung mit der Maus“ und „Deutsch lernen mit Socke“: Lustiges und Wissenswertes für Kinder in ihrer Muttersprache.
Bücher, Filme und mehr in der Stadtbibliothek
Neben den gängigen Sprachen Deutsch und Englisch hat die Stadtbibliothek auch Romane auf Arabisch, Persisch, Türkisch und Russisch. Daneben können Sie aus einem breiten Sortiment an CDs, DVDs und eBooks wählen. Außerdem gibt es kostenloses WLAN und Räume, in denen man in Ruhe lesen und arbeiten kann. Wer unsicher ist, wie ein Besuch in der Stadtbibliothek abläuft, dem hilft ein Animationsfilm weiter, der ganz ohne Worte auskommt.
Freizeitangebote der Kulturläden
Das Amt für Kultur und Freizeit hat ein Programm zusammengestellt, das sich besonders an geflüchtete Menschen richtet. Vom Workshop für Kinder bis zum Internationalen Café findet sich hier eine große Auswahl.
Integration von Flüchtlingen in den Vereinssport
Einen Pass spielen, einen Freistoß machen oder ein Tor schießen kann man auch ohne Deutschkenntnisse. Sport hilft, im neuen Land anzukommen, neue Leute kennenzulernen und Abwechslung in den Alltag zu bringen. Neben bereits bestehenden Angeboten der Nürnberger Sportvereine können Flüchtlinge auch spezielle Sportkurse besuchen. Dazu berät Sie gerne die Koordinationsstelle des SportServices.
Aktualisiert am 20.05.2022, 11:14 Uhr