Ankommen in Nürnberg

Willkommen in Nürnberg! Was auch immer Sie nach Ihrer Ankunft brauchen – sei es ein warmes Essen, eine Unterkunft, Medikamente oder jemanden, der Ihre Kinder betreut – auf dieser Seite haben wir alle Informationen für Sie zusammengestellt.


Bürgertelefone und Hotlines

Fragen zum Aufenthaltsstatus (Amt für Migration und Integration)

09 11 / 2 31- 4700
Dienstag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr

Fragen zu Sozialleistungen nach SGB XII (Sozialamt)

09 11 / 2 31-55 13
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr

Fragen zu Leistungen nach SGB II und Arbeit (Jobcenter)

09 11 / 40 07 100 (Service-Hotline)
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

Helpline Ukraine

08 00 / 5 00 22 50
Montag bis Freitag von 14 bis 17 Uhr

Geflüchtete haben oft Schreckliches erlebt. Um über Erlebtes, Sorgen und Nöte zu sprechen, können sie sich an die Helpline Ukraine wenden. Die Telefonberatung in ukrainischer und russischer Sprache ist kostenlos und vertraulich.


Mehrsprachige Informationen

Integreat-App – Ukrainisch und Russisch

Ausländerrechtliche Fragen, Wohnen oder Freizeit: Die kostenlose Integreat-App nennt Geflüchteten konkrete Anlaufstellen in Nürnberg. Außerdem gibt sie Tipps für den Alltag in der neuen Heimat.

Informationen zu Leistungen nach SGB II

Informationen zu Leistungen nach SGB II auf Ukrainisch, Russisch und Englisch.

Nürnberg Informationen – Ukrainisch

Nürnberg / Informationen Ukrainisch
Місто Нюрнберг / Інформація українською мовою

Nürnberg Informationen – Russisch

Nürnberg / Informationen Russisch
Нюрнберг / Информация на русском

Allgemeine Informationen – Ukrainisch

Website „germany4ukraine“ des Bundesinnenministeriums mit allgemeinen Infos zu Einreise, Unterkunft, Arbeit, ärztlicher Versorgung und Hilfsangeboten.

Einreise und Aufenthalt – Ukrainisch, Russisch, Englisch

FAQ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu den Themen Einreise und Aufenthalt. Sprachen: Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch.



Sozialleistungen beantragen – Schritt für Schritt erklärt

Die Infografik erklärt Schritt für Schritt, wie und wo hilfsbedürftige Geflüchtete aus der Ukraine existenzsichernde Leistungen beantragen können. Die Infografik können Sie sich hier als PDF-Datei in deutscher, ukrainischer und russischer Sprache herunterladen. Darin sind die jeweiligen Behörden verlinkt.


Einreise und Aufenthalt

Anmeldung in Nürnberg

Geflüchtete aus der Ukraine, die in Nürnberg leben, müssen drei Registrierungen erledigen: Anmeldung, Beantragung eines Aufenthaltstitels und Erstregistrierung.

1. Anmeldung:
Geflüchtete müssen sich zunächst bei einem der Bürgerämter der Stadt Nürnberg anmelden. Benötigt wird ein ukrainischer Pass beziehungsweise ein Personalausweis oder bei Kindern die Geburtsurkunde.

Zur Anmeldung müssen Geflüchtete keine Wohnungsgeberbestätigung mitbringen, auch wenn dies in den allgemein gültigen Formblättern vermerkt ist. Ist ein Ehepaar oder eine Familie gemeinsam nach Nürnberg gekommen, muss nur einer der Ehegatten vorsprechen. Kinder unter 16 Jahren müssen nicht dabei sein. Von allen Personen müssen die Pässe vorliegen. Falls es keine Pässe gibt, genügen auch der Personalausweis oder bei Kindern die Geburtsurkunde. Eine Übersetzung der Urkunden ist nicht notwendig.

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie am besten online vorher einen Termin. Die Adressen der Bürgerämter werden Ihnen bei der Online-Terminbuchung mitgeteilt.

Ohne Termin können Sie Ihren Wohnsitz im Bürgeramt Mitte anmelden:

Bürgeramt Mitte
Äußere Laufer Gasse 25
90403 Nürnberg

Öffnungszeiten ohne Termin:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
Dienstag: 10 Uhr bis 14 Uhr

2. Beantragung eines Aufenthaltstitels:
Anschließend müssen Geflüchtete bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen. Den Antrag kann online über die Serviceplattform „Mein Nürnberg“ gestellt werden. Der Aufenthaltstitel wird für ein Jahr erteilt und kann verlängert werden. Dies gilt auch für weitere Staatsangehörige, die sich zum Zeitpunkt des Kriegsbeginns in der Ukraine mit einem dortigen Aufenthaltsrecht aufgehalten haben.

In Nürnberg angemeldete Personen erhalten bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis, die auch zur Erwerbstätigkeit berechtigt (Arbeitserlaubnis). Die Aufenthaltserlaubnis gilt nur in Deutschland. Wenn man das Land verlässt, verliert die Aufenthaltserlaubnis ihre Gültigkeit. Bei Rückkehr nach Deutschland müssen Geflüchtete die Aufenthaltserlaubnis erneut beantragen.

3. Erstregistrierung (PIK-Registrierung):
Die Anmeldung bei der Stadt Nürnberg und die Beantragung eines Aufenthaltstitels reichen nicht aus. Geflüchtete müssen sich auch im Ausländerzentralregister des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge registrieren lassen. Bei der Erstregistrierung (PIK-Registrierung) werden die persönlichen Daten aufgenommen, die Personen werden fotografiert und Fingerabdrücke abgenommen.

Für die Erstregistrierung ist die Ausländerbehörde Ihres Wohnortes zuständig. Wenn Sie in Nürnberg angemeldet sind, sind wir, das Amt für Migration und Integration, zuständig.

Das Amt für Migration und Integration der Stadt Nürnberg wird hierzu mit Ihnen in Kontakt treten.

Beratungs- und Anlaufstellen in Nürnberg

Die zentrale Anlaufstelle in der Theresienstraße ist geschlossen. Seit 1. Juli sind die Fachdienststellen sowie die migrationsspezifischen Beratungsstellen Ansprechpartner für Geflüchtete. Eine Übersicht über alle Beratungs- und Anlaufstellen in Nürnberg finden Sie im untenstehenden PDF.

Aufenthaltserlaubnis (Kurzaufenthalt von 90 Tagen)

Ukrainische Staatsangehörige können, wenn sie im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind, visumfrei einreisen und sich für einen Kurzaufenthalt von 90 Tagen in Deutschland aufhalten. Hier sind zunächst keine weiteren Genehmigungen oder ähnliches von der Ausländerbehörde nötig. Auch besteht bei einem solchen Besuchsaufenthalt zunächst keine Pflicht zur Anmeldung bei der Meldebehörde.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Ukrainische Staatsangehörige, die bereits visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen.

Die Ausländerbehörde ist unter der Rufnummer 09 11 / 23 1- 47 00 von Dienstag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr erreichbar.

Verlängerung des Aufenthaltstitels

Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits mit einem Aufenthaltstitel aufhalten, zum Beispiel Studierende oder in Deutschland Beschäftigte, können wie bisher eine Verlängerung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde beantragen.

Aufenthaltstitel FAQ

Alle Informationen zum Vorgehen und der Reihenfolge der Schritte für einen Aufenthaltstitel hat das Amt für Migration und Integration in einer FAQ-Liste zusammengefasst.

Arbeitserlaubnis

Mit der Aufenthaltserlaubnis erhalten Geflüchtete auch eine Arbeitserlaubnis. Derzeit dauert es bis zu mehreren Wochen, bis ein Termin bei der Ausländerbehörde möglich ist. Geflüchtete, die dringend eine Arbeitserlaubnis brauchen, werden gebeten, dies bei der Anmeldung anzugeben. Die Ausländerbehörde wird sich dann bei ihnen melden und möglichst zügig einen Termin vereinbaren.

Fahrten mit Bus und Bahn

Bis einschließlich August steht für alle Personen das 9-Euro-Ticket zur Verfügung. Ab September gilt dann wieder das vergünstigte Nürnberg-Pass-Ticket für 15 Euro.


Unterkunft

Wohnen und Wohnungssuche in Nürnberg

Das Sozialamt informiert mit Texten, Videos und Merkblättern zum Thema Wohnen und gibt Tipps zur Wohnungssuche, zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins, zum Abschluss eines Mietvertrags, zum Ein- und Auszug und zum Leben in der Wohnung.

Wohnungsvermittlung des Sozialamts

Geflüchtete aus der Ukraine können sich beim Sozialamt für die Vermittlung einer geförderten Wohnung vormerken lassen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins gegeben sind.

Zur Prüfung, ob eine Vormerkung möglich ist, werden folgende Unterlagen benötigt: Ein Nachweis über das aktuelle Einkommen (zum Beispiel ein Bewilligungsbescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen der Sozialhilfe oder Leistungen des Jobcenters über Arbeitslosengeld II) sowie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz beziehungsweise eine Fiktionsbescheinigung.

Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus ohne Unterkunftsmöglichkeit

Geflüchtete aus der Ukraine, die bei Bekannten oder Verwandten in Nürnberg untergekommen sind, können sich bei der Meldebehörde anmelden. Eine Anmeldung ist in den ersten 90 Tagen aber nicht erforderlich. Anmeldungen sind beim Bürgeramt Mitte auch ohne Termin möglich (siehe Punkt „Anmeldung in Nürnberg“).

Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltserlaubnis ausgestellt durch die Stadt Nürnberg, die Ihre Privatunterkunft in Nürnberg wieder verlieren, können sich über die Wohnungsvermittlung für eine Wohnung registrieren lassen, bei den Wohnungsunternehmen nach freien Wohnungen anfragen, oder auf dem Wohnungsmarkt (Privatunterkünfte) nach Wohnraum suchen. Wenn keine Privatunterkunft gefunden wird, besteht die Möglichkeit einer vorübergehenden Unterbringung in einer städtischen Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge. Vorherige Kontaktaufnahme per E-Mail an sha-unterbringung-asyl@stadt.nuernberg.de bzw. telefonisch unter 09 11 / 2 31 7 75 85.

Geflüchtete, ohne Aufenthaltstitel/Ersteinreise ohne Unterkunftsmöglichkeit

Neu eingereiste ukrainische Staatsangehörige ohne Aufenthaltstitel und ohne Unterkunftsmöglichkeit können sich zunächst beim Anker-Zentrum in Zirndorf registrieren lassen. Dort wird über die weitere Unterbringung entschieden. Sie erhalten eine Unterkunft in ganz Bayern zugeteilt. Das Gleiche gilt für Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflohen sind und dort ein Aufenthaltsrecht hatten.

Anker-Zentrum
Rothenburger Straße 29
90513 Zirndorf
Telefon: 09 11 / 9 69 31 20

Im Hauptbahnhof gibt es außerdem eine Notfallstelle, in der Flüchtlinge mit Essen und Trinken versorgt werden und an eine Notunterkunft beziehungsweise Zirndorf weitergeleitet werden.

Mitgebrachte Haustiere

Ins Anker-Zentrum dürfen keine Haustiere gebracht werden. Die Polizei nimmt dort die Tiere entgegen und veranlasst eine Versorgung. Bei der weiteren Unterbringung können die Tiere dann wieder mitgenommen werden, vorausgesetzt, die neue Unterkunft gestattet Haustiere. In Not- und Gemeinschaftsunterkünften sind nach derzeitigem Stand Haustiere erlaubt.

Geflüchtete, die in Nürnberg eine Unterkunft gefunden haben, werden gebeten, ihr Tier beim Veterinäramt registrieren und bei einem Tierarzt untersuchen zu lassen. Mit diesem Verfahren ist eine Quarantäne des Tiers dann nicht mehr notwendig. Ausführliche Informationen auf Deutsch und Ukrainisch finden Sie auf der Seite des Veterinäramts.


Sozialleistungen und Finanzen

Antrag auf Sozialleistungen

Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, haben seit 1. Juni 2022 Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Für diese Leistungsberechtigte ist das Jobcenter Nürnberg-Stadt zuständig.

Für hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die das deutsche Rentenalter erreicht haben, das heißt, die vor dem 1. Juli 1956 geboren wurden, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Leistungsberechtigte nach dem SGB XII erhalten weiterhin durch das Sozialamt finanzielle Unterstützung.


Voraussetzungen für Leistungen nach SGB II:

Voraussetzungen sind eine erkennungsdienstliche Behandlung und die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes. Wenn noch keine Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel vorliegt, muss dies beim Amt für Migration und Integration beantragt werden. Der Antrag für Leistungen nach SGB II wird beim Jobcenter Nürnberg-Stadt gestellt. Die Leistungen decken den Bedarf zum täglichen Leben, die Kosten für Miete und Heizung und die gesetzliche Krankenversicherung.


Leistungsantrag stellen:

Für die Antragstellung gibt es einen Antrag in deutscher Sprache. Dieser Antrag kann auf der unten verlinkten Website der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen werden. Die Anträge können per Post oder per E-Mail eingereicht werden.

Fragen kann die Service-Hotline von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 09 11 / 40 07 100 beantworten.

Jobcenter Nürnberg-Stadt
Erstanlaufstelle (EAS)
Richard-Wagner-Platz 5
90443 Nürnberg

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr

Kindergeld

Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern. Es wird für Kinder von der Geburt bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Eltern, die aus der Ukraine geflüchtet sind, Kindergeld erhalten. Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit auch auf Ukrainisch, Russisch und Englisch.

Nürnberg-Pass

Die Stadt unterstützt Menschen mit geringem Einkommen durch die Ausgabe des „Nürnberg-Passes“. Dieser berechtigt unter anderem zu vergünstigtem Eintritt bei einer Vielzahl von Angeboten in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit und Sport und im öffentlichen Nahverkehr.

Der Nürnberg-Pass bietet vor allem auch Leistungen und Vergünstigungen speziell für Kinder und Jugendliche an, um sie zum Beispiel in Kitas und in der Schule besser zu fördern und zu integrieren. Das Angebot für Kinder und Jugendliche wird durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe ergänzt.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gleichberechtigt bei Angeboten der Schule, Kindertageseinrichtung und in der Freizeit mitmachen. Der Stadt ist es ein Anliegen, dass alle die Möglichkeit nutzen und davon profitieren. Kinder und Jugendliche erhalten zum Beispiel Gutscheine für die Bereiche, Kunst, Kultur und Sport. Außerdem werden die Kosten für Schulausflüge, das Mittagessen in der Kita oder Schulmaterialien übernommen.

Sollten Kinder bereits in Nürnberg zur Schule gehen, können Leistungen für Bildung und Teilhabe online beantragt werden. Weitere Informationen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie unter der Rufnummer 09 11 / 2 31-43 47.

Kostenloses Girokonto

Geflüchtete können in allen Beratungs-Centern der Sparkasse Nürnberg unter Vorlage eines gültigen Reisepasses und einer deutschen Meldebescheinigung ein Girokonto eröffnen. Das Kontomodell „Kompakt“ inklusive Sparkassen-Card ist die ersten zwölf Monate kostenlos. Auf der Website der Sparkasse finden Sie eine Anleitung zur Kontoeröffnung auf Deutsch, Ukrainisch und Englisch.

Kostenlose SIM-Karten für Geflüchtete

Im Telekom-Standort in der Kressengartenstraße 4 werden kostenlose SIM-Karten für
Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren, die von Erziehungsberechtigten begleitet werden, ausgegeben. Die Karten sind derzeit bis 30. Juni gültig mit Allnet-Flat Telefon Deutschland und Ukraine, Flat mobile Daten.

Für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren empfiehlt die Telekom eine Prepaid-SIM-Karte für vier bis fünf Euro, da Telefonate zwischen Nutzern von Telekom-SIM-Karten kostenlos sind. Die Prepaid-Karte kann darüber hinaus die Erwachsenen-SIM-Karte anklingeln, die dann zurückrufen kann.

Verbraucherschutz für Flüchtlinge

Ein neuer Handyvertrag, ein Bankkonto und Versicherungen: Nach der Flucht aus der Ukraine muss einiges organisiert werden. Das bayerische Verbraucherschutzministerium hat Informationen und viele hilfreiche Links zu Verbraucherfragen für Flüchtlinge und Helfende zusammengestellt. Und auch die Verbraucherzentrale Bayern gibt zahlreiche Tipps.


Medizinische Hilfe

Medizinische Versorgung

Geflüchtete, die Leistungen nach SGB II und SGB XII beziehen, haben Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Medizinische Fachstelle für Flüchtlinge

Bei der „Medizinischen Fachstelle für Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma“ des Gesundheitsamts erhalten Flüchtlinge medizinische Hilfe, die bei Bedarf von einem Sprachvermittler begleitet wird. Die Versorgung umfasst neben allgemeinmedizinischen Untersuchungen, Abgabe von Basismedikamenten, Impfungen (außer gegen das Coronavirus) auch niederschwellige Gespräche mit der Psychologin der Fachstelle, ärztliche Erstgespräche bei psychischen Problemen und bei Bedarf Übermittlung an die Psychiaterin oder Kinder- und Jugend-Psychiaterin der Fachstelle.

Masernimpfung für Kinder

Grundsätzlich muss laut Infektionsschutzgesetz für die Aufnahme in eine Kita oder Schule ein Immunitätsnachweis gegen Masern vorgelegt werden. Für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine gilt diese Pflicht ebenso. Bei betroffenen Personen aus der Ukraine kann ein digitaler Impfnachweis akzeptiert werden.

Ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht, wenn ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Schutzimpfungen gegen Masern durchgeführt wurden.

Falls das Kind im Herkunftsland vollständig geimpft wurde und der Impfpass nicht vorliegt, genügt eine Titerbestimmung. Bei ausreichender Titerhöhe kann ein ärztliches Attest über die bestehende Immunität gegen Masern ausgestellt werden.

Krankenscheine für die Titerbestimmung oder eine Masernimpfung können beim Sozialamt am Frauentorgraben 17 oder telefonisch über die Telefonnummer auf dem Sozialhilfebescheid, sofern bereits vorhanden, beantragt werden.

Fragen zu Krankenscheinen beantworten die Mitarbeiter des Sozialamts, Abteilung Wirtschaftliche Hilfen - Leistungen für Asylbewerber, von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr unter der Rufnummer 09 11 / 2 31-55 13.

Ärzte mit Fremdsprachenkenntnissen

Ein Gespräch mit einem Arzt hilft nur weiter, wenn auch die Verständigung klappt. Deshalb hat das Gesundheitsamt eine Datenbank eingerichtet, in der Sie online nach Ärzten mit Fremdsprachenkenntnissen suchen können. Die Ergebnisse können Sie nach Fachgebiet, Sprache und Wohnort filtern.

Tuberkulose: freiwillige Untersuchungen und Beratung

Tuberkulose, kurz TBC, ist eine ansteckende Krankheit, die durch Bakterien verursacht wird. Die Ansteckung geschieht fast ausschließlich über die offene Lungentuberkulose. TBC-Erkrankungen müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Kontaktpersonen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich untersuchen zu lassen. Falls nötig, sind auch Zwangsmaßnahmen möglich.

TBC-Untersuchungen werden grundsätzlich für alle Personen dringend empfohlen, da eine TBC-Erkrankung lange Zeit ohne Symptome bestehen kann, aber eine Ansteckung anderer Personen trotzdem möglich ist. Folgende Untersuchungen sind möglich:

Personen ohne Krankheitssymptome:
- ab 15 Jahren: Röntgenuntersuchung der Lunge
- 10 bis 14 Jahre: Bluttest (Quantiferon-Test)
- unter 10 Jahren: Hauttest (Mendel-Mantoux-Test) oder Bluttest (Quantiferon-Test)
- bei Schwangeren: Blutentnahme für einen Quantiferon-Test

Nach Abschluss der aktuell laufenden Untersuchungen für die Flüchtlinge über zehn Jahre wird es ein Screening-Angebot auch für die unter Zehnjährigen geben (Anamneseerhebung und Untersuchung durch eine Kinderärztin und gegebenenfalls Testung auf TBC).

Personen mit Krankheitssymptomen:
Typische Symptome der TBC-Erkrankung sind länger anhaltender Husten, Gewichtsabnahme, Fieber, Abgeschlagenheit und Nachtschweiß. Wenn aufgrund von Symptomen der Verdacht auf eine Tuberkuloseerkrankung besteht, ist eine Untersuchung in einer Hausarztpraxis oder Kinderarztpraxis notwendig. Hierfür ist die Vorlage eines Behandlungsscheins des Sozialamts nötig (siehe Sozialleistungen).

Die TBC-Beratungsstelle des Gesundheitsamts unterstützt zudem Erkrankte, Angehörige und Kontaktpersonen von Erkrankten mit Aufklärung, Beratung, Diagnostik, Umgebungsuntersuchungen und Therapien beziehungsweise Vermittlung von Therapien. Sie können sich telefonisch unter den Rufnummern 09 11 / 2 31-58 42 oder -58 43 anmelden oder per E-Mail: Gh-tbc@stadt.nuernberg.de.

Tuberkulose: Pflichtuntersuchungen in bestimmten Unterkünften

Tuberkulose, kurz TBC, ist eine ansteckende Krankheit, die durch Bakterien verursacht wird. Die Ansteckung geschieht fast ausschließlich über die offene Lungentuberkulose. TBC-Erkrankungen müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Kontaktpersonen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich untersuchen zu lassen. Falls nötig, sind auch Zwangsmaßnahmen möglich.

Für Geflüchtete, die in eine Gemeinschaftsunterkunft aufgenommen werden, organisiert das Gesundheitsamt entsprechende Untersuchungen. Gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz sind folgende Untersuchungen verpflichtend:

- ab 15 Jahren: Röntgen der Lunge
- 10 bis 14 Jahre: Bluttest (Quantiferon-Test)
- unter 10 Jahren: körperliche Untersuchung und Abfrage der Vorgeschichte; bei Verdacht Hauttest (Mendel-Mantoux-Test) oder Bluttest (Quantiferon-Test), eventuell zusätzlich Röntgen der Lunge

Für Geflüchtete, die in Alten-und Pflegeheimen aufgenommen werden, ist ebenfalls eine ärztliche Untersuchung auf Ausschluss einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose verpflichtend. Bei pflegebedürftigen Heimbewohnern ist für den Nachweis die Heimleitung zuständig. Das Gesundheitsamt bietet hier keine Untersuchungen an.

Für die Untersuchung nicht pflegebedürftiger Geflüchteter, denen lediglich der Wohnraum in den Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird, bietet die TBC-Beratungsstelle des Gesundheitsamts freiwillige Untersuchungen auf Tuberkulose an.

AIDS-Beratung Mittelfranken

Die AIDS-Beratung Mittelfranken ist für neu ankommende Menschen aus der Ukraine mit HIV erste Anlaufstelle und übernimmt die Lotsenfunktion. Berater stehen für alle Fragen rund um das Thema zur Verfügung, bei Bedarf auch in Aufnahmeeinrichtungen. Die Beratungsstelle vermittelt an die Schwerpunktpraxen in der Region und begleitet Termine auch mit Sprachvermittlern. Bei Erstdiagnosen bietet die AIDS-Beratung Aufklärung in der Muttersprache an und unterstützt die Erkrankten psychosozial. Auch Schulungen für Fachkräfte sind möglich.

Impfmöglichkeiten für Flüchtlinge

Geflüchtete können sich kostenlos in den zwei städtischen Impfstellen impfen lassen: im ehemaligen N-Ergie-Kundenzentrum am Plärrer und in der ehemaligen Kfz-Zulassungsstelle. Die Flüchtlinge sollen, soweit vorhanden, einen Lichtbildausweis und ihren Impfausweis vorlegen.

Darüber hinaus gilt das Impfangebot vor Ort und ohne Termin bei Impfaktionen im Stadtgebiet auch für Flüchtlinge aus der Ukraine.

Geflüchtete, die mit dem Sputnik-Impfstoff oder anderen nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen geimpft wurden, können frühestens vier Wochen nach der letzten Sputnik-Impfung ihre erste Impfung mit BioNTech oder Moderna erhalten. Der Impfschutz gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung als vollständig.

Coronatests für Flüchtlinge

Geflüchtete können an allen Teststationen in der Stadt kostenlos einen Schnelltest durchführen lassen. Auch in ausgewählten Apotheken ist dies möglich. Dazu genügt die Vorlage eines Lichtbildausweises. Ist dieser nicht vorhanden, genügt ein anderer Identitätsnachweis. Personen mit positivem Schnelltest haben zudem Anspruch auf einen kostenlosen bestätigenden PCR-Test. Die in den Gemeinschaftseinrichtungen untergebrachten Flüchtlinge erhalten vor Ort durch das Gesundheitsamt eine Antigenschnelltestung. Einen Überblick über die Teststellen im Stadtgebiet finden Sie im untenstehenden Link.

Psychosoziale und psychologische Hilfen

Von der Krisenhilfe bis zum Seelsorger-Telefon: In Nürnberg gibt es viele psychosoziale und psychologische Hilfs- und Beratungsangebote. Listen mit den Hilfen und konkreten Behandlungsmöglichkeiten gibt es auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch.

Notfallnummern rund um die Uhr

Bei aktuen Krisen und in seelischen Notlagen:
Krisendienst Mittelfranken: 09 11 / 42 48 55 20 (Deutsch und Englisch)

Bei Fragen zur Einschätzung einer seelischen Krisensituation:
Krisendienst Mittelfranken: 09 11 / 42 48 55 20 (Deutsch und Englisch)

Bei Selbst- und Fremdgefährdung und allen anderen medizinischen Notfällen:
Rettungsdienst: 112 (Deutsch und Englisch)

Polizeinotruf: 110 (Deutsch und Englisch)

Hygienemaßnahmen: Infografiken auf Ukrainisch

Die Infografiken „Infektionen vorbeugen: Die 10 wichtigsten Hygienetipps“ und „Virusinfektionen – Hygiene schützt!“ geben einen Überblick über einfache persönliche Hygienemaßnahmen, um sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen.


Hilfen für Familien, Frauen, Kinder und LGBTIQ

Alleinreisende Minderjährige

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die ohne Eltern, Vormund oder Erziehungsberechtigte in Nürnberg ankommen, muss der Kinder- und Jugendnotdienst des Jugendamts informiert werden. Der Notdienst ist unter folgenden Rufnummern rund um die Uhr erreichbar:

09 11 / 2 31 - 76 34 (Jugendschutzstelle)
09 11 / 2 31 - 76 33 (Kindernotwohnung)
09 11 / 2 31 - 33 33 (Frühe Hilfen und Kinderschutz)

Falls Minderjährige in Begleitung von Verwandten oder Bekannten ankommen, muss die Vormundschaft geklärt werden. Bitte kontaktieren Sie hierfür das Jugendamt unter der Rufnummer 09 11 / 2 31-26 86. Die Rufnummer ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr besetzt.

Vermisste Kinder

Falls auf der Flucht Kinder verloren wurden, können Sie sich per E-Mail an das Bayerische Rote Kreuz wenden: birgit.koch@kvnuernberg-stadt.brk.de. Damit ein internationaler Suchauftrag ausgelöst werden kann, werden folgende Informationen benötigt:

Foto und Daten der Mutter:
Name, Vorname, Unterkunft, Geburtsdatum, Telefon, E-Mail

Foto und Daten des vermissten Kindes:
Name, Vorname, Geburtsdatum

Möglichst genaue Angaben darüber, wo und wann das Kind verloren ging.

Kinder und Jugendliche als Pflegekinder aufnehmen

Sie möchten geflüchteten Kindern und Jugendlichen als Pflegefamilie ein sicheres Zuhause bieten? Beratung und Information erhalten Sie bei der Fachstelle Vollzeitpflege des Jugendamts unter der Rufnummer 09 11 / 2 31-41 68 oder 09 11 / 2 31-41 00.

Familiäre, jugendhilferechtliche und erzieherische Fragen

Unter der Rufnummer 09 11 / 2 31-26 86 unterstürzt und und berät der Allgemeine Sozialdienst (ASD) Eltern, Kinder und Jugendliche bei familiären, jugendhilferechtlichen und erzieherischen Fragen. Dies gilt sowohl für geflüchtete Familien, als auch für aufnehmende Nürnberger Familien und Einzelpersonen.

Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Babys

Die Koordinationsstelle Frühe Hilfen berät bei allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Babys und kleinen Kindern. Außerdem vermittelt sie Hilfen zu:
- Anmeldung Geburtsklinik, Hebamme, Familienhebamme
- Erstlingsausstattung für das Baby
- Formalitäten und Anträge rund um die Geburt
- Unterstützung bei Fragen, Unsicherheiten und Sorgen mit dem Baby

Die Koordinationsstelle ist unter folgenden Rufnummern erreichbar:
09 11 / 2 31-1 48 02, 09 11 / 2 31-1 48 03 oder 09 11 / 2 31-14 59

Telefon-Hotline „Frühe Hilfen und Kinderschutz“

Die Hotline der Koordinierenden Kinderschutzstelle in Nürnberg ist bei Hinweisen auf eine Gefährdung von Minderjährigen und bei notwendiger Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger unter der Rufnummer 09 11 / 2 31-33 33 rund um die Uhr erreichbar.

Unterstützung für geflüchtete Frauen

Viele geflüchtete Frauen erfahren Gewalt – sei es im Heimatland, auf der Flucht oder in den Unterkünften der neuen Heimat. Die Stadt hat mit Vereinen und Einrichtungen einen Arbeitskreis ins Leben gerufen, um geflüchtete Frauen zu beraten. Außerdem werden Schulungen für professionelle und ehrenamtliche Kräfte angeboten.

Unterstützung für LGBTIQ-Geflüchtete

In Nürnberg gibt es regelmäßige Angebote für geflüchtete Lesben, Schwule, Trans* und Interpersonen, zum Beispiel bei Fliederlich e.V. Der Verein bietet Beratungen, Gruppenangebote und Treffen und Unterstützung bei Formalitäten und Amtsgeschäften an.

Sie benötigen eine geschützte Unterkunft mit Queer-Bezug und/oder ein spezifisches Beratungsangebot? Dazu gibt es einen Arbeitskreis, dem die Stadtverwaltung, Vereine und Einzelpersonen angehörden. Kontakt: Stadt Nürnberg, Christine Burmann, Beauftragte für Diskriminierungsfragen.

Ein Treffpunkt für jugendliche, queere Geflüchtete im Alter zwischen 14 und 17 Jahren gibt es im Jugendtreff Container in Langwasser, Karl-Schönleben-Straße 70 , 90471 Nürnberg immer mittwochs von 14 bis 17 Uhr. Pädagogen vor Ort sprechen englisch, und teilweise sind Jugendliche hier die unter anderem russisch / ukrainisch / türkisch sprechen. Kontakt: tina.weigel@stadt.nuernberg.de; übersetzte Informationen unter container@stadt.nuernberg.de


Schule und Kita

Anmeldung an Schulen

Kinder und Jugendliche, die aus der Ukraine in Nürnberg ankommen, sollen so schnell wie möglich wieder einen normalen Alltag haben. Dazu gehört auch, möglichst schnell zur Schule zu gehen. Das Staatliche Schulamt bietet eine Schulberatung für ukrainische Geflüchtete an, die in Nürnberg eine Unterkunft gefunden haben. Familien können ihre Kinder im Schulamt in der Lina-Ammon-Straße 28 registrieren lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Kinder und Jugendliche müssen dabei gemeinsam mit einem Erziehungsberechtigten vorsprechen. Mitzubringen sind, soweit vorhanden, der Reisepass, der Impfpass und Zeugnisse des Kindes, außerdem eine Meldebescheinigung und/oder eine Wohnungsgeberbescheinigung beziehungsweise ein Mietvertrag. Einen zweisprachigen Info-Flyer (Deutsch – Ukrainisch) können Sie hier herunterladen.

Anmeldung an beruflichen Schulen

Für die beruflichen Schulen ist die Berufsschule 5 (B5) in der Deumentenstraße 1 die erste Anlaufstelle. In enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt werden berufsschulpflichtige Schüler direkt an die B5 im Berufsbildungszentrum weitergeleitet, dort beraten und in der für sie passenden Schule willkommen geheißen. Die Anmeldung ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 15.30 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr möglich.

Suche nach einem Kitaplatz

Die Servicestelle Kitaplatz berät und unterstützt bei der Platzsuche unter der Rufnummer 09 11 / 2 31-1 04 44. Die Beratung ist auch vor Ort möglich. Termine gibt es nach telefonischer Vereinbarung.


Bildung und Beruf

Informationsseite für Geflüchtete der Bundesagentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit Nürnberg ist für die Vermittlung von Arbeit zuständig. Gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer unterstützt sie arbeitsuchende Flüchtlinge bei den Themen Arbeitssuche, Ausbildung und berufliche Qualifizierung. Die Informationen auf der Website gibt es auf Ukrainisch und Englisch. Auf einem Info-Flyer finden Sie alles Wichtige auf einen Blick – auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch. Darüber hinaus können Sie sich unter der Rufnummer 09 11 / 40 07 100 beraten lassen. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar.

Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Die Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ) berät alle Zugewanderten in Mittel-, Ober- und Unterfranken. Das Angebot richtet sich an Menschen aus allen Berufssparten mit im Ausland erworbenen Qualifikationen. Bei Bedarf belgeitet die Beratungsstelle das Anerkennungsverfahren, verweist an die zuständigen Stellen und hilft bei der Antragsstellung auf einen Anerkennungszuschuss.

Bildungsberatung des Bildungszentrums

Die Bildungsberatung berät zu allen Themen rund um Berufsorientierung, Ausbildungsmöglichkeiten oder Weiterbildung. Die Beratung ist kostenlos. Den Info-Flyer zur Bildungsberatung gibt es auch auf Englisch.

Deutsch- und Integrationskurse des Bildungszentrums

Das Bildungszentrum bietet spezielle Deutschkurse für geflüchtete Menschen an, auch Integrationskurse in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stehen auf dem Programm. Außerdem bereitet das Bildungszentrum auf den deutschen Arbeitsmarkt vor oder berät, wie man Berufsabschlüsse aus dem Ausland anerkennen lassen kann. In den Flyern finden Sie Informationen zum Zugang zu Sprachkursen für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, in den Sprachen Deutsch, Ukrainisch und Russisch.

Das Nürnberger Haus in Charkiw bietet zahlreiche Kurse auf verschiedenen Niveaus. Das Programm richtet sich gleichermaßen an ukrainische Geflüchtete in Nürnberg als auch an Verbliebene in der Ukraine.

Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

Das Bundesamt für Migration bietet für ukrainische Flüchtlinge kostenlose Integrationskurse an. Integrationskurse bestehen immer aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs. Ein Anmeldeformular finden Sie auf der Website des Bundesamts. Das ausgefüllte Formular muss zusammen mit einer Kopie des Aufenthaltstitels oder der Fiktionsbescheinigung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geschickt werden:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Regionalkoordination für Nürnberg
Rothenburger Str. 29
90513 Zirndorf

Beim Ausfüllen des Formulars hilft, sofern vorhanden, die Sozialberatung in der Unterkunft, die Sprachschule oder die zentrale Anlaufstelle Migration.

Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM)-Beratung

Die ZAM-Beratung bietet eine erste Beratung, Unterstützung, Orientierung und Information für alle zugewanderten Menschen in Nürnberg. Auch Geflüchtete aus der Ukraine können die Beratung aufsuchen. Insbesondere unterstützt die ZAM-Beratung beim Thema Deutschspracherwerb und berät und informiert bezüglich Zugang, Beantragung und Finanzierung von Deutschkursen.

Bildungsangebote für Neuzugewanderte in Nürnberg

Die Stadt stellt eine Datenbank zur Verfügung, die Bildungsangebote für Flüchtlinge enthält. Dort finden Sie Sprachkurse, Kurse für Schulabschlüsse oder Beratungsangebote, die sich speziell an Flüchtlinge wenden. Die Suche können Sie nach Themengebieten und nach Zielgruppen filtern.

Sprachförderung im Netz

Sie finden hier verschiedene Angebote zum Deutschlernen im Internet.

Nachrichten auf Ukrainisch

Seit kurzem gibt es beispielsweise die Tagesschau mit ukrainischen und russischen Untertiteln, RTL berichtet wochentags über den Krieg in ukrainischer Sprache und der Tagesspiegel übersetzt einzelne Artikel ins Ukrainische.


Freizeit, Sport und Spiel

Spielplätze und Treffs für Kinder

Die 19 Kinder- und Jugendhäuser, zehn Jugendtreffs und 15 Aktivspielplätze stehen allen ukrainischen Kindern und Jugendlichen offen, um gemeinsam Zeit zu verbringen und zu spielen. In der Integreat-App für Nürnberg sind Informationen inklusive der Adressen von Spielplätzen sowie Kinder- und Jugendhäusern in derzeit sieben Sprachen gelistet, auch auf Russisch.

Betreute Spielgruppen

Betreute Spielgruppen sind ein guter Einstieg, um Kontakt zu Gleichaltrigen zu finden und spielerisch Deutsch zu lernen. An vielen Standorten in der Stadt sind deshalb Spielgruppen geplant – sowohl im Umfeld von Gemeinschaftsunterkünften als auch dezentral für Geflüchtete, die in privaten Wohnungen untergekommen sind.

In den Gemeinschaftsunterkünften in der Andernacherstraße und in der Vogelweiherstraße gibt es bereits Spielgruppen, die nun ausgebaut werden. Außerdem soll es in den neuen Unterkünften in den Messehallen Räume und Außenflächen für Kinder und Spielgruppen geben. Diese Gruppen werden entweder von Tagespflegepersonen oder von Übergangsbegleiterinnen im Rahmen des Bundesprogramms „Kita-Einstieg“ geleitet. Sie stehen allen geflüchteten Kindern und ihren Eltern mehrmals die Woche zur Verfügung. Das Team „Mobile Angebote“ des Jugendamts plant ab April ebenfalls, Spiel- und Freizeitangebote in größeren Gemeinschaftsunterkünften zu machen.

Falls Sie eine ausgebildete Tagespflegeperson sind und sich gerne engagieren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das fmf Familienbüro.

Kinderfilme und -serien auf Ukrainisch

In der ARD-Mediathek finden Kinder aus der Ukraine eine Kinderseite in ukrainischer Sprache. Vom „Kleinen Maulwurf“ über „Shawn, das Schaf“, der „Sendung mit der Maus“ und „Deutsch lernen mit Socke“: Lustiges und Wissenswertes für Kinder in ihrer Muttersprache.

Bücher, Filme und mehr in der Stadtbibliothek

Neben den gängigen Sprachen Deutsch und Englisch hat die Stadtbibliothek auch Romane auf Arabisch, Persisch, Türkisch und Russisch. Daneben können Sie aus einem breiten Sortiment an CDs, DVDs und eBooks wählen. Außerdem gibt es kostenloses WLAN und Räume, in denen man in Ruhe lesen und arbeiten kann. Wer unsicher ist, wie ein Besuch in der Stadtbibliothek abläuft, dem hilft ein Animationsfilm weiter, der ganz ohne Worte auskommt.

Freizeitangebote der Kulturläden

Das Amt für Kultur und Freizeit hat ein Programm zusammengestellt, das sich besonders an geflüchtete Menschen richtet. Vom Workshop für Kinder bis zum Internationalen Café findet sich hier eine große Auswahl.

Integration von Flüchtlingen in den Vereinssport

Einen Pass spielen, einen Freistoß machen oder ein Tor schießen kann man auch ohne Deutschkenntnisse. Sport hilft, im neuen Land anzukommen, neue Leute kennenzulernen und Abwechslung in den Alltag zu bringen. Neben bereits bestehenden Angeboten der Nürnberger Sportvereine können Flüchtlinge auch spezielle Sportkurse besuchen. Dazu berät Sie gerne die Koordinationsstelle des SportServices.


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Aktualisiert am 31.01.2024, 15:35 Uhr

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