Anmeldung und Abmeldung bei Wohnungswechsel

Die An- oder Ummeldung müssen Sie persönlich mit Pass oder Personalausweis bei einem der Bürgerämter erledigen. Unterlassene, verspätete oder unvollständige An- oder Ummeldungen sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Damit sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden können, müssen Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der An- oder Ummeldung bei der Meldebehörde vorzulegen.

Bei Umzügen innerhalb Nürnbergs kann zusätzlich die Adresse einmalig auf dem Fahrzeugschein geändert werden, sofern der Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle Nürnberg ausgestellt wurde. Bei einem erneuten Umzug muss die Änderung durch das Ordnungsamt erfolgen. 

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Gebühren

Vor-Ort-Termin erforderlich

Alle zuständigen Einrichtungen

Bürgeramt Mitte

Bürgeramt Nord

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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