Die Anmeldung der Wohnung ist notwendig, wenn man von einer anderen Stadt, Gemeinde oder aus dem Ausland nach Nürnberg zieht.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.
Bevollmächtigungen sind möglich. In diesem Fall müssen von allen Bevollmächtigten die Ausweisdokumente im Original vorliegen. Die bevollmächtigte Person muss Auskunft zu den persönlichen Daten geben können.
Bei Familien: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern und deren minderjährige Kinder können zusammen gemeldet werden. Es ist ausreichend, wenn eine volljährige Person vorspricht.
Bei Minderjährigen bis 16 Jahre: Die Anmeldung obliegt demjenigen, in dessen Wohnung die Person unter 16 Jahren einzieht.
Bei Betreuungen und Vorsorgevollmachten: Wenn Sie zur Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden berechtigt sind oder den Aufenthalt bestimmen dürfen, dann können Sie die Meldung machen. Bitte in diesem Fall Betreuerausweis oder Vorsorgevollmacht mitbringen.
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.
Erforderliche Unterlagen
alle vorhandenen Ausweisdokumente aller Beteiligten (zum Beispiel Personalausweis oder Pass)
Wohnungsgeberbescheinigung von Ihrem Vermieter / Ihrer Vermieterin
Eheurkunde, Geburtsurkunde aller Beteiligten (falls vorhanden)
Bitte melden Sie Ihre neue Wohnung innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug an, sonst handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Voraussetzungen
Die Anmeldung kann frühestens am Tag des Einzugs erfolgen.