Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nach dem 15.07.2017 beantragt haben und mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis bereits aktiviert. Dies erkennen Sie an dem blau-grünen-Kreissymbol auf dem Personalausweis.
Wer bei Beantragung jünger als 16 Jahre war, kann die Online-Ausweisfunktion ab seinem 16. Geburtstag aktivieren lassen.
Wenn Sie Ihren Ausweis nach einem Verlust sperren lassen und dann wiederfinden oder Sie Ihre PIN vergessen haben, muss Ihre Online-Ausweisfunktion erneut aktiviert werden.
