Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion

Der Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion wurde 2011 eingeführt. Das Dokument im Kreditkartenformat löste den bisherigen Aufenthaltstitel (Klebeetikett im Pass), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte sowie den Ausweisersatz in Papierform ab.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein neuer Kartenkörper für Ihren - noch gültigen - Aufenthaltstitel erforderlich:

  • Ausstellung eines neuen Reisepasses
  • Verlust des elektronischen Aufenthaltstitels
  • andere Gründe, z.B. Beschädigung der Karte, Namensänderung, u.v.m.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Amt für Migration und Integration

Aufenthaltsbegleitung

Postanschrift
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