Bei einer Evakuierung müssen Sie ein gefährdetes Gebiet verlassen. Das geschieht zu Ihrer Sicherheit – zum Beispiel beim Fund einer Fliegerbombe oder bei anderen Gefahrenlagen. Eine Evakuierung ist in der Regel vorübergehend. Sie können erst zurück, wenn die Behörden das Gebiet wieder freigeben.
Wenn eine Evakuierung angeordnet wird
- Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei.
- Verlassen Sie das Gebiet zügig.
- Nehmen Sie nur das Nötigste mit.
- Informieren Sie Angehörige, wo Sie sind
- Helfen Sie Nachbarn, die Unterstützung brauchen.
Wenn Sie können, organisieren Sie selbst eine Unterkunft, zum Beispiel bei Verwandten oder Freunden. Zudem richtet die Stadt Betreuungsstellen ein, zum Beispiel in Schulen oder Sporthallen. Betreuungsstellen sind aber nur ein Angebot – Sie müssen sie nicht nutzen. Meist fahren Shuttlebusse der VAG vom Evakuierungsgebiet zu den Betreuungsstellen. Dort gibt es:
- Schutz vor Witterung
- einfache Schlafmöglichkeiten
- sanitäre Anlagen
- Verpflegung nach einiger Zeit
- Ansprechpartner vor Ort
In den Betreuungsstellen gibt es nur eine Grundversorgung. Sie sollten sich deshalb selbst versorgen können.
- Ausweise, Geld, Geldkarte, Versichertenkarte, wichtige Dokumente
- persönliche Medikamente, Hygieneartikel
- Handy mit Ladekabel oder Powerbank
- Brille, Kontaktlinsen, Hörgerät, Kopfhörer
- Getränke und Verpflegung für mehrere Stunden
- Kleidung, Decke oder Schlafsack
- Stirnlampe oder Taschenlampe
- Beschäftigung (Zeitschriften, Bücher, Spiele)
- Extrabedarf für Kinder
- Haustiere, wenn möglich
- Schalten Sie Elektrogeräte aus.
- Schließen Sie Fenster und Türen.
- Schließen Sie Ihre Wohnung ab.
- Internetseite der Stadt
- soziale Medien der Stadt
- Warn-Apps NINA und Katwarn
- Lautsprecherdurchsagen
- Bürgertelefon während des Einsatzes
- Einsatzkräfte vor Ort
- Medien
- Wo könnten Sie im Notfall unterkommen?
- Wer braucht in Ihrer Nachbarschaft Hilfe?
- Wo sind Ihre wichtigsten Dokumente?
- Haben Sie ein Notgepäck?
In Kürze: Das Wichtigste zusammengefasst
Nein. Sie können sich außerhalb des Evakuierungsgebietes frei bewegen. Informieren Sie aber Angehörige, damit sich niemand Sorgen macht.
Das lässt sich oft nicht genau sagen. Die Dauer hängt von der Gefahrenlage ab.
Ja. Sie können das Gebiet zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln verlassen. Es kann jedoch zu Straßensperren und Fahrplanänderungen kommen.
Nein. Wenn man sich trotz offiziell angeordneter Evakuierung in dem Evakuierungsgebiet aufhält, begeht man eine Ordnungswidrigkeit.
Nach Beginn der Evakuierung dürfen Sie das gesperrte Gebiet nicht mehr betreten. Auch wenn Sie wichtige Dokumente holen oder Haustiere versorgen möchten, dürfen Sie nicht zurück in Ihre Wohnung. Erst wenn die Stadt das Gebiet wieder freigibt, dürfen Sie nach Hause zurückkehren.
Für kranke, ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen organisiert die Stadt Hilfe und Transportmöglichkeiten.
Melden Sie sich über das Bürgertelefon bei der Stadt. Informieren Sie außerdem Ihren Pflegedienst über die Evakuierung.
Informieren Sie den Pflegedienst über die Evakuierung. Der Pflegedienst soll sich über das Bürgertelefon mit der Stadt in Verbindung setzen. Sie können Ihren Angehörigen auch selbst über das Bürgertelefon bei der Stadt melden. Informieren Sie in diesem Fall ebenfalls den Pflegedienst über die Evakuierung.
Blick in eine Betreuungsstelle




Aktualisiert am 11.09.2026, 10:16 Uhr
