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Oberbürgermeisterwahl 2026: Stichwahl am 22. März

Nach der Oberbürgermeisterwahl am 8. März steht fest: Zwischen Amtsinhaber Marcus König (CSU) und Dr. Nasser Ahmed (SPD) kommt es am 22. März zu einer Stichwahl. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Wahl.

Informationen zur Stichwahl am 22. März

Bei der Oberbürgermeisterwahl am 8. März entfiel auf keine kandidierende Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen. Damit kommt es am 22. März zu einer Stichwahl.

Bei der Stichwahl treten mit Amtsinhaber Marcus König (CSU) und Dr. Nasser Ahmed (SPD) die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen gegeneinander an.

Stimmberechtigt sind alle Personen, die bereits bei der ersten Wahl wahlberechtigt waren – außer sie haben ihr Stimmrecht inzwischen verloren.

Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung oder der Wahlschein sowie Ihr Personalausweis (beziehungsweise ein Reisepass oder Identitätsausweis für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger).

Die Wahlbenachrichtigung haben Sie bereits für die Kommunalwahl am 8. März erhalten. Bitte bewahren Sie sie für eine mögliche Stichwahl auf.

Der Abstimmungsraum steht auf der Wahlbenachrichtigung zur ersten Wahl (inklusive Hinweis zur Barrierefreiheit). Ohne Wahlschein darf man nur im eigenen eingetragenen Wahllokal wählen. Mit Wahlschein kann man in jedem Wahllokal innerhalb Nürnbergs abstimmen.

Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung oder der Wahlschein sowie Ihr Personalausweis (beziehungsweise ein Reisepass oder Identitätsausweis für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger). Der Stimmzettel wird im Wahllokal ausgegeben und muss allein und unbeobachtet in einer Wahlkabine ausgefüllt werden. Die Wahlhandlung und die Auszählung sind öffentlich.

Sie können per Briefwahl wählen. Wer bereits für die erste Wahl Briefwahl für eine mögliche Stichwahl beantragt hat, bekommt die Unterlagen automatisch zugeschickt. Wer sonst per Brief wählen möchte, muss die Unterlagen beim Wahlamt (Unschlittplatz 7a, 90403 Nürnberg) beantragen (online, schriftlich oder mittels persönlicher Vorsprache).

Man erhält einen Wahlschein, einen weißen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, einen hellroten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt. Wichtig: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt eingehen.

Das Wahlamt ist zur persönlichen Abholung der Briefwahlunterlagen ab 12. März, am Unschlittplatz 7a und ab sofort unter der Telefonnummer 0911 / 2 31 - ­33 50 zu erreichen. Im Wahlamt und den Ausgabestellen kann dann auch sofort Briefwahl erledigt werden.

Wichtig: Der Wahlbrief muss spätestens am 22. März bis 18 Uhr beim Wahlamt eingehen.

Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Der Stimmzettel muss so gefaltet werden, dass die Wahlentscheidung nicht erkennbar ist. Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Jede Person darf nur einmal und nur persönlich wählen. Eine Vertretung ist unzulässig. Menschen, die nicht lesen können oder wegen einer Behinderung Hilfe benötigen, dürfen Unterstützung erhalten. Diese Hilfe darf jedoch nur technisch sein und die eigenständige Wahlentscheidung nicht beeinflussen oder ersetzen.

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