Ein Aufenthaltstitel kann mit bestimmten Beschränkungen erteilt werden. Diese beziehen sich beispielsweise auf die erlaubte Erwerbstätigkeit oder die Wohnsitznahme. Dies nennt man Auflagen.
Mögliche Auflagenänderungen sind zum Beispiel:
Sie möchten den Arbeitgeber oder die Ausbildungsstelle wechseln.
Sie möchten die Streichung oder Änderung Ihrer Wohnsitzbeschränkung beantragen.
In Ihren Lebens- oder Arbeitsverhältnisse haben sich Veränderungen ergeben. Mögliche Gründe sind, dass Sie einen Nebenjob aufnehmen oder den Studiengang wechseln wollen. Auch wenn sich Ihre Personalien ändern, müssen Sie uns dies mitteilen.
Ablauf
Teilen Sie uns bitte bereits bei der ersten Kontaktaufnahme möglichst genau mit, aus welchem Grund Sie eine Änderung Ihrer Auflage zum Aufenthaltstitel wünschen. Sie können eine Auflagenänderung über den Online-Dienst auf dieser Seite oder auf dem Postweg beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Wenn wir Ihren Antrag auf Auflagenänderung bearbeiten, erhalten Sie von uns eine Nachricht. In dieser steht, welche Unterlagen und Nachweise wir noch von Ihnen brauchen.
Im Falle des Wechsels Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Ausbildungsstelle ist die Vorlage einer Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für die Bundesagentur für Arbeit zwingend notwendig.
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
Das Amt für Migration und Integration bearbeitet Anträge ausschließlich elektronisch über das Service-Portal "Mein Nürnberg". Bitte registrieren Sie sich dort und richten sich ein sicheres, persönliches Konto ein.