Personalausweis

Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen.

  • Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind allein antragsberechtigt und müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen. Zur Identitätsfeststellung ist die Vorlage des bisherigen Ausweisdokuments erforderlich oder die Vorsprache hat mit einem Elternteil zu erfolgen.
  • Wird für ein Kind unter 16 Jahren erstmals ein Ausweisdokument mit Lichtbild beantragt, müssen zur Bestätigung der Identität grundsätzlich beide Elternteile mit vorsprechen. Dies ist auch erforderlich, wenn das aktuelle Aussehen des Kindes vom Passbild im bisherigen Ausweisdokument abweicht. Ein Elternteil reicht, wenn der nichtanwesende bereits im Vorfeld eine Einwilligungserklärung/ Zustimmungserklärung ausgefüllt hat und dem anwesenden Elternteil sein Ausweisdokument im Original zum Vergleich der Unterschrift mitgegeben hat.
  • Ab Geburt ist die Vorsprache des Kindes notwendig.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Vor-Ort-Termin erforderlich

Alle zuständigen Einrichtungen

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