Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.
Erforderliche Anwesenheiten:
- Immer die Person, für die der Personalausweis ausgestellt wird
- Bei unter 16-Jährigen: zusätzlich eine sorgeberechtige Person aus dem gleichen Haushalt
Abholung
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei erstellt und uns zugesandt. Sie können den Personalausweis bei einer unserer 24-Stunden Abholstationen oder der Stelle abholen, bei der Sie den Ausweis beantragt haben. Weitere Informationen zur Abholung finden Sie hier.
