alle bis einschließlich 10.03.2023 beantragten Personalausweise
alle bis einschließlich 03.03.2023 beantragten Reisepässe
Einzelne später beantragte Ausweisdokumente können ebenfalls bereits zur Abholung bereitliegen. Hier finden Sie mit der Seriennummer auf dem Abholschein heraus, ob Ihr Dokument bereits fertig ist:
Für die Abholung von Ausweispapieren brauchen Sie keinen Termin, Sie benötigen nur noch den Abholschein, den Sie beim Einlass bitte vorzeigen. Abholungen können erfolgen:
Montag
8 - 15.30 Uhr
Dienstag
10 - 18 Uhr
Mittwoch
8 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8 - 15.30 Uhr
Freitag
8 - 12.30 Uhr
Achtung:
Dies gilt nur für Dokumente, welche im Bürgeramt Mitte in der Äußeren Laufer Gasse 25 beantragt wurden. Bei Beantragung in einem der Bürgerämter informieren Sie sich über den aktuellen Stand bitte auf deren Internetseite!
Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland leben, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass.
Wo muss ich hin?
An der Information im Bürgeramt Mitte erhalten Sie eine Wartemarke für die Schalterhalle. Sie müssen persönlich am Schalter vorsprechen. Wenn Eltern für ihre minderjährigen Kinder einen Personalausweis beantragen möchten, muss das Kind ebenfalls anwesend sein.
Was muss ich mitbringen?
- aktuelles biometrisches Passbild - Gebühr (siehe Tabelle unten; Zahlungen sind bar oder mit EC-Karte möglich) - bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) - Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde - falls vorhanden: Erklärung zur Namensführung (z.B. bei eingebürgerten Personen oder Personen mit Spätaussiedlereigenschaft)
Wie lange dauert es, bis mein Personalausweis fertig ist?
Die Dauer der Fertigstellung des Personalausweises beträgt etwa 3 bis 4 Wochen. Da das Dokument von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann es hier zu abweichenden Wartezeiten kommen.
Woher weiß ich, dass mein Personalausweis fertig ist?
- Anruf bei der Bandansage (0911 231-3293) - Scannen des QR-Codes auf dem Abholschein - Online-Abfrage:
Ein Personalausweis ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre, danach zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Personalausweises ist nicht möglich; er muss spätestens bei Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden, sofern kein gültiger Reisepass vorhanden ist.
Ich benötige ganz dringend einen Personalausweis, was kann ich tun?
In besonders dringenden Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Sie benötigen auch hierfür ein biometrietaugliches Lichtbild. Ein vorläufiger Personalausweis ist maximal drei Monate gültig und kostet 10 Euro. Der vorläufige Personalausweis wird in der Regel sofort ausgestellt.
Wo muss ich hin? - Vorläufige Personalausweise werden am Sonderschalter beantragt. - Der Antragssteller muss persönlich am Schalter vorsprechen.
Was muss ich mitbringen? - aktuelles biometrisches Passbild - Gebühr - bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) - ggf. Geburtsurkunde und Heiratsurkunde
Wo kann ich das Foto für den Personalausweis machen lassen?
Es ist egal, woher Ihr Foto stammt, solange es den Anforderungen an ein biometrisches Foto entspricht. Benötigte Pass- oder Ausweisbilder können Sie auch im Umfeld des Bürgeramts Mitte, bei mehreren Fotostudios oder im Bürgeramt Mitte selbst an der Fotostation anfertigen lassen.
Was muss ich bei Minderjährigen unter 16 Jahren beachten?
Ein Sorgeberechtigter muss zur Beantragung vorsprechen. Das Kind muss zu Beantragung ebenfalls anwesend sein.
Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt: - bisheriges Ausweisdokument (wenn vorhanden) - Zustimmungserklärung (Unterschrift) der Sorgeberechtigten - dazu jeweils den Personalausweis bzw. Reisepass der Sorgeberechtigten
Wichtig: die Unterschriften auf der Zustimmungserklärung müssen mit den vorliegenden Ausweisdokumenten vergleichbar sein.
Bei dauerhaft getrennt lebenden Eltern: Allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, darf den Ausweis beantragen. Die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils wird nicht benötigt, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Wenn der Pass vom anderen Elternteil beantragt werden soll, benötigt dieser zusätzlich zur Zustimmungserklärung auch eine formlose Vollmacht des Elternteils, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält.
Was muss ich bei Personen mit gesetzlicher Betreuung beachten?
Bei gesetzlicher Vertretung durch einen Betreuer ist dessen Zustimmung erforderlich. Der Betreuerausweis ist mitzubringen.
Wie kann ich die PIN für die Online-Ausweisfunktion festlegen?
Bevor die Online-Ausweisfunktion verwendet werden kann, muss die im „PIN-Brief“ mitgeteilte fünfstellige Aktivierungs-PIN von der Bürgerin bzw. dem Bürger in eine selbstgewählte sechsstellige PIN geändert werden.
Das Setzen der sechsstelligen PIN kann erfolgen:
- in der Servicestelle "MeinNürnberg" in der Äußeren Laufer Gasse 29 (ohne Termin) - an einem Computer, wenn dort Lesegerät und AusweisApp2 vorhanden sind - an einem NFC-fähigen Android-Smartphone mit AusweisApp2
Die PIN kann jederzeit und unbegrenzt oft neu gesetzt werden. Das Setzen der PIN ist kostenlos.
Ich habe die PIN für die Online-Ausweisfunktion vergessen, was tun?
Mit dem PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst können Sie die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen und aktivieren.
Ich habe meinen Personalausweis verloren, was muss ich jetzt machen?
Sie müssen eine Verlusterklärung abgeben. Dies können Sie bei der Polizei oder den Bürgerämtern erledigen.
Rechtsgrundlagen
Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Die Ausweispflicht ist gesetzlich im Personalausweisgesetz (PAuswG) § 1 verankert.
Um in ein Land außerhalb der EU einzureisen, benötigen Sie einen Reisepass.
Wo muss ich hin?
Wer einen Reisepass beantragt, muss persönlich im Bürgeramt Mitte oder einem der Bürgerämter vorsprechen. Auch wenn Eltern für ihre minderjährigen Kinder einen Reisepass beantragen möchten, muss das Kind ebenfalls anwesend sein.
Die Antragstellung erfolgt in der Schalterhalle im Bürgeramt Mitte (sofern kein Sonderfall vorliegt); vorab kann kein Antrag ausgefüllt werden.
Was muss ich mitbringen?
- aktuelles biometrisches Passbild (grundsätzlich maximal 1 Jahr alt) - Gebühr (siehe Tabelle unten; Zahlungen sind bar oder mit EC-Karte möglich) - bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) - Geburts- und ggf. Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde im Original - falls vorhanden: Erklärung zur Namensführung (z.B. bei eingebürgerten Personen oder Personen mit Spätaussiedlereigenschaft) - bei Minderjährigen: Zustimmungserklärung und Personalausweise der Sorgeberechtigen; neben der minderjährigen Person muss mindestens ein Sorgeberechtigter bei Beantragung anwesend sein - wenn Sie die Abholung Ihres Ausweisdokuments von einer anderen Person vornehmen lassen möchten: Ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht
Wie lange dauert es, bis mein Reisepass fertig ist?
Die Dauer der Fertigstellung des Reisepasses beträgt mindestens 4 Wochen. Da das Dokument von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann es hier zu abweichenden Wartezeiten kommen.
Wie lange ist der Reisepass gültig?
Ein deutscher Reisepass ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre, danach zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich; er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Ich benötige ganz dringend einen Reisepass, was kann ich tun?
Sie können einen Expressreisepass beantragen. Dieser wird von der Bundesdruckerei innerhalb von 3 bis 5 Werktagen hergestellt. Er entspricht in seiner Funktion vollumfänglich den Anforderungen eines auf dem üblichen Weg beantragten Reisepasses. Bitte beachten Sie die damit verbundene erhöhte Gebühr.
In besonders dringenden, nachweisbaren Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass ausgestellt werden. Ein vorläufiger Reisepass ist bis zu einem Jahr gültig.
Ich reise sehr viel und hätte gerne mehr Platz in meinem Pass, was kann ich tun?
Für Vielreisende besteht die Möglichkeit, einen auf 48 Seiten erweiterten Reisepass zu beantragen. Bitte beachten Sie die damit verbundene erhöhte Gebühr.
Wo kann ich das Foto für den Reisepass machen lassen?
Es ist egal, woher Ihr Foto stammt, solange es den Anforderungen an ein biometrisches Foto entspricht. Benötigte Pass- oder Ausweisbilder können Sie auch im Umfeld des Bürgeramts Mitte, bei mehreren Fotostudios oder im Bürgeramt Mitte selbst an der Fotostation anfertigen lassen.
Ein Sorgeberechtigter muss zur Beantragung vorsprechen. Das Kind muss zu Beantragung ebenfalls anwesend sein.
Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt: - bisheriges Ausweisdokument (wenn vorhanden) - Zustimmungserklärung (Unterschrift) der Sorgeberechtigten - dazu jeweils den Personalausweis bzw. Reisepass der Sorgeberechtigten
Wichtig: die Unterschriften auf der Zustimmungserklärung müssen mit den vorliegenden Ausweisdokumenten vergleichbar sein.
Bei dauerhaft getrennt lebenden Eltern: Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, darf den Ausweis alleine beantragen. Die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils wird nicht benötigt, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Wenn der Pass vom anderen Elternteil beantragt werden soll, benötigt dieser zusätzlich zur Zustimmungserklärung auch eine formlose Vollmacht des Elternteils, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält.
Was muss ich bei Personen mit gesetzlicher Betreuung beachten?
Bei gesetzlicher Vertretung durch einen Betreuer ist dessen Zustimmung erforderlich. Der Betreuerausweis ist mitzubringen.
Ich habe meinen Reisepass verloren, was muss ich jetzt machen?
Sie müssen eine Verlusterklärung abgeben. Dies können Sie bei der Polizei oder den Bürgerämtern erledigen.
Wichtige Hinweise für Reisende
Bei Grenzübertritten ist grundsätzlich das Mitführen eines gültigen Reisepasses erforderlich, dies gilt auch für Kinder.
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union und in die meisten Urlaubsländer genügt jedoch die Vorlage eines Personalausweises bzw. Kinderreisepasses.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt ihres Auslandsaufenthalts, welches Dokument Sie für Ihre Reise benötigen und denken Sie hierbei auch an Transitländer.
Beachten Sie zusätzlich die jeweiligen Bearbeitungszeiten für die Dokumente, da diverse Länder vorläufige Reisepässe/Personalausweise oder Kinderreisepässe nicht anerkennen.
Spezielle Regelungen können auch nur für einzelne Gruppen von Reisenden gelten. Auch haben Fluggesellschaften teilweise andere Vorgaben für die Beförderung!
Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt, bei Ihrem Reisebüro/der Fluggesellschaft oder bei den Auslandsvertretungen der entsprechenden Länder.
Die Stadt Nürnberg übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass Sie mit dem beantragten Dokument wie gewünscht reisen können. Das richtige Dokument zu beantragen, liegt allein in Ihrer Verantwortung!
Einzelheiten zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes.
Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft benötigen einen Pass, um sich bei der Ein- und Ausreise auszuweisen. Die Passpflicht ist gesetzlich im Passgesetz (PaßG) verankert.
Sie benötigen einen Kinderreisepass, damit Ihr Kind, das noch keinen Personalausweis hat, ins Ausland verreisen kann.
Hinweis
Informieren Sie sich bitte vor Antritt einer Auslandsreise bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes, ob der Kinderreisepass zur Einreise anerkannt wird. Hinweise hierzu erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Die Antragsstellung erfolgt in der Schalterhalle im Bürgeramt Mitte (sofern keine Verlängerung oder Aktualisierung möglich ist), vorab kann kein Antrag ausgefüllt werden.
Was muss ich mitbringen?
- aktuelles biometrisches Passbild des Kindes - Gebühr (siehe Tabelle unten; Zahlungen sind bar oder mit EC-Karte möglich) - bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass) - Zustimmungserklärung und Personalausweise der Sorgeberechtigen - Geburtsurkunde im Original - falls vorhanden: Erklärung zur Namensführung (z.B. bei eingebürgerten Personen oder Personen mit Spätaussiedlereigenschaft)
Das Kind muss zur Beantragung ebenfalls anwesend sein.
Wie lange dauert es, bis der Kinderreisepass fertig ist?
Die Fertigstellung eines neuen Kinderreisepasses beträgt 3 Arbeitstage, die Verlängerung oder Aktualisierung wird sofort fertiggestellt.
Wie lange ist der Kinderreisepass gültig?
Die Gültigkeit von Kinderreisepässen beträgt 1 Jahr und endet spätestens (auch bei Verlängerung) mit der Vollendung des 12. Lebensjahres.
Kann ich den Kinderreisepass verlängern bzw. aktualisieren lassen?
Bei der Verlängerung wird ein aktuelles Passfoto eingearbeitet und die Gültigkeit des Kinderreisepasses verlängert. Die Aktualisierung besteht lediglich aus der Einarbeitung des neuen Passbildes.
Zusätzlich wird in beiden Fällen die Größe des Kindes sowie eine eventuelle Veränderung der Augenfarbe erfasst und eingetragen.
Ein gültiger Kinderreisepass kann jährlich (höchstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) verlängert bzw. aktualisiert werden, sofern eine freie Doppelseite vorhanden ist.
Wo kann ich das Foto für den Kinderreisepass machen lassen?
Es ist egal, woher Ihr Foto stammt, solange es den Anforderungen an ein biometrisches Foto entspricht. Benötigte Pass- oder Ausweisbilder können Sie auch im Umfeld des Bürgeramts Mitte, bei mehreren Fotostudios oder im Bürgeramt Mitte selbst an der Fotostation anfertigen lassen.
Was muss ich bei dauerhaft getrennt lebenden Eltern beachten?
Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, darf den Pass alleine beantragen. Die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils wird nicht benötigt, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem Aufenthalt des Kindes einverstanden ist.
Wenn der Pass vom anderen Elternteil beantragt werden soll, benötigt dieser zusätzlich zur Zustimmungserklärung auch eine formlose Vollmacht des Elternteils, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält.
Was muss ich bei Personen mit gesetzlicher Betreuung beachten?
Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Betreuer beauftragt, ist dessen Zustimmung erforderlich. Der Betreuerausweis ist mitzubringen.
Ich habe den Kinderreisepass verloren, was muss ich jetzt machen?
Sie müssen eine Verlusterklärung abgeben. Dies können Sie bei der Polizei oder den Bürgerämtern erledigen.
Rechtsgrundlagen
Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft benötigen einen Pass, um sich bei der Ein- und Ausreise auszuweisen. Die Passpflicht ist gesetzlich im Passgesetz (PaßG) verankert.
Die eID-Karte ist ein Dokument für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, um auch bei Onlinegeschäften die eigene Identität nachweisen zu können. Sie kann auch für Staatsangehörige eines EWR-Staates (Island, Liechtenstein und Norwegen) ausgestellt werden. Die Antragstellung kann ab dem 16. Lebensjahr erfolgen.
Wo muss ich hin?
Wer eine eID-Karte beantragt, muss persönlich im Bürgeramt Mitte oder einem der Bürgerämter Nord, Ost oder Süd vorsprechen.
Was muss ich mitbringen?
- Gebühr in Höhe von 37 Euro (Zahlungen sind bar oder mit EC-Karte möglich, Kreditkarten werden nicht akzeptiert) - aktuelles Ausweisdokument des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen
Hinweis: Für die eID-Karte ist kein Bild erforderlich, da sie nur zur Online-Verwendung geschaffen wurde. Sie ersetzt auch nicht das ausländische Ausweisdokument.
Wie lange dauert es, bis meine eID-Karte fertig ist?
Die Dauer der Fertigstellung der eID-Karte beträgt etwa 3 bis 4 Wochen. Da das Dokument von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, kann es hier zu abweichenden Wartezeiten kommen.
Wie lange ist die eID-Karte gültig?
Die eID-Karte ist 10 Jahre gültig.
Ich habe die PIN für meine eID-Karte vergessen, was kann ich tun?
Mit dem PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst können Sie die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen und aktivieren.
Die Ausweispflicht für deutsche Staatsangehörige, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Ab diesen Zeitpunkt müssen Sie stets einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen.
Auf Verlangen einer hierzu ermächtigten Behörde sind diese Dokumente vorzulegen.
Der Verstoß gegen die Ausweispflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ausweispflichtbefreiung
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden. Sie erhalten eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.
Wer kann von der Ausweispflicht befreit werden?
Personen, - für die ein Betreuer bestellt ist oder die handlungs- bzw. einwilligungsunfähig sind und von jemanden mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden - die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind - die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular oder formloses Schreiben mit Begründung - alle abgelaufenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll - ärztliches Attest über die Erkrankung oder Behinderung (nicht notwendig, wenn die Person dauerhaft im Pflegeheim wohnhaft ist) - bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen - bei Betreuungen: Betreuerausweis sowie Personalausweis oder Reisepass des Betreuers - bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten - wenn Sie den Antrag per Post schicken: Personalausweis des Betreuers oder Bevollmächtigten in Kopie beilegen