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Sie ziehen aus Nürnberg weg

Sie müssen sich nur in zwei Fällen in Nürnberg abmelden:

  • Sie hatten eine Zweit-/Nebenwohnung und geben diese nun ersatzlos auf.
  • Sie ziehen ins Ausland.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann bei der Behörde der Hauptwohnung ODER der Nebenwohnung erfolgen. Sie können die Abmeldung also auch in Nürnberg erledigen, wenn Ihre Nebenwohnung in einer anderen Gemeinde war. Die Abmeldung der Nebenwohnung über den Upload-Assistent oder per Post/E-Mail/Fax ist nicht möglich.

Die Abmeldung ins Ausland kann über den Upload-Assistenten hochgeladen werden und muss nicht persönlich oder per Post erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung erst sieben Tage vor Abreise erfolgen kann.

Welche Unterlagen benötige ich?

- Ausweisdokument
- Ihre neue Adresse im Ausland (falls bekannt)

Welche Fristen muss ich einhalten?

Nachdem Sie Ihre Nebenwohnung aufgegeben haben oder ins Ausland gezogen sind, haben Sie zwei Wochen Zeit, um sich abzumelden. Wenn Sie ins Ausland ziehen, können Sie sich auch maximal sieben Tage vor dem Umzug in Nürnberg abmelden.

Muss ich persönlich erscheinen?

Die Abmeldung einer Nebenwohnung muss persönlich erfolgen. Dies kann bei der Behörde der Hauptwohnung ODER der Nebenwohnung erfolgen.

Für die Abmeldung ins Ausland können Sie entweder persönlich im Bürgeramt Mitte vorbeikommen oder die Abmeldung schriftlich erledigen. Wenn Sie Ihre Abmeldung ohne persönlichen Termin durchführen möchten, können Sie so vorgehen:

Füllen Sie das Meldeformular "Abmeldung" aus und
1. Möglichkeit: Schicken Sie uns das ausgefüllte Formular an folgende Adresse:
Bürgeramt Mitte
Äußere Laufer Gasse 25
90403 Nürnberg
2. Möglichkeit: Werfen Sie das Meldeformular persönlich in den Briefkasten des Bürgeramt Mitte, Äußere Laufer Gasse 25.
3. Möglichkeit: Laden Sie das Meldeformular über den Upload-Assistenten hoch.

Kann ich die Abmeldung für eine von mir betreute Person erledigen?

Betreuen Sie eine Person und umfasst die Betreuung auch das Aufenthaltsbestimmtungsrecht, können Sie die Meldung für diese Person vornehmen. Bringen Sie dafür bitte den Betreuerausweis, Ihren Ausweis sowie (falls vorhanden) den Ausweis der zu betreuenden Person mit. Die Anmeldung wird am Schalter bearbeitet.

Wurde Ihnen für eine Person eine Generalvollmacht erteilt, die auch das Aufenthaltbestimmungsrecht beinhaltet, muss diese bei Meldungen im Original zusammen mit dem Ausweis der bevollmächtigten und betroffenen Person vorliegen. Die Meldung kann dann vorgenommen werden.

Was muss ich bei Minderjährigen unter 16 Jahren beachten?

Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist für die Abmeldung diejenige Person verantwortlich, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Was kostet die Abmeldung?

Die Abmeldung ist kostenlos.

Was passiert nach der Abmeldung?

Wenn Sie die vollständige Anschrift angegeben haben, erhalten Sie Ihre Abmeldebestätigung per Post an Ihre neue Adresse im Ausland. Das kann einige Wochen dauern.

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