Anmelden, Abmelden oder Ummelden


Anmeldung

Sie sind von einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Nürnberg gezogen? Dann müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz in Nürnberg anmelden.

Welche Unterlagen benötige ich?

- Ausweisdokument(e) im Original
- Wohnungsgeberbescheinigung von Ihrem Vermieter
- Eheurkunde, Geburtsurkunde aller Beteiligten (falls vorhanden)

Welche Fristen muss ich einhalten?

Nach Einzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in Nürnberg anmelden.
Eine Meldung vor dem tatsächlichen Einzugsdatum, also "für die Zukunft", kann von uns nicht verarbeitet werden. Kommen Sie daher erst nach dem Einzug zu uns.

Muss ich persönlich erscheinen?

Ja, Sie müssen persönlich vorbeikommen, um sich anzumelden. Meldungen per Post sind nicht möglich. Die Ausnahmeregelung aufgrund der Pandemiesituation gilt nicht mehr.

Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin für den Besuch bei einem der Bürgerämter.

Eine Bevollmächtigung ist möglich. Hierbei benötigt die bevollmächtigte Person:

- eine formlose Vollmacht
- die Wohnungsgeberbescheinigung
- die Ausweise und/oder Pässe aller umzumeldenden Personen
- den Ausweis bzw. Pass der bevollmächtigten Person selbst

Die Ausweisdokumente müssen im Original vorliegen. Kopien genügen nicht. Bitte beachten Sie, dass die vorsprechende Person umfassend über die Lebens- und Wohnverhältnisse informiert sein muss. Kann eine Meldung wegen fehlender Informationen nicht durchgeführt werden, ist ein erneuter Besuch beim Bürgeramt notwendig.

In wenigen Ausnahmefällen werden Meldungen weiterhin per Post akzeptiert. Dies gilt ausschließlich für Bewohner und Bewohnerinnen von Pflegeeinrichtungen o.ä. sowie wenn eine gesetzliche Betreuung besteht. Um für Ihre Einrichtung Formulare zu erhalten, wenden Sie sich bitte an meldewesen@stadt.nuernberg.de.

Kann ich die Anmeldung für eine von mir betreute Person erledigen?

Betreuen Sie eine Person und umfasst die Betreuung auch das Aufenthaltsbestimmtungsrecht, können Sie die Meldung für diese Person vornehmen. Bringen Sie dafür bitte den Betreuerausweis, Ihren Ausweis sowie (falls vorhanden) den Ausweis der zu betreuenden Person mit oder schicken Sie uns diese per Post zu.

Wurde Ihnen für eine Person eine Generalvollmacht erteilt, die auch das Aufenthaltbestimmungsrecht beinhaltet, muss diese bei Meldungen im Original zusammen mit dem Ausweis der bevollmächtigten und betroffenen Person vorliegen. Die Meldung kann dann vorgenommen werden.

Was muss ich bei Minderjährigen unter 16 Jahren beachten?

Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist für die Anmeldung diejenige Person verantwortlich, zu welcher diese ziehen.

Was kostet die Anmeldung?

Die Anmeldung ist kostenlos.

Was ist eine Übermittlungssperre und wie kann ich sie beantragen?

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen werden Daten an andere Behörden und öffentliche Stellen übermittelt. In einigen Fällen können Sie dieser Datenübermittlung widersprechen.

Hierzu können Sie unseren Online-Dienst nutzen:

Gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht?

Es gibt einige Ausnahmen von der Meldepflicht. Die wichtigsten sind:

- Aufenthalt in einer Wohnung in einem Zeitraum von maximal sechs Monaten, wenn die Person für eine weitere Wohnung in Deutschland gemeldet ist und diese auch tatsächlich bewohnt
- Personen, welche sich üblicherweise im Ausland aufhalten und nicht mehr als drei Monate in einer Wohnung wohnen (beispielsweise als Touristen)
- Personen, die aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen von der Meldepflicht befreit sind (beispielsweise Konsulatsangehörige oder aktive Angehörige fremder Streitkräfte)

Fragen zu diesen und weiteren Sonderregelungen können über unser Kontaktformular oder telefonisch geklärt werden.

Rechtsgrundlagen

Zur Erfüllung der in Deutschland bestehenden Meldepflicht hat sich jede Person über 16 Jahre innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung anzumelden. Die Meldepflicht ist gesetzlich im Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 verankert.

Merkblätter und Anträge


Ummeldung

Sie sind innerhalb Nürnbergs umgezogen? Dann müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz in Nürnberg anmelden.

Welche Unterlagen benötige ich?

- Ausweisdokument
- Wohnungsgeberbescheinigung von Ihrem Vermieter

Welche Fristen muss ich einhalten?

Nach Einzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in Nürnberg anmelden.
Eine Meldung vor dem tatsächlichen Einzugsdatum, also "für die Zukunft", kann von uns nicht verarbeitet werden. Kommen Sie daher erst nach dem Umzug zu uns.

Muss ich persönlich erscheinen?

Ja, Sie müssen persönlich vorbeikommen, um sich anzumelden. Meldungen per Post sind nicht möglich. Die Ausnahmeregelung aufgrund der Pandemiesituation gilt nicht mehr.

Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin für den Besuch bei einem der Bürgerämter.

Eine Bevollmächtigung ist möglich. Hierbei benötigt die bevollmächtigte Person:

- eine formlose Vollmacht
- die Wohnungsgeberbescheinigung
- die Ausweise und/oder Pässe aller umzumeldenden Personen
- den Ausweis bzw. Pass der bevollmächtigten Person selbst

Die Ausweisdokumente müssen im Original vorliegen. Kopien genügen nicht. Bitte beachten Sie, dass die vorsprechende Person umfassend über die Lebens- und Wohnverhältnisse informiert sein muss. Kann eine Meldung wegen fehlender Informationen nicht durchgeführt werden, ist ein erneuter Besuch beim Bürgeramt notwendig.

In wenigen Ausnahmefällen werden Meldungen weiterhin per Post akzeptiert. Dies gilt ausschließlich für Bewohner und Bewohnerinnen von Pflegeeinrichtungen o.ä. sowie wenn eine gesetzliche Betreuung besteht. Um für Ihre Einrichtung Formulare zu erhalten, wenden Sie sich bitte an meldewesen@stadt.nuernberg.de.

Kann ich die Ummeldung für eine von mir betreute Person erledigen?

Betreuen Sie eine Person und umfasst die Betreuung auch das Aufenthaltsbestimmtungsrecht, können Sie die Meldung für diese Person vornehmen. Bringen Sie dafür bitte den Betreuerausweis, Ihren Ausweis sowie (falls vorhanden) den Ausweis der zu betreuenden Person mit. Die Anmeldung wird am Schalter bearbeitet.

Wurde Ihnen für eine Person eine Generalvollmacht erteilt, die auch das Aufenthaltbestimmungsrecht beinhaltet, muss diese bei Meldungen im Original zusammen mit dem Ausweis der bevollmächtigten und betroffenen Person vorliegen. Die Meldung kann dann vorgenommen werden.

Was muss ich bei Minderjährigen unter 16 Jahren beachten?

Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist für die Ummeldung diejenige Person verantwortlich, zu welcher diese ziehen.

Was kostet die Ummeldung?

Die Ummeldung selbst ist kostenlos.
Falls vorhanden, wird auf der Zulassungsbescheinigung I (KfZ-Schein; nur bei Umzug innerhalb Nürnbergs) die neue Anschrift eingetragen. Hierbei fällt eine Gebühr von 10,80 Euro an.

Was ist eine Übermittlungssperre und wie kann ich sie beantragen?

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen werden Daten an andere Behörden und öffentliche Stellen übermittelt. In einigen Fällen können Sie dieser Datenübermittlung widersprechen.

Hierzu können Sie unseren Online-Dienst nutzen:

Rechtsgrundlagen

Zur Erfüllung der in Deutschland bestehenden Meldepflicht hat sich jede Person über 16 Jahre innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung anzumelden. Die Meldepflicht ist gesetzlich im Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 verankert.

Merkblätter und Anträge


Abmeldung

Sie müssen sich nur in zwei Fällen in Nürnberg abmelden:

  • Sie hatten eine Zweit-/Nebenwohnung und geben diese nun ersatzlos auf.
  • Sie ziehen ins Ausland.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann bei der Behörde der Hauptwohnung ODER der Nebenwohnung erfolgen. Sie können die Abmeldung also auch in Nürnberg erledigen, wenn Ihre Nebenwohnung in einer anderen Gemeinde war. Die Abmeldung der Nebenwohnung über den Upload-Assistent oder per Post/E-Mail/Fax ist nicht möglich!

Die Abmeldung ins Ausland kann über den Upload-Assistenten hochgeladen werden und muss nicht persönlich oder per Post erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung erst sieben Tage vor Abreise erfolgen kann.

Welche Unterlagen benötige ich?

- Ausweisdokument
- Ihre neue Adresse im Ausland (falls bekannt)

Welche Fristen muss ich einhalten?

Nachdem Sie Ihre Nebenwohnung aufgegeben haben oder ins Ausland gezogen sind, haben Sie zwei Wochen Zeit, um sich abzumelden. Wenn Sie ins Ausland ziehen, können Sie sich auch maximal sieben Tage vor dem Umzug in Nürnberg abmelden.

Muss ich persönlich erscheinen?

Die Abmeldung einer Nebenwohnung muss persönlich erfolgen. Dies kann bei der Behörde der Hauptwohnung ODER der Nebenwohnung erfolgen.

Für die Abmeldung ins Ausland können Sie entweder persönlich im Bürgeramt Mitte vorbeikommen oder die Abmeldung schriftlich erledigen. Wenn Sie Ihre Abmeldung ohne persönlichen Termin durchführen möchten, können Sie so vorgehen:

Füllen Sie das Meldeformular "Abmeldung" aus und
1. Möglichkeit: Schicken Sie uns das ausgefüllte Formular an folgende Adresse:
Bürgeramt Mitte
Äußere Laufer Gasse 25
90403 Nürnberg
2. Möglichkeit: Werfen Sie das Meldeformular persönlich in den Briefkasten des Bürgeramt Mitte, Äußere Laufer Gasse 25.
3. Möglichkeit: Laden Sie das Meldeformular über den Upload-Assistenten hoch.

Kann ich die Abmeldung für eine von mir betreute Person erledigen?

Betreuen Sie eine Person und umfasst die Betreuung auch das Aufenthaltsbestimmtungsrecht, können Sie die Meldung für diese Person vornehmen. Bringen Sie dafür bitte den Betreuerausweis, Ihren Ausweis sowie (falls vorhanden) den Ausweis der zu betreuenden Person mit. Die Anmeldung wird am Schalter bearbeitet.

Wurde Ihnen für eine Person eine Generalvollmacht erteilt, die auch das Aufenthaltbestimmungsrecht beinhaltet, muss diese bei Meldungen im Original zusammen mit dem Ausweis der bevollmächtigten und betroffenen Person vorliegen. Die Meldung kann dann vorgenommen werden.

Was muss ich bei Minderjährigen unter 16 Jahren beachten?

Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist für die Abmeldung diejenige Person verantwortlich, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Was kostet die Abmeldung?

Die Abmeldung ist kostenlos.

Was passiert nach der Abmeldung?

Wenn Sie die vollständige Anschrift angegeben haben, erhalten Sie Ihre Abmeldebestätigung per Post an Ihre neue Adresse im Ausland. Das kann einige Wochen dauern.

Rechtsgrundlagen

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden. Die Meldepflicht ist gesetzlich im Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 verankert.

Merkblätter und Anträge

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