Ist ihr Kind vor kurzem in Nürnberg geboren worden, beurkundet das Standesamt Nürnberg die Geburt. Mit dem Kombiantrag Geburt und Kindergeld können Sie dem Standesamt die erforderlichen Angaben zur Geburt Ihres Kindes melden und gleichzeitig Kindergeld beantragen.
Geburt im Ausland beim Bürgeramt melden (verpflichtend)
Wenn Ihr Kind im Ausland geboren wurde und jetzt in Nürnberg wohnt, müssen Sie es beim Bürgeramt anmelden. Dafür ist keine Nachbeurkundung der Geburt beim Standesamt erforderlich. Für die Anmeldung bringen Sie bitte den Pass oder Personalausweis des Kindes und – wenn vorhanden – die ausländische Geburtsurkunde mit.
Ihr Kind wurde im Ausland geboren und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit? Dann können Sie die Geburt unter bestimmten Voraussetzungen beim Standesamt oder über die deutsche Auslandsvertretung nachbeurkunden lassen. Sie erhalten dadurch eine deutsche Geburtsurkunde. Die Nachbeurkundung ist freiwillig. Die ausländische Geburtsurkunde bleibt als Nachweis der Geburt gültig.
Wenn Sie ein Kind bekommen haben, müssen Sie den Namen des Neugeborenen bestimmen. Das deutsche Namensrecht wurde zum 1. Mai 2025 umfangreich überarbeitet. Unter den folgenden Links erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten für Namen von Neugeborenen.
Wenn Ihr Kind bei einer Hausgeburt in Nürnberg zur Welt kommt, müssen Sie dem Standesamt die Geburt innerhalb einer Woche melden. Nutzen Sie bitte dafür den Kombiantrag Geburt und Kindergeld. Füllen Sie den Kombiantrag aus und senden ihn unterschieben per Post an das Standesamt.
Wenn Ihr Kind nicht lebend zur Welt kam, muss dies von uns erfasst werden. Das gilt ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm oder wenn Sie die 24. Schwangerschaftswoche bereits erreicht hatten. In diesen Fällen übermittelt uns die Klinik die erforderlichen Daten. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihrem verstorbenen Kind einen Namen zu geben. Für Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, Sachgebiet Geburten.
Als Fehlgeburt oder Sternenkind gilt ihr Kind, wenn sein Geburtsgewicht unter 500 Gramm lag oder Sie die 24. Schwangerschaftswoche noch nicht erreicht hatten. In so einem Fall können Sie die Geburt Ihres Kindes bei uns anzeigen – müssen dies aber nicht. Manchen Eltern ist dieser Schritt wichtig, um Ihrem verstorbenen Kind auch offiziell eine Existenz zu geben.
Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen zum Thema persönlich.
Ein Kind nicht deutscher Eltern, das in Deutschland geboren wurde, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist der Fall, wenn ein Elternteil:
- seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und - ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Das Standesamt verständigt für Sie das Amt für Migration und Integration, um die Voraussetzungen zu prüfen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, informieren wir Sie.
Ansprechpartner bei Fragen rund um die Staatsangehörigkeit Ihres Kindes ist in Nürnberg das Amt für Migration und Integration.