Im ersten Schritt buchen Sie bitte online einen Termin zur Telefonberatung. Wir rufen Sie unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück.
Eine persönliche Beantragung ist zunächst nicht erforderlich. Bei Bedarf vereinbaren wir während des Telefongesprächs einen Termin zur Beantragung vor Ort.
Unterlagen vor Ihrem Termin online einreichen
Senden Sie uns Ihre ausländische/n Urkunde/n vorab über unser Kontaktformular zu, damit wir uns auf das Telefonat vorbereiten können.
Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes, das Kind selbst, dessen Kinder sowie dessen Ehegatte/Ehegattin oder eingetragener Lebenspartner/eingetragene Lebenspartnerin.
Wenn Sie im Ausland wohnen und Sie Ihren Antrag über die deutsche Auslandsvertretung stellen, kontaktieren wir Sie. Wegen der langen Postwege kann dies 8-12 Wochen dauern. In der Regel müssen Sie in diesem Fall nicht persönlich vorbeikommen.
