Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgeramt Mitte

Geburt im Ausland - Nachbeurkundung beantragen

Beschreibung

Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland geborene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. 

Sie sind nicht dazu verpflichtet, eine ausländische Geburt in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Auch ausländische Geburtsurkunden gelten als Nachweis für die Geburt. Der Vorteil der Nachbeurkundung ist, dass Übersetzungen und Überbeglaubigungen meistens nicht mehr erforderlich sind. Die deutsche Geburtsurkunde gilt auch als Nachweis der Namensführung des Kindes.

Die Nachbeurkundung können Sie beim Standesamt oder über die deutsche Auslandsvertretung beantragen.

Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. 

Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes, das Kind selbst, dessen Kinder sowie dessen Ehegatte/Ehegattin oder eingetragener Lebenspartner/eingetragene Lebenspartnerin.

Wenn Sie im Ausland wohnen und Sie Ihren Antrag über die deutsche Auslandsvertretung stellen, kontaktieren wir Sie. Dies kann bis zu acht Wochen dauern. In der Regel müssen Sie in diesem Fall nicht persönlich vorbei kommen.

  • Geburtsurkunde des Kindes im Original
  • amtliche Ausweisdokumente beider Eltern
  • Falls vorhanden: Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass des Kindes

Zusätzliche Unterlagen ergeben sich aus Ihrem Familienstand und Ihrer individuellen Lebenssituation.

  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Heiratseintrag (erhältlich beim Standesamt des Heiratsortes) oder Heiratsurkunde/Eheurkunde mit Nachweis über die Namensführung in der Ehe
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • bei vorheriger Ehe der Mutter: Eheurkunde und Scheidungsurteil der Vorehe

  • Heiratsurkunde/Eheurkunde der ausländischen Registrierungsbehörde oder, wenn die Heirat in Deutschland nachbeurkundet wurde: aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Heiratseintrag (erhältlich beim Standesamt des Heiratsortes)
  • Bescheinigungen über Namenserklärungen (falls vorhanden)
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • bei vorheriger Ehe der Mutter: Eheurkunde und Scheidungsurteil der Vorehe

  • Geburtsurkunde der Mutter

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Heiratseintrag der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk
  • Vermerk einer Namensänderung bzw. Heiratsurkunde/Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und Namensänderung (falls vorhanden)
  • zusätzlich bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde
  • zusätzlich bei Geburt der Mutter im Inland: Geburtsurkunde der Mutter
  • zusätzlich bei Scheidung im Ausland: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Scheidungsurkunde (falls vorhanden), gegebenenfalls Anerkennungsentscheidung, Nachweis über Namensänderungen sowie Verdienstbescheinigung

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Heiratseintrag mit Vermerk über den Tod des Mannes
  • gegebenenfalls Vermerk einer Namensänderung oder Heiratsurkunde/Eheurkunde mit Nachweis der Namensführung in der Ehe
  • Sterbeurkunde des Mannes
  • bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde
  • bei Tod im Ausland: Sterbeurkunde
  • bei Geburt der Mutter des Kindes in Deutschland: Geburtsurkunde der Mutter

  • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • gegebenenfalls Sorgeerklärung
  • zusätzlich wenn Vater ledig: Geburtsurkunde des Vaters
  • zusätzlich wenn Vater verheiratet oder verheiratet gewesen: aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. Heiratseintrag oder Heiratsurkunde/Eheurkunde mit Namensführung sowie gegebenenfalls Bescheinigung über Namenserklärung
  • zusätzlich bei Geburt des Vaters in Deutschland: Geburtsurkunde des Vaters

  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung
  • Registrierschein
  • Einbürgerungsurkunde
  • Bescheinigung über alle Namenserklärungen

  • die Geburt erfolgte im Ausland
  • die im Ausland geborene Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit
    • oder ist anerkannter Flüchtling
    • oder asylberechtigt
    • oder staatenlos
  • die antragstellende Person hat ihren (letzten) gemeldeten Wohnsitz in Nürnberg

Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort. Die Urkunde wird Ihnen in der Regel sofort ausgehändigt.

Nachträgliche Beurkundung einer Geburt im Ausland70 Euro
Geburtsurkunde12 Euro

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. 

Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.

Nähere Informationen finden Sie hier: