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Geburt im Ausland - Nachbeurkundung beantragen
Beschreibung
Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland geborene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Sie sind nicht dazu verpflichtet, eine ausländische Geburt in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Auch ausländische Geburtsurkunden gelten als Nachweis für die Geburt. Der Vorteil der Nachbeurkundung ist, dass Übersetzungen und Überbeglaubigungen meistens nicht mehr erforderlich sind. Die deutsche Geburtsurkunde gilt auch als Nachweis der Namensführung des Kindes.
Die Nachbeurkundung können Sie beim Standesamt oder über die deutsche Auslandsvertretung beantragen.
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes, das Kind selbst, dessen Kinder sowie dessen Ehegatte/Ehegattin oder eingetragener Lebenspartner/eingetragene Lebenspartnerin.
Wenn Sie im Ausland wohnen und Sie Ihren Antrag über die deutsche Auslandsvertretung stellen, kontaktieren wir Sie. Wegen der langen Postwege kann dies 8-12 Wochen dauern. In der Regel müssen Sie in diesem Fall nicht persönlich vorbeikommen.
Geburtsurkunde des Kindes
amtliche Ausweisdokumente beider Eltern
Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass des Kindes (falls vorhanden)
Wir benötigen alle Urkunden im Original. Ausländische Urkunden sind zusätzlich mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.
aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Heiratseintrag (erhältlich beim Standesamt des Heiratsortes) oder Heiratsurkunde/Eheurkunde mit Nachweis über die Namensführung in der Ehe
Geburtsurkunden der Eltern
bei vorheriger Ehe der Mutter: Eheurkunde und Scheidungsurteil der Vorehe
Heiratsurkunde/Eheurkunde der ausländischen Registrierungsbehörde
oder, wenn die Heirat in Deutschland nachbeurkundet wurde:
aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Heiratseintrag (erhältlich beim Standesamt des Heiratsortes)
Bescheinigungen über Namenserklärungen (falls vorhanden)
Geburtsurkunden der Eltern
bei vorheriger Ehe der Mutter: Eheurkunde und Scheidungsurteil der Vorehe
Geburtsurkunde der Mutter
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Heiratseintrag der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk
Vermerk einer Namensänderung bzw. Heiratsurkunde/Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und Namensänderung (falls vorhanden)
zusätzlich bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde
zusätzlich bei Geburt der Mutter im Inland: Geburtsurkunde der Mutter
zusätzlich bei Scheidung im Ausland: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Scheidungsurkunde (falls vorhanden), gegebenenfalls Anerkennungsentscheidung,
Nachweis über Namensänderungen sowie Verdienstbescheinigung
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Heiratseintrag mit Vermerk über den Tod des Mannes
gegebenenfalls Vermerk einer Namensänderung oder Heiratsurkunde/Eheurkunde mit Nachweis der Namensführung in der Ehe
Sterbeurkunde des Mannes
bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde
bei Tod im Ausland: Sterbeurkunde
bei Geburt der Mutter des Kindes
in Deutschland: Geburtsurkunde der Mutter
Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
gegebenenfalls Sorgeerklärung
Geburtsurkunde des Vaters
zusätzlich wenn Vater verheiratet oder verheiratet gewesen: aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. Heiratseintrag oder Heiratsurkunde/Eheurkunde mit Namensführung sowie gegebenenfalls Bescheinigung über Namenserklärung
Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung
Registrierschein
Einbürgerungsurkunde
Bescheinigung über alle Namenserklärungen
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig sein. Darüber informieren wir Sie im Laufe des Verfahrens
Die Geburt erfolgte im Ausland.
Die im Ausland geborene Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit
oder ist anerkannter Flüchtling
oder asylberechtigt
oder staatenlos
Die antragstellende Person hat ihren (letzten) gemeldeten Wohnsitz in Nürnberg.
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort. Die Urkunde wird Ihnen in der Regel sofort ausgehändigt.
Nachträgliche Beurkundung einer Geburt im Ausland
70 Euro
Geburtsurkunde
12 Euro
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein.
Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.