Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgeramt Mitte

Familienverhältnisse

Manchmal ändern sich Verwandtschaftsverhältnisse – das gilt zum Beispiel bei Scheidungen, Adoptionen oder wenn eine Vaterschaft angefochten wird. Was das für den Personenstand bedeutet, erfahren Sie hier.

Scheidung anerkennen lassen

Scheidung anerkennen lassen © Nontavut Prechavut / stock.adobe.com

Scheidungen sind nicht Aufgabe des Standesamtes. Dafür sind in Deutschland die Familiengerichte zuständig. Wurden Sie im Ausland geschieden, beraten wir Sie aber dazu, wie Sie Ihre ausländische Scheidung in Deutschland anerkennen lassen können.

Wenn Sie im Ausland geschieden wurden, muss diese Scheidung erst in Deutschland anerkannt werden, um hier gültig zu sein. Dafür ist die jeweilige Landesjustizverwaltung zuständig – wenn Sie in Bayern leben, ist das Oberlandesgericht München zuständig.

Diese Dokumente brauchen Sie

  • Scheidungsurteil im Original
    Wenn Sie in einem Land geschieden wurden, in dem es ein vorläufiges und ein endgültiges Scheidungsurteil gibt, brauchen Sie beide Urteile.
  • Scheidungsurkunde (falls vorhanden)
  • Heiratsurkunde im Original oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch vom Standesamt Ihrer Heirat
    Für Eheschließungen in Westdeutschland brauchen Sie die Abschrift, wenn Sie im zwischen 1. Januar 1958 und 1. Januar 2009 geheiratet haben. Für Eheschließungen in den neuen Bundesländern gilt das für die Heirat im Zeitraum vom 3. Oktober 1990 und 1. Januar 2009.
  • Verdienstnachweis

Antragstellung beim Oberlandesgericht München

Den Antrag für die Anerkennung Ihrer Scheidung, inklusive aller Dokumente, senden Sie direkt an das Oberlandesgericht München. Adresse und Antrag finden Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts. Gerne beraten wir Sie bei weiteren Einzelheiten telefonisch.

Wichtiger Hinweis zu Übersetzungen und Überbeglaubigungen

Legen Sie immer Originaldokumente vor. Für Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst wurden, brauchen Sie eine deutsche Übersetzung. Für Urkunden, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, brauchen Sie eine Überbeglaubigung (Apostille bzw. Legalisation).

  • Mehr erfahren<https://www.nuernberg.de/internet/buergeramt_mitte/weiterfuehrende_informationen_de.html#originale-uebersetzung>

Important note on translations and authentications

Always provide original documents. For documents that are not written in German, you need a German translation. For certificates that were issued outside the EU, you need an over-authentication (apostille or legalization).

  • Learn more<https://www.nuernberg.de/internet/buergeramt_mitte/weiterfuehrende_informationen_en.html#originals_translation>

Beratung beim Standesamt Nürnberg

Sachgebiet Sterbefälle

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Öffnungszeiten:

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Adoption

Adoption © AdobeStock

Für Adoptionen sind in Deutschland Familiengerichte zuständig. Dennoch können wir Sie zu einigen Themen im Zusammenhang mit einer Adoption informieren oder Ihnen Dokumente ausstellen, wenn die Adoption als rechtsgültig anerkannt wurde. Bei Adoptionen in Deutschland betrifft das den Antragsprozess zur Geburtsurkunde oder zu Auszügen aus dem Geburtenregister. Bei Adoptionen im Ausland informieren wir Sie zur Anerkennungs- und Wirksamkeitsfeststellung und zum Umwandlungsbeschluss.

Adoption in Deutschland

Wenn Sie in Deutschland ein Kind adoptieren, passiert das über einen Notar. Ein Familiengericht führt dann das Adoptionsverfahren und die Adoption wird automatisch im Geburtenregister festgehalten.
Sie können dann bei uns die Geburtsurkunde oder beglaubigte Auszüge aus dem Geburtenregister beantragen.

Adoption im Ausland

Wenn Sie im Ausland ein Kind adoptiert haben, können Sie die Adoption in Deutschland anerkennen lassen. Dafür ist das Familiengericht Ihres Wohn- oder gewöhnlichen Aufenthaltsorts zuständig. Das Gericht entscheidet dann darüber, ob die Adoption auch nach deutschem Recht anerkannt wird und wirksam ist.
Damit das Kind offiziell die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen kann und gegebenenfalls einen neuen Namen annehmen kann, muss das Familiengericht einen sogenannten Umwandlungsbeschluss erlassen.

Wir beraten Sie gerne persönlich zur Anerkennungs- und Wirksamkeitsfeststellung und bei Fragen zum Umwandlungsbeschluss.

Für die Beratung brauchen wir sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Adoption relevant sein könnten. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Gerichtsbeschluss
  • Adoptionsurkunde
  • Bescheinigung oder ähnlichen Unterlagen

Sie können sich auch direkt an das Familiengericht wenden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bayerischen Landesjugendamtes und des Bundesamtes für Justiz.

  • Familiengericht Nürnberg<https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/nuernberg/verfahren_01.php>
  • Landesjugendamt<https://www.blja.bayern.de/unterstuetzung-schutz/adoption/auslandsadoption/>
  • Bundesamt für Justiz<https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Familieinternational/Adoption/Adoption_node.html>

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Sachgebiet Sterbefälle

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Vaterschaft anerkennen

Elternschaft anerkennen © stock.adobe.com

Wenn Sie rechtlich verbindlich eine Vaterschaft anerkennen möchten, muss das öffentlich beurkundet werden. Möglich ist das schon vor der Geburt des Kindes, aber auch jederzeit später.

Vaterschaft vor Beurkundung der Geburt anerkennen

Ist Ihr Kind noch nicht geboren oder soll die Vaterschaftsanerkennung zusammen mit der Geburtsbeurkundung erfolgen, ist dafür das Sachgebiet Geburten zuständig.

  • Mehr erfahren<https://www.nuernberg.de/internet/buergeramt_mitte/dienstleistung/anerkennung_vaterschaft_mutterschaft.html>

Vaterschaft nach Beurkundung der Geburt anerkennen

Wenn die Geburt Ihres Kindes bereits beurkundet wurde, ist das Sachgebiet Urkunden für die Anerkennung der Vaterschaft zuständig.

  • Mehr erfahren<https://www.nuernberg.de/internet/buergeramt_mitte/dienstleistung/vaterschaftanerkennung_nach_beurkundung_geburt.html>

Vaterschaft anfechten

Vaterschaftstest © fotostudiocolor24 / stock.adobe.com

Wenn Sie eine Vaterschaft anfechten möchten, muss das beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Das können Sie als Vater, Mutter oder Kind tun. Im Geburtenbuch wird dann gegebenenfalls festgehalten, dass der angegebene Vater nicht der leibliche Vater ist.

Änderung im Geburtenbuch

Wenn Sie die Vaterschaft für ein in Nürnberg geborenes Kind anfechten möchten, müssen Sie das beim Familiengericht beantragen. Geht es um die Vaterschaft für ein minderjähriges Kind, können Sie sich auch vorab an das Jugendamt wenden.

Hat das Gericht über den Fall entschieden, wird es uns den rechtskräftigen Beschluss mitteilen. Wir tragen dann im Geburtenbuch ein, dass der dort genannte Vater nicht der leibliche Vater des Kindes ist.

Nach deutschem Recht ändert sich der Name des Kindes dadurch nicht - ist das Kind ausländischer Staatsbürger, kann sich unter Umständen auch der Nachname ändern.

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