Wenn die Geburt noch nicht beurkundet ist oder das Kind noch nicht geboren wurde:
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Bitte wenden Sie sich hierfür über das Kontaktformular an das Standesamt.
Die Vaterschaftsanerkennung ist nur mit Zustimmung der Mutter gültig. Bitte kommen Sie gemeinsam zum Termin.
Wenn Sie zusätzlich zur Vaterschaftsanerkennung auch eine Sorgeerklärung abgeben möchten, empfehlen wir Ihnen eine gemeinsamen Termin bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Dort können Sie beides auf einmal erledigen.
