| Beurkundungen durch das Jugendamt | gebührenfrei |
Beschreibung
Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind. Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu durch Gesetz ermächtigt wurden. Eine davon ist das Jugendamt.
Das Jugendamt zieht um
Die Zentrale des Jugendamts sowie einzelne Abteilungen ziehen Anfang November 2026 an den neuen Standort im Stadthaus Q, Adam-Klein-Straße 181a, 90431 Nürnberg. Die umziehenden Abteilungen sind während des Umzugs vom 5. bis 10. November geschlossen. Auch darüber hinaus kann es zu Einschränkungen der Erreichbarkeit kommen. Wir sind ab 11. November am neuen Standort für Sie da. Weitere Informationen finden Sie unter jugendamt.nuernberg.de
