Die Hebamme ergänzt die Angaben zur Geburt und bestätigt diese. Anschließend leiten die Kliniken und Geburtshäuser den Antrag für Sie an das Standesamt der Stadt Nürnberg weiter.
Die Geburt wird beurkundet und Sie erhalten neben den gebührenfreien Geburtsurkunden für Elterngeld und Mutterschaftshilfe eine gebührenfreie Geburtsurkunde für soziale Zwecke zugesandt.
Parallel wird Ihr Antrag an die Familienkasse Bayern Nord weitergeleitet. Dort wird der Kindergeldantrag bearbeitet. Hierüber werden Sie im Anschluss durch die Familienkasse informiert.
Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin erforderlich sein, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Erforderliche Unterlagen
amtliche Ausweisdokumente beider Eltern (in Kopie)
Zusätzliche Unterlagen ergeben sich aus Ihrem Familienstand und Ihrer individuellen Lebenssituation. Diese können Sie im Merkblatt zur Anmeldung Geburt einsehen.
Voraussetzungen
Geburtsort in Nürnberg
Bearbeitungsdauer
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie die Geburtsurkunden innerhalb von drei Wochen.
Gebühren
Für die Beurkundung der Geburt fallen keine Gebühren an.
Hinweis: Gebühren können sich im Einzelfall ergeben (zum Beispiel Erklärungen zur Familiennamensführung, Dolmetschervereidigung)
Sprache, Übersetzungen und Überbeglaubigungen
Sprache, Übersetzungen und Überbeglaubigungen
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein.
Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.
Bitte beachten Sie: Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür über das Kontaktformular an das Standesamt.