Wenn die Geburt Ihres Kindes bereits beurkundet wurde:
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Die Vaterschaftsanerkennung ist nur mit Zustimmung der Mutter gültig. Bitte kommen Sie wenn möglich gemeinsam zum Termin.
Wenn Sie zusätzlich zur Vaterschaftsanerkennung auch eine Sorgeerklärung abgeben möchten, empfehlen wir Ihnen einen gemeinsamen Termin bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Dort können Sie beides auf einmal erledigen.
In Einzelfällen ist die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich. Ist das Standesamt Nürnberg zuständig, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Das Standesamt meldet sich bei Ihnen, falls eine Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich ist.
Wenn die Mutter und der Vater die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen und deshalb beide freizügigkeitsberechtigt sind, ist eine Zustimmung der Ausländerbehörde nicht notwendig.
