Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgeramt Mitte

Nachträglich Geburts-/Ehe-/Sterbeurkunde beantragen

Beschreibung

Das Standesamt kann weitere Urkunden ausstellen, wenn die ursprüngliche Urkunde vom Standesamt Nürnberg ausgestellt wurde (zum Beispiel Geburt oder Eheschließung). Dies gilt auch für Nachbeurkundungen.  

Die Urkunde ist in folgenden Formen erhältlich:

  • Urkunde deutsch im Format A4 oder A5
  • internationale/mehrsprachige Urkunde
  • beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsregister

Hinweis:

Urkunden zur Vorlage bei anderen Standesämtern müssen Sie nicht mehr selbst beantragen. Der Datenaustausch erfolgt mittlerweile zwischen den Standesämtern.

Die Beantragung ist online oder vor Ort möglich.

Wenn Sie die Urkunde online beantragen, wird sie Ihnen im Anschluss per Post zugeschickt. 

Sollten Sie die Urkunde sofort benötigen, können Sie von Montag bis Freitag zwischen 08:30 Uhr und 10:30 Uhr beim Standesamt im Bürgeramt Mitte die Urkunde vor Ort beantragen und gleich mitnehmen. Bitte beachten Sie, dass hierbei längere Wartezeiten entstehen können. 

Hinweis: 
Urkunden zur Vorlage bei anderen Standesämtern müssen Sie nicht mehr selbst beantragen. Der Datenaustausch erfolgt mittlerweile zwischen den Standesämtern.

Beantragung vor Ort: 

  • amtliche/s Ausweisdokument/e

  • die ursprüngliche Urkunde muss vom Standesamt Nürnberg ausgestellt worden sein
  • die antragstellende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein
  • Urkunden kann man in der Regel nur von sich selbst oder von engen Angehörigen beantragen

Beantragung online: acht bis zehn Arbeitstage (bitte beachten Sie, dass hierbei die Postlaufzeiten noch nicht berücksichtigt wurden). 


Beantragung vor Ort: Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort. 

Urkunde12 Euro
Urkunde zur Vorlage bei Sozialbehördengebührenfrei

Die Gebühr können Sie im Online-Dienst direkt per PayPal oder Kredit-/Debitkarte (Mastercard, Visa) bezahlen.

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. 

Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.

Nähere Informationen finden Sie hier: