Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgeramt Mitte

Widerspruch gegen Weitergabe von Meldedaten – Übermittlungssperre

Beschreibung

Mit einer Übermittlungssperre können Sie die Weitergabe Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.

Sie haben ein Widerspruchsrecht:

  • gegen die Übermittlung Ihrer Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, denen Ihre Familienangehörigen (Ehepartner/in, minderjährige Kinder, Eltern) angehören, wenn Sie selbst einer anderen oder keiner Religionsgesellschaft zugehörig sind. Dies gilt nicht, soweit die Daten zur Erhebung der Kirchensteuer der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden;
  • gegen die Übermittlung Ihres Vor- und Nachnamens, falls vorhanden, Ihres Doktorgrads sowie Ihrer Anschrift an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen;
  • gegen die Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen an parlamentarische oder kommunale Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk;
  • gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage zum Zweck der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern;
  • gegen die Übermittlung Ihrer Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und kein Informationsmaterial über die Tätigkeit in den Streitkräften zum freiwilligen Wehrdienst erhalten möchten.

Sie können der Datenübermittlung online oder per Post widersprechen. 

Für die Beantragung per Post nutzen Sie bitte folgendes PDF-Formular.
Für Personen unter 16 Jahren ist die Beantragung ausschließlich über das PDF-Formular möglich.

  • Den Widerspruch erklären können Sie jederzeit, nicht nur bei einer An- oder Ummeldung.
  • Einen eingelegten Widerspruch können Sie jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen aufheben oder zurückziehen.
  • Zum 31. März eines Jahres erfolgt automatisch eine Datenweitergabe an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr 18 Jahre alt werden, soweit gegen die Weitergabe kein Widerspruch eingelegt wurde. Der Widerspruch muss folglich bis zu diesem Stichtag spätestens eingereicht sein.

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  • Gegen die Datenweitergabe an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr können Personen widersprechen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Tage.

Es fallen keine Gebühren an.

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.