Bewohnerparkausweis

Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag einen Bewohnerparkausweis ausstellen lassen. Die Ausstellung ist nur für Anwohner (nicht für Gewerbetreibende) und nur für ein Fahrzeug möglich.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Alle zuständigen Einrichtungen

Bürgeramt Nord

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

Bürgeramt Mitte

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