Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

Adresse in Fahrzeugpapieren ändern

Beschreibung

Wenn sich Ihre Adresse oder Firmenanschrift innerhalb von Nürnberg ändert, sind Änderungen in den Fahrzeugpapieren erforderlich.

Wenn Sie nach Nürnberg ziehen, wählen Sie bitte folgende Leistung:
Gebrauchtes Fahrzeug zulassen oder ummelden

Die Adressänderung kann online oder vor Ort mit Terminvereinbarung beantragt werden. Sie können die Adressänderung online nur vornehmen, wenn Ihre gültigen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II nach dem 01.01.2018 ausgestellt worden sind.

Vor Ort

Die Adressänderung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

Online-Dienst

Für den Online-Dienst ist eine Anmeldung mit dem BundID-Konto notwendig.

Wenn Sie sich mit der BundID anmelden, erhalten Sie alle Rückfragen und Antworten elektronisch in Ihr BundID-Postfach.

Wenn Sie die Adressänderung online melden, wird die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I durch die Erfassung und Verifizierung des Sicherheitscodes ersetzt. Die neu ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen per Brief an die neue Adresse zugeschickt.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Sofern Sie noch im Besitz von Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) sind, die vor dem 01.01.2018 ausgestellt wurden, ist ein Termin vor Ort mit beiden Dokumenten erforderlich.
  • amtliche/s Ausweisdokument/e der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU)

Zusätzlich bei einem Termin vor Ort

Bei Vertretung durch eine andere Person:

  • Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
  • amtliche/s Ausweisdokument/e des Vollmachtgebers im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
  • amtliche/s Ausweisdokument/e des Bevollmächtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)

Bei Firmen und Vereinsfahrzeugen zusätzlich:

Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)

Zusätzliche Unterlagen werden bei einer Zulassung auf Minderjährige notwendig:
Zulassung auf Minderjährige

  • Die Änderung der Meldeadresse muss vorab erfolgt und die neue Adresse auf dem Ausweisdokument gespeichert sein.
  • Ihre neue Adresse (Hauptwohnsitz) ist in Nürnberg.  
  • Das Fahrzeug ist bereits in Nürnberg zugelassen.

Voraussetzungen für die Nutzung des Online-Diensts:

  • Nutzerkonto (zum Beispiel BundID oder BayernID)
  • einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte für EU-Bürgerinnen und -Bürger mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und dazugehöriger PIN
  • Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder USB-Kartenlesegerät
  • die AusweisApp für Smartphone, Tablet oder PC

Ein Online-Antrag ist nicht möglich, wenn Sie bereits schriftlich durch die Kfz-Zulassungsbehörde zur Änderung der Halterdaten aufgefordert wurden. In diesem Fall vereinbaren Sie bitte online einen Termin im Bürgeramt oder in der Kfz-Zulassungsbehörde.

Bei Beantragung über den Online-Dienst:

  • Die Eingabe Ihrer Daten dauert ungefähr zehn Minuten.
  • Danach nimmt die Prüfung Ihrer Daten durch die Kfz-Zulassungsbehörde wenige Werktage in Anspruch.
  • Ihren neuen Fahrzeugschein erhalten Sie in der Regel innerhalb von drei bis fünf Tagen mit der Post zugestellt.

Bei Beantragung vor Ort:

Die Bearbeitung erfolgt sofort.

bei Online-Beantragung:4,90 Euro
bei Änderung vor Ort:11,10 Euro bis 20,60 Euro

Die Gebühr können Sie im Online-Dienst mit Kreditkarte (Mastercard, Visa) bezahlen.
Vor Ort können Sie in bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte (Mastercard, Visa) bezahlen.