Hinweis:
Ihr automatisierter Zulassungsnachweis ist jetzt 14 Tage gültig. In dieser Zeit dürfen Sie Ihr Fahrzeug nutzen.
Ihr Fahrzeug (auch Anhänger und Motorräder) muss in folgenden Fällen umgemeldet oder wiederzugelassen werden:
Bei einer Änderung Ihrer Adresse innerhalb von Nürnberg wählen Sie bitte folgende Leistung:
Sie können Ihr Fahrzeug direkt online ummelden oder zulassen: Melden Sie sich dafür bei Ihrem BundID-Konto an.
Als Privatperson können Sie sich für die Online-Neuzulassung mit diesen Zugängen zu Ihrem BundID-Konto anmelden:
Als juristische Person melden Sie sich über Ihr Unternehmenskonto mit Ihrem ELSTER-Zertifikat an.
Weitere Informationen zur BundID finden Sie hier:
Möchten Sie ein Wunschkennzeichen reservieren?
Für die Wahl von Buchstaben und Ziffern gelten bei der Online-Reservierung bestimmte Vorgaben. Bitte informieren Sie sich hier vorab, welche Kombinationen möglich sind:
Ihr automatisierter Zulassungsnachweis ist jetzt 14 Tage gültig. In dieser Zeit dürfen Sie Ihr Fahrzeug nutzen.
Sie können den Gebrauchtwagen online oder vor Ort ummelden oder zulassen.
Direkt im Online-Dienst erhalten Sie Ihren automatisierten Zulassungsnachweis. Mit diesem Nachweis können Sie ab diesem Zeitpunkt für 14 Tage Ihr Fahrzeug nutzen. Innerhalb dieser Zeit erhalten Sie von der Kfz-Zulassungsstelle Ihre Dokumente, Stempelplaketten oder Plakettenträger per Post.
Wenn Sie Ihren Antrag im Online-Dienst beantragen, können Sie den QR-Code für den digitalen Fahrzeugschein direkt und kostenfrei herunterladen.
Bevor Sie den Online-Dienst starten (Button rechts unten), melden Sie sich mit Ihrem BundID-Konto (Button rechts oben) an. Andernfalls steht Ihnen der Online-Dienst zur Fahrzeugzulassung nicht zur Verfügung.
Um Ihr Fahrzeug vor Ort zuzulassen, vereinbaren Sie bitte online einen Termin.
Amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift (z.B. Führerschein) notwendig.
Für ein neues Nürnberger Kennzeichen mit verdecktem Sicherheitscode/s:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und alle alten Kennzeichenschilder
Sie können den Online-Dienst nicht nutzen, wenn
Sie möchten in der Zulassungsbehörde einen Vorgang zu Ihrem Fahrzeug bearbeiten lassen, verfügen aber nicht selbst über die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief (z.B. wegen Sicherungsübereignung).
Sobald die Dokumente von der entsprechenden Stelle angefordert wurden, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief (nicht für CoC-Bescheinigung oder ausländische Dokumente) bereits in der Zulassungsbehörde vorliegt.
Nein, in diesem Fall können Sie kein Fahrzeug zulassen. Bei Steuer- oder Gebührenschulden wird eine Fahrzeugzulassung nach § 13 Abs. 2 KraftStG oder Art. 14 Abs. 4 Kostengesetz abgelehnt.
In der Regel können wir die Hauptuntersuchung aus Datenbanken abrufen. Sie ist auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen.
Wenn wir die Hauptuntersuchung abrufen konnten, können wir Ihr Fahrzeug zulassen. Sollte beides nicht möglich sein, müssen Sie eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen, ggf. durch Zweitschrift der Prüforganisation.
Weil die Zulassungsbehörde die Pflicht hat, ein Fahrzeug vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II gemäß § 14 Absatz 8 FZV und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren. Zudem wird in vielen Fällen auch die örtliche Zuständigkeit begründet und eine verbotene Fernzulassung im Ausland ausgeschlossen.
Die siebenstellige eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft. Diese ermöglicht den Zulassungsbehörden den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten und dient als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die elektronische Versicherungsbestätigung kommt – mit Ausnahme der Ausfuhrkennzeichen – für alle Arten von Kennzeichen zur Verwendung. Für Ausfuhrkennzeichen gelten die bisherigen Muster / Formulare (gelbe Deckungskarte) weiter.
Bei Unstimmigkeiten oder Zweifel über die Gültigkeit der eVB-Nummer wenden Sie sich bitte immer zuerst an Ihre Versicherungsgesellschaft.
Kennzeichenschilder können Sie bei einem der Prägebetriebe im Umfeld der Kfz-Zulassung oder im Internet erwerben.
Die Zulassungsbehörde darf keine privatrechtlichen Entscheidungen zum Eigentum treffen. Liegen Ihnen alle Fahrzeugpapiere und Kennzeichen vor, können Sie das Fahrzeug ummelden. Ansonsten legen Sie bitte eine Verfügungsberechtigung vor, beispielsweise einen Erbschein. Sollten mehrere Personen als Erben benannt worden sein, ist eine Einverständniserklärung von allen Erben notwendig.
Die Zulassungsbehörde darf Fahrzeuge nur dann zulassen, wenn eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer erteilt wird.
Bei Zulassung eines Fahrzeuges muss der Antragsteller IBAN, BIC und das Kreditinstitut angeben.
Vollmachten für die Zulassung müssen die oben genannten Angaben beinhalten.
Die Zulassungsbehörde muss überprüfen, ob eine Kfz-Steuerschuld besteht. Sind Steuerrückstände vorhanden, kann die Fahrzeugzulassung nur nach Bezahlung der Steuerschuld erfolgen.
Grundlage für diese Maßnahme ist § 13 Abs. 1 und 1a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG), das die Zulassungsbehörden in Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden zu vollziehen haben.
Sie haben Ihre Hauptwohnung oder den Betriebs- bzw. Vereinssitz in Nürnberg.
| Adressänderung bei Umzug innerhalb Nürnbergs | 4,30 Euro |
| Ein Kfz ummelden, das nicht in Nürnberg zugelassen ist | mit bisherigem Kennzeichen 9,90 Euro - mit neuem Kennzeichen 12,10 Euro |
| Ein Kfz ummelden, das in Nürnberg zugelassen ist | mit bisherigem Kennzeichen 10,40 Euro - mit neuem Kennzeichen 12,40 Euro |
| Ein Fahrzeug wiederzulassen, das abgemeldet ist | das Kfz war vor der Abmeldung in Nürnberg auf Sie zugelassen: 10,60 Euro - alle anderen Wiederzulassungsfälle: 12,80 Euro |
| Adressänderung bei Umzug innerhalb Nürnbergs | ab 11,10 Euro |
| Ein Kfz ummelden, das nicht in Nürnberg zugelassen ist | mit bisherigem Kennzeichen ab 23,60 Euro - mit neuem Kennzeichen ab 27,10 Euro |
| Ein Kfz ummelden, das in Nürnberg zugelassen ist | mit bisherigem Kennzeichen ab 24,20 Euro - mit neuem Kennzeichen ab 26,20 Euro |
| Ein Fahrzeug wiederzulassen, das abgemeldet ist | das Kfz war vor der Abmeldung in Nürnberg auf Sie zugelassen: ab 23,00 Euro - alle anderen Wiederzulassungsfälle: ab 30,00 Euro |
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 1,20 bis 5,10 Euro anfallen.
Gegebenenfalls entstehen zusätzliche Gebühren für Siegel- und Prüfplaketten.
Die Gebühr können Sie im Online-Dienst direkt mit einer der gängigen Kreditkarten (Visa, Mastercard) bezahlen.