Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Gebrauchtes Fahrzeug ummelden oder zulassen

Beschreibung

Ihr Fahrzeug muss in folgenden Fällen umgemeldet oder wiederzugelassen werden: 

  • Sie sind von außerhalb nach Nürnberg zugezogen,
  • Sie möchten ein gebrauchtes Kfz, das vorher auf jemanden anderen zugelassen war, auf sich zulassen oder
  • Ihr abgemeldetes Kfz auf dieselbe Person wieder zulassen.

Bei einer Änderung Ihrer Adresse innerhalb von Nürnberg wählen Sie bitte folgende Leistung:
Adresse in Fahrzeugpapieren ändern

Sie können den Gebrauchtwagen online oder vor Ort ummelden oder zulassen. Für den Vor-Ort-Besuch vereinbaren Sie bitte online einen Termin. Der Antrag kann bei einem Vor-Ort-Termin auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Ein online zugelassenes Fahrzeug ohne Stempelplaketten oder Plakettenträger darf bis zum Erhalt der Stempelplaketten und Plakettenträger, längstens jedoch für zehn Tage, am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die 10-Tages-Frist beginnt mit Abruf der automatisierten Zulassungsnachweise.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), bei Halterwechsel zusätzlich Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) - bei Halterwechsel und / oder Wiederzulassung
  • Bankverbindung (IBAN) / SEPA-Lastschriftmandat der Halterin oder des Halters für die Kfz-Steuer

Beim Online-Antrag:

  • Online-Identifizierung als Privatperson über BundID-Nutzerkonto
  • Online-Identifizierung als Unternehmen über „Mein Unternehmenskonto“ mit ELSTER-Zertifikat

Vor Ort:

Amtliche/s Ausweisdokument/e mit aktuellen Daten (z.B. Name und Adresse) und Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift z.B. Führerschein notwendig.

Bei Vertretung durch eine andere Person:

  • Formblatt Vollmacht (es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht)
  • amtliche/s Ausweisdokument/e des Vollmachtgebers im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
  • amtliche/s Ausweisdokument/e des Bevollmächtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)

Bei Firmen und Vereinsfahrzeugen zusätzlich:

Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug) 

Zusätzliche Unterlagen werden bei einer Zulassung auf Minderjährige notwendig: Zulassung auf Minderjährige

  • Für eine Online-Zulassung benötigen Sie ein Ausweisdokument mit aktuellen Daten (z. B. Name und Adresse).

Online:

1) Adressänderung bei Umzug innerhalb Nürnbergs: 4,30 Euro

2) Ein Kfz ummelden, das nicht in Nürnberg zugelassen ist:
- Kfz mit bisherigem Kennzeichen ummelden: 9,90 Euro
- Kfz mit neuem Kennzeichen ummelden: 12,10 Euro

3) Ein Kfz ummelden, das in Nürnberg zugelassen ist:
- mit bisherigem Kennzeichen: 10,40 Euro
- mit neuem Kennzeichen: 12,40 Euro

4) Ein Fahrzeug wiederzulassen, das abgemeldet ist:
- das Kfz war vor der Abmeldung in Nürnberg auf Sie zugelassen: 10,60 Euro
- alle anderen Wiederzulassungsfälle: 12,80 Euro

Zusätzliche Gebühren:
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis 2,60 Euro anfallen.
Gegebenenfalls entstehen zusätzliche Gebühren für Siegel- und Prüfplaketten.

Vor Ort:

1) Adressänderung bei Umzug innerhalb Nürnbergs: 11,10 Euro

2) Ein Kfz ummelden, das nicht in Nürnberg zugelassen ist:
- Kfz mit bisherigem Kennzeichen ummelden: 23,60 Euro
- Kfz mit neuem Kennzeichen ummelden: 27,10 Euro

3) Ein Kfz ummelden, das in Nürnberg zugeassen ist:
- mit bisherigem Kennzeichen: 24,20 Euro
- mit neuem Kennzeichen: 26,20 Euro

4) Ein Fahrzeug wiederzulassen, das abgemeldet ist:
- das Kfz war vor der Abmeldung in Nürnberg auf Sie zugelassen: 23,00 Euro
- alle anderen Wiederzulassungsfälle: 30,00 Euro

Zusätzliche Gebühren:
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis 2,60 Euro anfallen.
Gegebenenfalls entstehen zusätzliche Gebühren für Siegel- und Prüfplaketten.