Gebrauchtes Fahrzeug ummelden oder zulassen

Ihr Fahrzeug muss in folgenden Fällen umgemeldet oder wiederzugelassen werden: Sie sind

  • innerhalb Nürnbergs umgezogen,
  • von außerhalb nach Nürnberg zugezogen,
  • möchten ein gebrauchtes Kfz, das vorher auf jemanden anderen zugelassen war, auf sich zulassen oder
  • Ihr abgemeldetes Kfz wieder zulassen.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Gebühren

Alle zuständigen Einrichtungen

Ordnungsamt

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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