Durch die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und der eID-Karte ist es möglich, sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online auszuweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital zu erledigen. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und die PIN notwendig.
Auch wenn Ihr Ausweis nach einem Verlust wiedergefunden wurde, muss Ihre Online-Ausweisfunktion erneut aktiviert werden.
Hinweis: Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nach dem 15.07.2017 beantragt haben und mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert.
Ich habe die PIN für die Online-Ausweisfunktion vergessen, was tun?
Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst musste zum 29. Dezember 2023 leider eingestellt werden. Die Aktivierung Ihrer bereits bestellten PIN-Rücksetzbriefe ist weiterhin möglich. Sie können die PIN Ihres Online-Ausweises bei einem der Bürgerämter der Stadt Nürnberg kostenfrei aktivieren oder neu setzen lassen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.
Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nach dem 15.07.2017 beantragt haben und mindestens 16 Jahre als waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird Ihr Online-Ausweis, wenn Sie die fünfstellige Transport-PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen.
Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren lassen wollen oder Ihren PIN nicht mehr wissen: Sie können online einen Termin in einem Bürgeramt vereinbaren. Vor Ort können während des Termins folgende Leistungen erfolgen:
erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
Ändern oder neu setzen der PIN (z.B. PIN vergessen)
Entsperren der Online-Ausweisfunktion
Wenn Sie Ihren PIN-Brief nicht mehr haben oder Ihr Ausweisdokument verloren haben:
Melden Sie den Verlust Ihres Ausweises bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich bei einem Bürgeramt oder bei der Polizei.
Sie können zudem die telefonische Sperrhotline nutzen, hierfür benötigen Sie Ihr Sperrkennwort