Wechsel der Kfz-Haftpflichtversicherung
Mitteilung des Versicherungswechsels
Bei einem Wechsel der Kfz- Versicherung muss die neue Versicherungsgesellschaft eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) der Zulassungsbehörde übermitteln, da andernfalls das Fahrzeug kostenpflichtig abgemeldet (stillgelegt) werden muss.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung
Kraftfahrzeugzulassung
(Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde)
Rathenauplatz 18
90489 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 0
Telefax 0911 / 231 - 40 69
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
KontaktformularHinweis:
Ihre Zulassungsangelegenheiten können Sie auch in den Bürgerämtern Ost oder Süd erledigen.
- Einzugsverfahren
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Sonderfälle bei der Zulassung
- Zahlweise der Gebühren