Personenstandsdaten im Melderegister ändern
Worum geht es?
Sie haben im Ausland geheiratet, promoviert, dort sind Kinder geboren oder Sie müssen Urkunden aus dem Ausland im Zuge einer Ausweisbeantragung vorlegen?
Personenstandsfälle, die ausschließlich im Ausland beurkundet wurden, müssen im deutschen Melderegister eingetragen werden. Dies muss durch die ausländische Originalurkunde sowie ggf. eine deutsche Übersetzung und einen Echtheitsnachweis belegt werden.
Um dies prüfen zu lassen, müssen Sie dem Bürgeramt Nachweise über die Echtheit der Urkunden (zum Beispiel Apostille oder Legalisation) vorlegen. Die Nachweise über die Echtheit der Urkunden sind jedoch je nach Land unterschiedlich.
Was ist zu tun?
Bitte nutzen Sie unseren Upload-Assistent, um Ihre Unterlagen zur Vorab-Prüfung digital an das Bürgeramt zu übermitteln.
Änderung von Personenstandsdaten im Melderegister
Das Bürgeramt prüft Ihre Unterlagen vorab und teilt Ihnen die erforderlichen Nachweise über die Echtheit mit, damit Sie diese bei den jeweiligen Stellen anfordern können.
Erst, wenn alle Dokumente digital vorliegen, werden Sie von uns per E-Mail eingeladen einen Termin bei einem der Bürgerämter zu vereinbaren.
Für die Eintragung ins Melderegister müssen Sie dann nur einmal mit den Originalen und Nachweisen vor Ort kommen.
Fragen und Antworten
Mehr Informationen zum Upload-Assistent
1. Fotografieren oder scannen Sie Ihre Unterlage(n) und speichern sie als PDF- oder JPG-Datei auf Ihrem PC oder Smartphone ab.
2. Rufen Sie den Upload-Assistenten auf.
3. Erfassen Sie Ihre Daten, hängen Sie Ihre Unterlage(n) an und übermitteln Sie diese an die Stadt Nürnberg.
Änderung von Personenstandsdaten im Melderegister
Bürgeramt Mitte
Abteilung Meldewesen
Äußere Laufer Gasse 25
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
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