Personenstandsdaten im Melderegister ändern


Worum geht es?

Sie haben im Ausland geheiratet, promoviert, dort sind Kinder geboren oder Sie müssen Urkunden aus dem Ausland im Zuge einer Ausweisbeantragung vorlegen?

Personenstandsfälle, die ausschließlich im Ausland beurkundet wurden, müssen im deutschen Melderegister eingetragen werden. Dies muss durch die ausländische Originalurkunde sowie ggf. eine deutsche Übersetzung und einen Echtheitsnachweis belegt werden.

Um dies prüfen zu lassen, müssen Sie dem Bürgeramt Nachweise über die Echtheit der Urkunden (zum Beispiel Apostille oder Legalisation) vorlegen. Die Nachweise über die Echtheit der Urkunden sind jedoch je nach Land unterschiedlich.


Was ist zu tun?

Bitte nutzen Sie unseren Upload-Assistent, um Ihre Unterlagen zur Vorab-Prüfung digital an das Bürgeramt zu übermitteln.

Änderung von Personenstandsdaten im Melderegister

Das Bürgeramt prüft Ihre Unterlagen vorab und teilt Ihnen die erforderlichen Nachweise über die Echtheit mit, damit Sie diese bei den jeweiligen Stellen anfordern können.

Erst, wenn alle Dokumente digital vorliegen, werden Sie von uns per E-Mail eingeladen einen Termin bei einem der Bürgerämter zu vereinbaren.

Für die Eintragung ins Melderegister müssen Sie dann nur einmal mit den Originalen und Nachweisen vor Ort kommen.


Fragen und Antworten

Welche Dokumente kann ich vorab prüfen lassen?

Folgende ausländische Dokumente können Sie über den Upload-Assistenten hochladen:

• Geburtsurkunde
• Eheurkunde (auch Lebenspartnerschaft)
• Sterbeurkunde
• Scheidungsurkunde
• sonstige Registerauszüge
• Promotionsurkunde
• Bescheinigungen zur Staatsangehörigkeit
• Namensänderungsbescheinigung
• Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung/Registrierschein
• Nachweis über Sorgerechtsentscheidungen

Auch Urkunden von länger zurückliegenden Ereignissen können Sie über den Upload-Assistenten einreichen.

Bitte übermitteln Sie uns in einem Upload jeweils nur die Unterlagen zu einer Person.

Muss ich auch deutsche Urkunden einreichen?

Nein, deutsche Urkunden müssen Sie nicht hochladen. Personenstandsfälle, die bei einem deutschen Standesamt beurkundet wurden, werden der Meldebehörde in der Regel unmittelbar durch das Standesamt mitgeteilt.

Wann und wie bekomme ich Rückmeldung zu meinen hochgeladenen Dokumenten?

Eine erste Rückmeldung erhalten Sie in der Regel innerhalb einer Woche. Wir kontaktieren Sie nach der Prüfung Ihrer Unterlagen per E-Mail oder telefonisch. Bitte geben Sie hierfür im Upload-Assistenten Ihre Kontaktdaten an.

Wieviel kostet die Änderung von Personenstandsdaten im Melderegister?

Die Vorabprüfung sowie der Eintrag ins Melderegister durch das Bürgeramt sind gebührenfrei. Die Kosten bei anderen Stellen für den Nachweis der Echtheit der Urkunden sind von Ihnen zu tragen. Sollten hier Kosten entstehen, werden wir Sie darüber informieren.


Mehr Informationen zum Upload-Assistent

1. Fotografieren oder scannen Sie Ihre Unterlage(n) und speichern sie als PDF- oder JPG-Datei auf Ihrem PC oder Smartphone ab.
2. Rufen Sie den Upload-Assistenten auf.
3. Erfassen Sie Ihre Daten, hängen Sie Ihre Unterlage(n) an und übermitteln Sie diese an die Stadt Nürnberg.

Änderung von Personenstandsdaten im Melderegister


Bürgeramt Mitte

Abteilung Meldewesen

Äußere Laufer Gasse 25

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

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