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Auskünfte und Bescheinigungen


Meldebescheinigung

Sie können eine einfache oder eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen. Am einfachsten geht das online.

Wo kann ich meine Meldebescheinigung beantragen?

Am einfachsten und schnellsten erhalten Sie Ihre Bescheinigung über unser nachfolgendes Online-Angebot. Sie bekommen die Bescheinigung dann per Post zugeschickt.

Wie viel kostet eine Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung kostet 5 Euro.

An unserem Online-Angebot ist ein Bezahlvorgang angebunden. Wenn Sie die Meldebescheinigung persönlich beantragen, ist die Zahlung in bar oder mit EC-Karte möglich.

Meldebescheinigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Bringen Sie dazu bitte das Formblatt oder die Anforderung mit.

Kann ich die Meldebescheinigung auch persönlich beantragen?

Bei persönlicher Vorsprache können Sie den Antrag auf eine Bescheinigung aus dem Melderegister formlos beim Bürgeramt Mitte oder bei unseren Bürgerämtern Nord, Ost oder Süd stellen.

Sie benötigen dazu:
- Gültiger Ausweis/Pass
- Gebühr (siehe oben). Bitte beachten Sie, dass Zahlungen nur in bar oder mit EC-Karte möglich sind. Zahlungen mit Kreditkarte können nicht akzeptiert werden.
- Wenn Sie die Meldebescheinigung für eine andere Person beantragen möchten: Sie brauchen zusätzlich eine formlose Vollmacht dieser Person sowie deren Personalausweis/Pass (gegebenenfalls in Kopie).

Wie lange dauert es, bis ich die Meldebescheinigung bekomme?

Wenn Sie Ihren Antrag persönlich vor Ort stellen, bekommen Sie die Meldebescheinigung direkt am Schalter.

Bescheinigungen, die über das Online-Portal beantragt werden, erhalten Sie in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen per Post.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rückfragen zum Bearbeitungsstand beantworten können.


Auskünfte aus dem Melderegister

Auskünfte aus dem Melderegister können nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person eindeutig und unverwechselbar identifiziert werden kann.

Die Suchangaben müssen mit den Eintragungen im Melderegister übereinstimmen.
Falls die Person wegen ungenügender Angaben nicht eindeutig zu identifizieren ist, müssen wir unsere Antwort aus rechtlichen Gründen leider neutral formulieren.

Eine Gewähr, dass die gesuchte Person in der übermittelten Adresse auch wohnt, kann nicht übernommen werden. Wegen Nichtbeachtung der Meldepflicht stimmen die Meldeverhältnisse mit den Wohnverhältnissen nicht immer überein.

Soweit sich ein Auskunftsersuchen nicht ausdrücklich auf Altbestände bezieht, wird nur Auskunft aus dem aktuellen Datenbestand (ab 1983) erteilt.

Auskünfte dürfen grundsätzlich nur über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Meldeanschrift erteilt werden (einfache Auskunft).

Soweit jemand ein berechtigtes Interesse oder rechtliches Interesse glaubhaft macht, können auch weitere Daten mitgeteilt werden (erweiterte Auskunft).
Rechtsgrundlage zur Erteilung von Melderegisterauskünften ist § 44 Bundesmeldegesetz.

Telefonische Auskünfte und Benachrichtigungen per E-Mail sind nicht möglich.

Wie bekomme ich eine einfache Auskunft?

Schnell und unkompliziert erhalten Sie eine einfache Melderegisterauskunft online über den Link "Einfache Auskunft".

Alternativ können Sie für überregionale Auskünfte auch den Online-Dienst ZEMA der AKDB (Anstalt für kommunale Datenverarbeitung) nutzen.

Wie bekomme ich eine erweiterte Auskunft, eine örtliche Ermittlung oder Auskunft aus dem Altbestand?

Der Antrag auf erweiterte Melderegisterauskunft, eine örtliche Ermittlung oder eine Auskunft aus dem Altbestand ist derzeit noch nicht online möglich. Bitte nutzen Sie folgendes Formular und lassen Sie es uns per Post zukommen.

Was kostet die Auskunft aus dem Melderegister?

Eine Auskunft über den Online-Dienst ZEMA kostet 9,52 Euro.

Für die Auskünfte aus der Stadtverwaltung Nürnberg werden folgende Gebühren festgesetzt:

10 Euro pro angefragter Person für eine einfache Auskunft.
15 Euro pro angefragter Person für eine erweiterte Auskunft, eine Altbestandsauskunft oder falls Ermittlungen vor Ort wegen Verdachts auf Verletzung der Meldepflicht erforderlich sind.

An unserem Online-Angebot ist bereits ein Bezahlvorgang angebunden.

Die Auskünfte sind auch dann gebührenpflichtig, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann, die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt oder eine Auskunftserteilung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Wir sind grundsätzlich gezwungen, die vorgenannten Gebühren ausnahmslos per Vorkasse zu erheben.

Wichtig: Senden Sie uns keinesfalls Bargeld per Post zu.

Sollten Sie eine schriftliche Anfrage bevorzugen, überweisen Sie die Gebühr vorab und senden den Nachweis der Überweisung zusammen mit der Anfrage an uns. Ohne Zahlungsnachweis eingehende Anfragen müssen unbeantwortet zurückgesandt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Beantwortung einer schriftlichen Melderegisteranfrage eine längere Bearbeitungszeit beansprucht, als die Beantwortung einer Online-Anfrage. Der Grund dafür sind die zusätzlich notwendigen Arbeitsschritte (Prüfung und Abwicklung des Zahlungsvorgangs vor der eigentlichen Sachbearbeitung).

Unsere Bankverbindung:

Bürgeramt Mitte Nürnberg
Kontonummer: 101 545 65
Bankleitzahl: 760 501 01
IBAN: DE06 7605 0101 0010 1545 65
SWIFT-BIC : SSKNDE77XXX

Als Zahlungsgrund geben Sie dann bitte den Namen der gesuchten Person an.

Kann ich eine Auskunft aus dem Melderegister auch persönlich beantragen?

Sie können den Antrag formlos im Einwohneramt oder bei unseren Bürgerämtern
stellen, sofern Sie unser Online-Angebot nicht nutzen möchten.

Sie benötigen dazu:
- Gültiger Ausweis / Pass
- Mindestens drei eindeutige Suchmerkmale über die angefragte Person: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und/oder letzte bekannte Adresse in Nürnberg
- Gebühr (siehe oben). Bitte beachten Sie, dass Zahlungen nur in bar oder mit EC-Karte möglich sind. Zahlungen mit Kreditkarte können nicht akzeptiert
werden.

Welche verschiedenen Datenbestände gibt es?

- Aktueller Datenbestand

Der aktuelle Datenbestand enthält die Daten aller Einwohner, die in Nürnberg gegenwärtig gemeldet oder ab dem 01.01.1983 verstorben oder verzogen sind.

- Altbestand

Die Altbestände sind sortiert nach den Merkmalen „Deutsch“ oder „Ausländer“ und bestehen aus verfilmten Karteikarten, welche bei Verheirateten unter dem Namen des männlichen Ehegatten geführt wurden.

Bitte geben Sie daher bei Auskunftsersuchen immer zusätzlich auch an, aus welchem Jahr Ihrer Kenntnis nach die letzte Anschrift in Nürnberg stammt, ob die gesuchte Person die deutsche oder eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, wie der Vorname des Ehemannes lautete, falls die gesuchte Person weiblich ist und zum Zeitpunkt des Aufenthalts verheiratet war.

- Archivbestand

Über Archivbestände erteilt nur noch das Stadtarchiv Nürnberg Auskünfte.
Diese Bestände enthalten die Meldedaten von Einwohnern, die vor mehr als 55 Jahren verstorben oder verzogen sind.

Wie bekomme ich Auskünfte über die Anschriften von Nürnberger Gewerbebetrieben?

Diese erteilt nur das Ordnungsamt.

Wie lange dauert es, bis ich die Auskunft bekomme?

Anfragen über ZEMA werden im Regelfall innerhalb von 1 bis 2 Wochen bearbeitet.

Auskünfte, die über OLMERA beantragt werden, werden sofort beantwortet.

Bei Beantragung einer Melderegisterauskunft per Post oder Fax beträgt die Bearbeitungszeit derzeit 14 bis 18 Wochen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rückfragen zum Bearbeitungsstand beantworten können.

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