Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgeramt Mitte

Melderegisterauskunft beantragen

Beschreibung

Wenn die gesuchte Person eindeutig und unverwechselbar identifiziert werden kann, dürfen Auskünfte aus dem Melderegister erteilt werden. 

Dabei wird unterschieden zwischen einer

  • einfachen Melderegisterauskunft und einer
  • erweiterten Melderegisterauskunft.

Die Daten dürfen nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden (zum Beispiel Werbezwecke und Adresshandel). Für die erweiterte Melderegisterauskunft muss zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht werden.

Einfache Auskunft:
Mitgeteilt werden Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Meldeanschrift und gegebenenfalls der Hinweis, dass die Person verstorben ist.

Eine Beantragung ist online oder schriftlich erforderlich.

  • online: Sie erhalten die Melderegisterauskunft sofort. Im Online-Dienst können Sie die Gebühr mit Kreditkarte oder GiroPay bezahlen.
  • schriftlich: Sie erhalten die Melderegisterauskunft innerhalb von acht bis zehn Wochen

Eine überregionale Auskunft ist online über die Zentrale Meldeauskunft (ZEMA) möglich.

Erweiterte Auskunft
Diese enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben wie:

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugs- und Auszugsdatum
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  • Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Eine erweitere Auskunft kann nur schriftlich beantragt werden. Bitte nutzen Sie folgendes Formular und lassen Sie es uns per Post zukommen. 

Die erteilte Auskunft kann von den tatsächlichen Wohnverhältnissen abweichen. Dies ist der Fall, wenn vom Bürger beziehungsweise der Bürgerin die Meldepflicht (Ab- und Ummeldung) nicht beachtet wurde. Daher kann eine Gewähr, dass die gesuchte Person in der übermittelten Adresse auch wohnt, nicht übernommen werden.

Aktueller Datenbestand
Der aktuelle Datenbestand enthält die Daten aller Einwohner, die in Nürnberg gegenwärtig gemeldet oder ab dem 01.01.1983 verstorben oder verzogen sind.

Altbestand
Die Altbestände sind sortiert nach den Merkmalen „Deutsch“ oder „Ausländer“ und bestehen aus verfilmten Karteikarten, welche bei Verheirateten unter dem Namen des männlichen Ehegatten geführt wurden.

Bitte geben Sie daher bei Auskunftsersuchen immer zusätzlich auch an, aus welchem Jahr Ihrer Kenntnis nach die letzte Anschrift in Nürnberg stammt, ob die gesuchte Person die deutsche oder eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, wie der Vorname des Ehemannes lautete, falls die gesuchte Person weiblich ist und zum Zeitpunkt des Aufenthalts verheiratet war.

Archivbestand
Über Archivbestände erteilt nur noch das Stadtarchiv Nürnberg Auskünfte.
Diese Bestände enthalten die Meldedaten von Einwohnern, die vor mehr als 55 Jahren verstorben oder verzogen sind.

Sie benötigen für eine Melderegisterauskunft mindestens drei eindeutige Suchmerkmale über die angefragte Person:

  • Familienname, 
  • Vornamen, 
  • Geburtsdatum und/oder
  • letzte bekannte Adresse in Nürnberg

Bei einer Melderegisterauskunft darf keine gewerbliche Nutzung erfolgen. Für eine erweiterte Melderegisterauskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden.

Bei der Beantragung über den Online-Dienst erhalten Sie die Melderegisterauskunft sofort.

Anfragen über ZEMA werden im Regelfall sofort beantwortet, in Ausnahmefällen innerhalb von ein bis zwei Wochen.

Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie die Melderegisterauskunft innerhalb von zwölf bis vierzehn Wochen.

Per Vorkasse:

einfache Auskunft10 Euro
erweiterte Auskunft15 Euro
ZEMA Auskunft9,52 Euro