Melderegisterauskunft

Auskünfte über andere Personen

Bei der Melderegisterauskunft geht es um eine Auskunft über eine andere Person. (Falls Sie einen Nachweis über Ihre Wohnsitzanmeldung brauchen oder für eine andere Person bevollmächtigt sind, diese anzuholen, benötigen Sie eine Meldebescheinigung.)

Einfache und erweiterte Auskunft

* Bei einer einfachen Auskunft werden Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Meldeanschrift mitgeteilt.
* Eine erweiterte Auskunft mit zusätzlichen Daten ist nur bei einem berechtigten Interesse oder einem rechtlichen Interesse möglich.

Benötigte Daten für eine Suchabfrage

Auskünfte aus dem Melderegister können nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann. Dazu müssen die Suchangaben mit den Eintragungen im Melderegister übereinstimmen.
Sie benötigen für eine Suchanfrage daher mindestens drei eindeutige Suchmerkmale über die angefragte Person: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und/oder letzte bekannte Adresse in Nürnberg

Gebührenpflichtigkeit von allen Auskünften

Die Auskünfte sind auch dann gebührenpflichtig, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann, die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt oder eine Auskunftserteilung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Gebühren und Zahlungsweise

Die Gebühren sind per Vorkasse zu zahlen.


Einfache Online-Auskunft:
- 10 Euro pro angefragter Person; mögliche Zahlungsarten im Online-Vorgang: Kreditkarte, GiroPay, Lastschrift
- bei einer bayernweiter Bürger- bzw. ZEMA-Auskunft (AKDB): 9,52 Euro pro angefragter Person

Eine erweiterte Auskunft, eine Altbestandsauskunft oder Vorort-Ermittlungen:
15 Euro pro angefragter Person

Bei einer schriftliche Anfrage überweisen Sie die Gebühr vorab und senden den Nachweis der Überweisung zusammen mit der Anfrage an uns. Ohne Zahlungsnachweis eingehende Anfragen müssen unbeantwortet zurückgesandt werden.
Unsere Bankverbindung:
Bürgeramt Mitte Nürnberg
Kontonummer: 101 545 65
Bankleitzahl: 760 501 01
IBAN: DE06 7605 0101 0010 1545 65
SWIFT-BIC: SSKNDE77XXX
Als Verwendungszweck geben Sie dann bitte den Namen der gesuchten Person an.

Rechtliche Grundlage

§ 44 Bundesmeldegesetz (BMG)


Wie ist der Ablauf?

Einfache Auskünfte online einholen

Zwei Personen an digitalen Endgeräten

Eine einfache Auskunft über eine Person, die in Nürnberg aktuell gemeldet ist oder ab dem 01.01.1983 verstorben oder verzogen ist, können online abgefragt werden. Sie erhalten die Auskunft sofort am Display angezeigt, somit entfallen Bearbeitungs- und Wartezeiten.

Auch eine überregionale einfache Auskunft über die aktuelle Adresse eines Einwohners ist möglich:

Erweiterte Auskunft, örtliche Ermittlung oder Auskunft aus dem Altbestand (vor 1983) schriftlich beantragen

Der Antrag auf eine erweiterte Melderegisterauskunft, eine örtliche Ermittlung oder eine Auskunft aus dem Altbestand ist derzeit noch nicht online möglich. Bitte nutzen Sie folgendes Formular und lassen Sie es uns per Post zukommen.


FAQs: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Melderegisterauskunft

Kann ich eine Auskunft aus dem Melderegister auch persönlich oder schriftlich beantragen?

Persönlich vor Ort eine Auskunft beantragen
Sie können den Antrag schriftlich oder formlos im Einwohneramt oder bei unseren Bürgerämtern stellen, sofern Sie unser Online-Angebot nicht nutzen möchten.
Bitte bringen Sie bei einem Vororttermin Ihren gültigen Ausweis oder Pass mit.

Schriftliche Anfrage
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Beantwortung einer schriftlichen Melderegisteranfrage eine längere Bearbeitungszeit beansprucht, als die Beantwortung einer Online-Anfrage. Es sind zusätzlich Arbeitsschritte wie die Prüfung des Zahlungsvorgangs notwendig, die beim Online-Antrag wegfallen.

Ist es möglich, dass die gesuchte Person nicht an der genannten Adresse wohnt?

Die erteilte Auskunft kann von den tatsächlichen Wohnverhältnissen abweichen. Dies ist der Fall, wenn vom Bürger beziehungsweise der Bürgerin die Meldepflicht (Ab- und Ummeldung) nicht beachtet wurde. Daher kann eine Gewähr, dass die gesuchte Person in der übermittelten Adresse auch wohnt, nicht übernommen werden.

Welche verschiedenen Datenbestände gibt es?

- Aktueller Datenbestand
Der aktuelle Datenbestand enthält die Daten aller Einwohner, die in Nürnberg gegenwärtig gemeldet oder ab dem 01.01.1983 verstorben oder verzogen sind.

- Altbestand
Die Altbestände sind sortiert nach den Merkmalen „Deutsch“ oder „Ausländer“ und bestehen aus verfilmten Karteikarten, welche bei Verheirateten unter dem Namen des männlichen Ehegatten geführt wurden.

Bitte geben Sie daher bei Auskunftsersuchen immer zusätzlich auch an, aus welchem Jahr Ihrer Kenntnis nach die letzte Anschrift in Nürnberg stammt, ob die gesuchte Person die deutsche oder eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, wie der Vorname des Ehemannes lautete, falls die gesuchte Person weiblich ist und zum Zeitpunkt des Aufenthalts verheiratet war.

- Archivbestand
Über Archivbestände erteilt nur noch das Stadtarchiv Nürnberg Auskünfte.
Diese Bestände enthalten die Meldedaten von Einwohnern, die vor mehr als 55 Jahren verstorben oder verzogen sind.

Wie bekomme ich Auskünfte über die Anschriften von Nürnberger Gewerbebetrieben?

Diese erteilt nur das Ordnungsamt.

Leistungen aus dem Melderegister

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