Einfache Auskunft:
Mitgeteilt werden Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Meldeanschrift und gegebenenfalls der Hinweis, dass die Person verstorben ist.
Eine Beantragung ist online oder schriftlich erforderlich.
- online: Sie erhalten die Melderegisterauskunft sofort. Im Online-Dienst können Sie die Gebühr mit Kreditkarte oder GiroPay bezahlen.
- schriftlich: Sie erhalten die Melderegisterauskunft innerhalb von acht bis zehn Wochen
Eine überregionale Auskunft ist online über die Zentrale Meldeauskunft (ZEMA) möglich.
Erweiterte Auskunft
Diese enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben wie:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugs- und Auszugsdatum
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Eine erweitere Auskunft kann nur schriftlich beantragt werden. Bitte nutzen Sie folgendes Formular und lassen Sie es uns per Post zukommen.
