Beglaubigungen

In der Abteilung Bürgerdienste können wir für Sie Dokument-Kopien oder Unterschriften beglaubigen.

Ausnahmen

Folgende Dokumente können wir nicht für Sie beglaubigen:

  • Deutsche Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden) - hierfür ist das Standesamt zuständig, das die originale Urkunde ausgestellt hat.
  • Dokumente für finanzielle Angelegenheiten (z.B. für Kontoeröffnungen) - bitte wenden Sie sich hierfür an einen Notar.

Muss ich für Beglaubigungen persönlich erscheinen?

Wenn Sie eine Unterschrift beglaubigen lassen möchten, müssen Sie persönlich vorbeikommen. Die Mitarbeitenden müssen sehen, wie Sie die Unterschrift leisten, die beglaubigt werden soll.

Wenn Sie beglaubigte Kopien von Dokumenten benötigen, kann auch eine andere Person für Sie die Dokumente im Bürgeramt Mitte beglaubigen lassen.

Bitte reservieren Sie vorab einen Termin:

Was muss ich mitbringen?

Bei Dokumenten-Kopien:
- Ihren Ausweis/Pass
- das Original-Dokument
- die Gebühr (bar oder EC-Karte; Kreditkartenzahlung ist nicht möglich)

Bei Unterschriften:
- Ihren Ausweis/Pass
- das Dokument, auf dem unterschrieben werden soll
- die Gebühr (bar oder EC-Karte; Kreditkartenzahlung ist nicht möglich)

Was kostet eine Beglaubigung?

Beglaubigte Kopie:
5 Euro pro Dokument

Beglaubigte Unterschrift:
10 Euro pro Unterschrift

Was muss ich bei der Beglaubigung von Dokument-Kopien beachten?

Um eine beglaubigte Kopie erstellen zu lassen, sprechen Sie mit dem zu beglaubigenden Dokument im Original im Bürgeramt Mitte vor. Das Dokument darf in keiner Weise verändert oder unvollständig sein.
Bitte bringen Sie keine Kopien mit, die Mitarbeitenden fertigen diese selbst an.

Was muss ich bei der Beglaubigung von Unterschriften beachten?

Bei einer Unterschriftsbeglaubigungen wird amtlich beglaubigt, dass diese Unterschrift von Ihnen stammt. Daher müssen Sie persönlich und mit Ihrem Ausweisdokument bei uns vorbeikommen. Sie dürfen das Dokument erst vor den Augen des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin unterschreiben.

Bitte beachten Sie, dass der anzubringende Stempel für Unterschriftsbeglaubigungen eine Größe von 11 cm hat. Wir bitten Sie daher, diesen Bereich so gut wie möglich freizuhalten!

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