Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgeramt Mitte

Dokument / Kopie beglaubigen

Beschreibung

Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist.

Sie können schriftliche Dokumente nur amtlich beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder die zur Vorlage bei einer anderen deutschen Behörde benötigt werden. Der Beglaubigungsvermerk wird auf der Kopie angebracht.

Weitere Arten von Beglaubigungen:

Eine Beantragung vor Ort ist erforderlich.

Sie können persönlich zum Termin gehen oder sich von einer Person vertreten lassen, der Sie eine schriftliche Vollmacht erteilt haben.

  • amtliche/s Ausweisdokument/e
  • Original-Dokumente

Beglaubigt werden Dokumente von und für Behörden

Nicht beglaubigt werden:

  • deutsche Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunden) - hierfür ist das Standesamt zuständig, das die originale Urkunde ausgestellt hat
  • Dokumente für finanzielle Angelegenheiten (zum Beispiel für Kontoeröffnungen) - bitte wenden Sie sich hierfür an einen Notar

Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Bei einer größeren Menge an Beglaubigungen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Beglaubigung pro Dokument-Kopie5 Euro
Beglaubigung für Rentenzweckegebührenfrei bei Vorlage des Anschreibens der Rentenkasse

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.