Bitte vereinbaren Sie für die Beglaubigung einen Termin.
Beschreibung
Sie können Ihre Vorsorgevollmachten oder eine Betreuungsverfügung bei der Betreuungsstelle des Sozialamts sowie bei einem Notar beglaubigen lassen.
Bitte beachten Sie: Eine Beglaubigung bei den Bürgerämtern ist bei Vorsorgedokumenten ungültig.
- ausgefüllte Vollmacht oder Betreuungsverfügung
- Personalausweis oder Reisepass
Die Person, die die Vollmacht (oder Betreuungsverfügung) erteilt, muss zum Termin persönlich erscheinen.
Im Ausnahmefall ist bei Personen mit Behinderung ein Hausbesuch möglich. Für diesen Fall nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
| Beglaubigung pro Dokument | 10 Euro |
Gerne können Sie auch im Vorfeld einen Vortrag zum Thema Vorsorgemöglichkeiten besuchen.
