Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Wohngeld

Beschreibung

Wohngeld wird als Zuschuss zu den eigenen Mietaufwendungen geleistet und hat den Zweck, den Wohnraum wirtschaftlich zu sichern.

Lastenzuschuss können Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen, beantragen. 

Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet und ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag beim zuständigen Leistungsträger eingeht. Wenn Sie und Ihre Familie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe beziehen, brauchen Sie in der Regel keinen gesonderten Wohngeldantrag zu stellen.

Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online-Dienste zur Übermittlung Ihres Antrags.

Sie können den Antrag auch persönlich stellen oder schriftlich per Post oder Fax schicken. Die Antragsformulare können bei den Bürgerämtern Nord, Ost oder Süd abgeholt werden. Diese nehmen die Anträge ebenfalls entgegen und leiten sie an das Sozialamt weiter.

Unterlagen können Sie über den Upload-Assistenten online nachreichen.

Sofern für Sie zutreffend, sind folgende Nachweise vorzulegen: 

  • Verdienstbescheinigung - bei Arbeitnehmern, Auszubildenden oder geringfügig Beschäftigten (450 Euro-Job). Das Formular finden Sie unter folgendem Link auf der Website "Wohngeld - eine Leistung bei geringem Einkommen" des Sozialamts Nürnberg im Abschnitt "Antrag auf Wohngeld per Post oder persönlich stellen".
  • aktuelle Gehaltsabrechnung
  • Rentenbescheid bzw. letzte Rentenmitteilung - bei Rentnern
  • letzter Einkommensteuerbescheid/-erklärung bzw. Gewinn- und Verlustrechnung bei Selbständigen
  • letzter Bescheid der Arbeitsagentur über Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld, Eingliederungshilfe - bei Arbeitslosen
  • Nachweis über Krankengeld/Mutterschaftsgeld/Zuschuss zum Mutterschaftsgeld/Elterngeld
  • Bescheid über Art und Höhe der Ausbildungsförderung (z.B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe) - bei in Ausbildung befindlichen Personen.HINWEIS: Berufsausbildungsbeihilfe-/BAföG-Anspruch schließt bei Alleinstehenden Wohngeld regelmäßig aus!
  • letzter Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid des Jobcenters mit vollständiger Berechnung
  • Nachweis über sonstige Einkünfte, z. B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Mieteinnahmen
  • Nachweis über Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen u.ä.)
  • Nachweis über Höhe des Unterhaltsanspruchs und die vom Berechtigten tatsächlich bezogene Leistung
  • Bestätigung über erhaltene Zuwendungen / Unterhaltsleistungen von Dritten
  • Nachweise über erhöhte Werbungskosten (z.B. Steuerbescheid, Steuererklärung, Aufstellung)
  • Zahlungsbelege/Police über freiwillige Kranken-/Renten- oder Lebensversicherungsbeiträge (nur wenn keine entsprechenden Pflichtbeiträge entrichtet werden)
  • Schwerbehindertenausweis (100 %) Schwerbehindertenausweis unter 100 % bei häuslicher Pflegebedürftigkeit (Nachweis z.B. Pflegeversicherungsleistung)
  • Unterhaltszahlungen an nicht zum Haushalt zu rechnende Personen bei gesetzlicher Unterhaltspflicht und ggf. Unterhaltstitel, notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung, Bescheid über Unterhaltsverpflichtung
  • Immatrikulationsbescheinigung/Schulbesuchsbestätigung
  • Kinderbetreuungskosten
  • Mietvertrag, letztes Mieterhöhungsschreiben
  • Mietquittung z. B. Kontoauszug
  • Untermietvertrag
  • Eigentümernachweis, wie etwa einen Kaufvertrag oder einen Grundbuchauszug
  • Fremdmittelbescheinigung/Darlehensverträge
  • Nachweis über Zins- und Tilgungsleistungen – Zahlungsbelege
  • Wirtschaftsplan/Hausgeldabrechnungen/Grundabgabenbescheid
  • Wohnflächenberechnung, wie etwa einen Bauplan
  • Bescheid über Eigenheimzulage

Ob und in welcher Höhe Wohngeld geleistet werden kann, hängt insbesondere von folgenden drei Faktoren ab: 

  • Anzahl der zum Haushalt zu rechnenden Personen
  • Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung
  • Höhe des Bruttoeinkommens des gesamten Haushalts