Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet und ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag beim zuständigen Leistungsträger eingeht. Wenn Sie und Ihre Familie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe beziehen, brauchen Sie in der Regel keinen gesonderten Wohngeldantrag zu stellen.
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Sie können den Antrag auch persönlich stellen oder schriftlich per Post oder Fax schicken. Die Antragsformulare können bei den Bürgerämtern Nord, Ost oder Süd abgeholt werden. Diese nehmen die Anträge ebenfalls entgegen und leiten sie an das Sozialamt weiter.
Unterlagen können Sie über den Upload-Assistenten online nachreichen.
