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Sozialamt Nürnberg

Wohngeld - eine Leistung bei geringem Einkommen

Antrag auf Wohngeld

Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mietwohnungen oder als Lastenzuschuss für eigengenutzte Eigenheime und Eigentumswohnungen gewährt. Ob und in welcher Höhe Wohngeld geleistet werden kann, hängt von diesen Faktoren ab:

  • Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben
  • Höhe der Miete
  • monatliches Einkommen der Personen, die in der Wohnung leben

Wer Wohngeld (Mietzuschuss) erhalten kann:

Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mietwohnungen gewährt.

Mietzuschuss kann beantragen:

  • der Mieter von Wohnraum, aber auch ein Untermieter
  • die nutzungsberechtigte Person des Wohnraums bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis
  • der Inhaber einer Wohnung im eigenen Haus, das mehr als 2 Wohnungen hat
  • die Person, die nicht nur vorübergehend in einem Heim aufgenommen wurde

Eigentümer können Lastenzuschuss beantragen

Einen Lastenzuschuss kann beantragen:

  • der Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
  • der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts

Wer kein Wohngeld erhalten kann

Alle Personen, die eine der nachstehend genannten Leistungen beziehen sind vom Bezug von Wohngeld ausgeschlossen:

  • Bürgergeld und Sozialgeld nach dem SGB II
  • Sozialhilfe- Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe)

Erhält der Antragsteller und alle zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder eine der oben genannten Leistungen, besteht kein zusätzlicher Wohngeldanspruch.

Bezieht eines oder mehrere Haushaltsmitglieder eines Haushalts keine der oben genannten Leistungen, so kann für diese Person/en weiterhin ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.

Bitte scannen Sie bei Online-Beantragung Ihre Unterlagen ein; bei postalischer Antragstellung ist eine Kopie ausreichend.

Erforderliche Nachweise bei Mietwohnungen

  • Mietvertrag, letztes Mieterhöhungsschreiben
  • Mietquittung (Kontoauszug)
  • Untermietvertrag

Erforderliche Nachweise bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen

  • Eigentümernachweis, wie etwa einen Kaufvertrag oder einen Grundbuchauszug
  • Fremdmittelbescheinigung/Darlehensverträge
  • Nachweis über Zins- und Tilgungsleistungen – Zahlungsbelege
  • Wirtschaftsplan/ Hausgeldabrechnungen/ Grundabgabenbescheid
  • Wohnflächenberechnung, wie etwa einen Bauplan
  • Bescheid über Eigenheimzulage

Sofern für Sie zutreffend, sind folgende Nachweise vorzulegen:

  • Aktuellste Gehaltsabrechnung
  • Bei Arbeitnehmern, Auszubildenden oder geringfügig Beschäftigten (538 Euro-Job): Verdienstbescheinigung
  • Bei Arbeitnehmern, Auszubildenden oder geringfügig Beschäftigten (538 Euro-Job): Verdienstbescheinigung
  • Rentner: Rentenbescheid bzw. letzte Rentenmitteilung
  • Selbständige: letzter Einkommensteuerbescheid/ Einkommenserklärung / Gewinn- und Verlustrechnung
  • Arbeitslose: letzter Bescheid der Arbeitsagentur über Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld, Eingliederungshilfe
  • Auszubildende: Bescheid über Art und Höhe der Ausbildungsförderung (z.B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe) Hinweis: Berufsausbildungsbeihilfe-/BAföG-Anspruch schließt bei Alleinstehenden Wohngeld regelmäßig aus!
  • Nachweis über Krankengeld/Mutterschaftsgeld/Zuschuss zum Mutterschaftsgeld/Elterngeld
  • Letzter Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid des Jobcenters mit vollständiger Berechnung
  • Nachweis über sonstige Einkünfte, z. B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Mieteinnahmen

Im Einzelfall sind weitere Unterlagen notwendig

  • Nachweis über Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen u.ä.)
  • Nachweis über Höhe des Unterhaltsanspruchs und die vom Berechtigten tatsächlich bezogene Leistung
  • Bestätigung über erhaltene Zuwendungen / Unterhaltsleistungen von Dritten
  • Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Steuerbescheid, Steuererklärung, Aufstellung)
  • Zahlungsbelege/ Police über freiwillige Kranken-/Renten- oder Lebensversicherungsbeiträge (nur wenn keine entsprechenden Pflichtbeiträge entrichtet werden)
  • Schwerbehindertenausweis (100 %) Schwerbehindertenausweis unter 100 % bei häuslicher Pflegebedürftigkeit (Nachweis z.B. Pflegeversicherungsleistung)
  • Unterhaltszahlungen an nicht zum Haushalt zu rechnende Personen bei gesetzlicher Unterhaltspflicht und ggf. Unterhaltstitel, notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung, Bescheid über Unterhaltsverpflichtung.
  • Immatrikulationsbescheinigung/ Schulbesuchsbestätigung
  • Kinderbetreuungskosten

Hier können Sie Ihren Miet- oder Lastenzuschuss online beantragen: Erstanträge, Weiterleistungsanträge und Änderungsanträge.

Ihr Online-Antrag wird über eine gesicherte Verbindung an die Wohngeldbehörde der Stadt Nürnberg übermittelt. Eine Unterzeichnung des Antrages ist in diesem Fall nicht nötig. Wer Papiervordrucke bevorzugt, kann weiterhin die Anträge herunterladen, ausfüllen und unterschrieben der Wohngeldbehörde der Stadt Nürnberg zukommen lassen.

Antrag auf Wohngeld online stellen

  • Online-Antrag<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/500_sha/500_sha_3_by_d_wohngeldantrag/index>

QR-Code Upload-Assistent © Stadt Nürnberg

Nutzen Sie für die Übermittlung der Unterlagen gerne unseren Upload-Assistenten:
- direkter Scan gedruckter Unterlagen über Ihr Mobilgerät
- gesicherte Übermittlung Ihrer Unterlagen direkt an Ihre zuständige Wohngeldstelle
Scannen Sie bitte den QR-Code mit dem Smartphone oder klicken Sie auf den folgenden Link:

Hinweise zur Übermittlung Ihrer Unterlagen:

• Bei der Übersendung von Unterlagen mit der Post, reichen Sie bitte keine
Originale ein.
• Um die Digitalisierung Ihrer Unterlagen zu beschleunigen, bitten wir Sie, die Be-
lege und Anlagen gebündelt hinter das Antragsformular zu sortieren.
• Lassen Sie uns digitale Unterlagen bitte als PDF zukommen – verwenden Sie hier-
für am besten unseren Upload-Assistenten.
• Screenshots (z.B. aus Banking-Apps) können wir leider nicht akzeptieren.
• Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen bei Ausgaben (nicht jedoch bei Ein-
nahmen) Verwendungszweck und Empfänger einer Überweisung (nicht aber
deren Höhe) geschwärzt werden, wenn es sich um personenbezogene Daten
(Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung) handelt.

Möchten Sie unser Online-Antragsverfahren nicht verwenden, können Sie hier Ihre Antragsunterlagen herunterladen.

Bevor Sie den Antrag ausfüllen, lesen Sie bitte die Erläuterung zum jeweiligen Antrag:

Sie können den Antrag am PC auszudrucken und uns per Post zusenden oder in den Hausbriefkasten einwerfen.

Wohn·geld und Wohn·geld-Plus in Leichter Sprache

Zum Wohn·geld und Wohn·geld-Plus gibt es bei der Stadt Nürnberg eine Internetseite in Leichter Sprache.
Sie finden die Internetseite hier:

Ihre persönliche Beratung findet jetzt bequem von daheim übers Telefon statt. Oft ist es gar nicht notwendig, dass Sie persönlich vorbeikommen.

Bitte vereinbaren Sie hier online Ihren Telefonberatungstermin:

• Sie haben einen Wohngeldantrag gestellt haben und benötigen hier eine Bescheinigung für Grundsicherung, Jobcenter, Bezirk Mittelfranken (Antragsbescheinigung)
oder
• Sie möchten eine Bescheinigung für Bildung und Teilhabe, Nürnberg-Pass, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Zuschüsse Kinderbetreuungskosten (BuT- Bescheinigung)
dann können Sie diese hier beantragen:

• Es besteht auf die Bescheinigung kein Rechtsanspruch

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Bereich Wohngeld

Marienstraße 690402 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Marienstra%C3%9Fe+6&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
09 11 / 2 31- 72 38<tel:09112317238>09 11 / 2 31- 75 40<tel:09112317540>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=78454>
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