Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mietwohnungen oder als Lastenzuschuss für eigengenutzte Eigenheime und Eigentumswohnungen gewährt. Ob und in welcher Höhe Wohngeld geleistet werden kann, hängt von diesen Faktoren ab:
Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben
Höhe der Miete
monatliches Einkommen der Personen, die in der Wohnung leben
Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mietwohnungen gewährt.
Mietzuschuss kann beantragen:
der Mieter von Wohnraum, aber auch ein Untermieter
die nutzungsberechtigte Person des Wohnraums bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis
der Inhaber einer Wohnung im eigenen Haus, das mehr als 2 Wohnungen hat
die Person, die nicht nur vorübergehend in einem Heim aufgenommen wurde
Eigentümer können Lastenzuschuss beantragen
Einen Lastenzuschuss kann beantragen:
der Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts
Wer kein Wohngeld erhalten kann
Alle Personen, die eine der nachstehend genannten Leistungen beziehen, sind vom Bezug von Wohngeld ausgeschlossen:
Bürgergeld und Sozialgeld nach dem SGB II
Sozialhilfe- Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
Erhält der Antragsteller und alle zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder eine der oben genannten Leistungen, besteht kein zusätzlicher Wohngeldanspruch.
Bezieht eines oder mehrere Haushaltsmitglieder eines Haushalts keine der oben genannten Leistungen, so kann für diese Person/en weiterhin ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.
Benötigte Unterlagen
Bitte scannen Sie bei Online-Beantragung Ihre Unterlagen sein, bei postalischer Antragstellung ist eine Kopie ausreichend.
Erforderliche Nachweise bei Mietwohungen
Mietvertrag, letztes Mieterhöhungsschreiben
Mietquittung (Kontoauszug)
Untermietvertrag
Erforderliche Nachweise bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen
Eigentümernachweis, wie etwa einen Kaufvertrag oder einen Grundbuchauszug
Fremdmittelbescheinigung/Darlehensverträge
Nachweis über Zins- und Tilgungsleistungen – Zahlungsbelege
Sofern für Sie zutreffend, sind folgende Nachweise vorzulegen:
Aktuellste Gehaltsabrechnung
Bei Arbeitnehmern, Auszubildenden oder geringfügig Beschäftigten (538 Euro-Job): Verdienstbescheinigung
Bei Arbeitnehmern, Auszubildenden oder geringfügig Beschäftigten (538 Euro-Job): Verdienstbescheinigung
Rentner: Rentenbescheid bzw. letzte Rentenmitteilung
Selbständige: letzter Einkommensteuerbescheid/ Einkommenserklärung / Gewinn- und Verlustrechnung
Arbeitslose: letzter Bescheid der Arbeitsagentur über Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld, Eingliederungshilfe
Auszubildende: Bescheid über Art und Höhe der Ausbildungsförderung (z.B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe) Hinweis: Berufsausbildungsbeihilfe-/BAföG-Anspruch schließt bei Alleinstehenden Wohngeld regelmäßig aus!
Nachweis über Krankengeld/Mutterschaftsgeld/Zuschuss zum Mutterschaftsgeld/Elterngeld
Letzter Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid des Jobcenters mit vollständiger Berechnung
Nachweis über sonstige Einkünfte, z. B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Mieteinnahmen
Im Einzelfall sind weitere Unterlagen notwendig
Nachweis über Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen u.ä.)
Nachweis über Höhe des Unterhaltsanspruchs und die vom Berechtigten tatsächlich bezogene Leistung
Bestätigung über erhaltene Zuwendungen / Unterhaltsleistungen von Dritten
Nachweise über erhöhte Werbungskosten (Steuerbescheid, Steuererklärung, Aufstellung)
Zahlungsbelege/ Police über freiwillige Kranken-/Renten- oder Lebensversicherungsbeiträge (nur wenn keine entsprechenden Pflichtbeiträge entrichtet werden)
Schwerbehindertenausweis (100 %) Schwerbehindertenausweis unter 100 % bei häuslicher Pflegebedürftigkeit (Nachweis z.B. Pflegeversicherungsleistung)
Unterhaltszahlungen an nicht zum Haushalt zu rechnende Personen bei gesetzlicher Unterhaltspflicht und ggf. Unterhaltstitel, notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung, Bescheid über Unterhaltsverpflichtung.
Hier können Sie Ihren Miet- oder Lastenzuschuss online beantragen: Erstanträge, Weiterleistungsanträge und Änderungsanträge.
Ihr Online-Antrag wird über eine gesicherte Verbindung an die Wohngeldbehörde der Stadt Nürnberg übermittelt. Eine Unterzeichnung des Antrages ist in diesem Fall nicht nötig. Wer Papiervordrucke bevorzugt, kann weiterhin die Anträge herunterladen, ausfüllen und unterschrieben der Wohngeldbehörde der Stadt Nürnberg zukommen lassen.
Nutzen Sie für die Übermittlung der Unterlagen gerne unseren Upload-Assistenten: - direkter Scan gedruckter Unterlagen über Ihr Mobilgerät - gesicherte Übermittlung Ihrer Unterlagen direkt an Ihre zuständige Wohngeldstelle Scannen Sie bitte den QR-Code mit dem Smartphone oder klicken Sie auf den folgenden Link:
• Bei der Übersendung von Unterlagen mit der Post, reichen Sie bitte keine Origi nale ein. Um die Digitalisierung Ihrer Unterlagen zu beschleunigen, bitten wir Sie, die Be- lege und Anlagen gebündelt hinter das Antragsformular zu sortieren. • Lassen Sie uns digitale Unterlagen bitte als PDF zukommen – verwenden Sie hier für am besten unseren Upload-Assistenten. • Screenshots (z.B. aus Banking-Apps) können wir leider nicht akzeptieren. • Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen bei Ausgaben (nicht jedoch bei Ein- nahmen) Verwendungszweck und Empfänger einer Überweisung (nicht aber deren Höhe) geschwärzt werden, wenn es sich um personenbezogene Daten (Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung) handelt.
Antrag auf Wohngeld per Post oder persönlich stellen
Möchten Sie unser Online-Antragsverfahren nicht verwenden, bieten wir hier Ihre Antragsunterlagen zum Download an:
Wenn Sie den Antrag nicht online stellen können, haben Sie die Möglichkeit, den Antrag am PC auszudrucken und uns per Post oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten einzureichen.