Information und finanzielle Hilfen bei steigenden Energiekosten
steigende Heizkosten
Die steigenden Energiekosten führen zu Unsicherheiten in der Bevölkerung. Wenn Sie befürchten, die höheren Preise nicht bezahlen zu können, möchten wir Sie auf unsere Unterstützungsleistungen aufmerksam machen. Auch wenn Sie keine Sozialleistungen beziehen, könnten Sie unter Umständen dennoch finanzielle Hilfen für sich beanspruchen.
Vorgehen bei aktuellem Leistungsbezug beim Sozialamt der Stadt Nürnberg
Sie beziehen bereits Leistungen vom Sozialamt und haben eine Heizkostenabrechnung mit einem Nachzahlungsbetrag oder eine Erhöhung des monatlichen Heizungsabschlags erhalten, die Sie nicht bezahlen können.
Unser Team berät Sie<https://www.nuernberg.de/internet/sozialamt_nbg/hilfe_lebensunterhalt.html#beratung>
Vorgehen bei aktuellem Leistungsbezug beim Jobcenter Nürnberg
Sie beziehen bereits Leistungen vom Jobcenter Nürnberg und haben eine Heizkostenabrechnung mit einem Nachzahlungsbetrag oder eine Erhöhung der monatlichen Heizkostenvorauszahlung von Ihrem Vermieter oder dem Energieversorger erhalten, die Sie nicht bezahlen können.
Bitte wenden Sie sich per Email direkt an Ihre bekannte Leistungsabteilung im Jobcenter. Ist Ihnen Ihre Leistungsabteilung nicht bekannt, nutzen Sie bitte das allgemeine Email-Postfach, das Sie unter "Kontakt zum Jobcenter Nürnberg" finden.
Von welchem Amt Sie finanzielle Unterstützung erhalten können, hängt von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt der Stadt Nürnberg, wenn eine der folgenden Fragen auf Sie zutrifft:
Ich bin mindestens 65 Jahre und 10 Monate alt
Ich bin jünger als 65 Jahre und 10 Monate, beziehe aber eine deutsche oder ausländische Altersrente
Ich bin jünger als 65 Jahre und 10 Monate, aber dauerhaft voll erwerbsgemindert
Unser Team berät Sie<https://www.nuernberg.de/internet/sozialamt_nbg/hilfe_lebensunterhalt.html#beratung>
Bitte wenden Sie sich an das Jobcenter Nürnberg, wenn Sie jünger als 65 Jahren und 10 Monate sind und keine der vorher genannten Ausnahmen zutrifft
Wenn Sie in der Zeit vom 01.10.2021 bis 31.03.2022 für mindestens ein Monat Wohngeld bezogen haben, haben Sie Anspruch auf einen pauschalen Heizkostenzuschuss. Die Bundesregierung plant bereits jetzt einen weiteren Heizkostenzuschuss.
Kosten für Heizung und/oder für die Erwärmung von Wasser (z.B. Fernwärme und Gas) sowie die Kosten der Haushaltsenergie (Strom) können bei Ihrer Wohngeldberechnung nicht berücksichtigt und von der Wohngeldbehörde nicht übernommen werden. Bei der Ermittlung der Miete bleiben diese Kosten außer Betracht. Es sind keine Ausnahmeregelungen vorgesehen. Die Wohngeldbehörden sind an diese Regelungen gebunden und dürfen auch in Härtefällen hiervon nicht abweichen.
Falls Sie als Nichtleistungsempfänger von Grundsicherungsleistungen eine hohe Heizkostennachforderung im Rahmen der Jahresabrechnung erhalten und sich aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse eine Nachzahlung im Monat der Fälligkeit nicht leisten können, besteht unter Umständen eine finanzielle Unterstützungsmöglichkeit des Jobcenters Nürnberg oder des Sozialamts Abteilung Grundsicherung.
Sie haben vom Energieversorger eine Stromabrechnung mit einem Nachzahlungsbetrag oder eine Erhöhung des monatlichen Stromabschlags erhalten: Vorauszahlungen und auch Nachzahlungsbeträge für Strom können weder vom Sozialamt noch dem Jobcenter übernommen werden, da die Kosten für Strom bereits im Regelsatz berücksichtigt sind und damit keine gesonderte Übernahme im Rahmen von Sozialleistungen erfolgen kann.
Anders ist es nur, wenn der Strom zum Heizen benötigt wird, dann kann eine Übernahme von Vorauszahlungen oder Nachzahlungsbeträgen durch das Sozialamt oder das Jobcenter bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgen.
Ich habe bei meinem Energieversorger bereits Schulden aus Strom- oder Heizkostenvorauszahlungen auflaufen lassen. Es könnte zu einer Sperre der Energieversorgung kommen:
Wenn im Haushalt ausschließlich Personen über 21 Jahren leben, wenden Sie sich bitte an den Sozialpädagogischer Fachdienst beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt
Wenn in Ihrem Haushalt auch Personen unter 21 Jahren und/oder Schwangere leben, wenden Sie sich bitte an den Allgemeinen Sozialdienst beim Amt für Kinder und Jugendliche und Familie- Jugendamt
Informationen zur aktuellen Lage auf dem Energiemarkt<https://www.n-ergie.de/n-ergie/unternehmen/faqs/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zi_QIMPd29gg18_QM9XQ3M_J28Dc2CnY0DfU31w8EKfD2dDQyd_IEKDNyNDBzN3QItTF0tjNwtTPWjiNFvgAIcDZyCjJyMDQzc_Y3I0Y9sEnH68SiIwm98uH4UWAmuEPA2IaDA34yAAlAYYnEFaiARcmZBbmhoaIRBpmemoyIAa3xaDQ!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/>