Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitssuchende

Voraussetzung für einen Leistungsanspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II ist die Erwerbsfähigkeit mindestens einer Person in der Bedarfsgemeinschaft.


Was versteht man unter "erwerbsfähig"?

Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Dabei ist es unerheblich, ob eine Erwerbstätigkeit vorübergehend unzumutbar ist. Wie zum Beispiel wegen der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren oder Pflege eines Angehörigen.

Leistungen im Überblick

In der folgenden Tabelle finden Sie die derzeit geltenden Regelleistungen auf einen Blick. (Stand 01.01.2024) Die Rechtgrundlage der Regelungen dieser Leistung finden Sie im Sozialgesetzbuch II.

Alleinstehende Personen

Regelbedarfsstufe 1

563 Euro

Ehegatten/ Lebenspartner

Regelbedarfsstufe 2

je 506 Euro

Kinder bis 5 Jahre

Regelbedarfsstufe 6

357 Euro

Kinder von 6 bis 13 Jahren

Regelbedarfsstufe 5

390 Euro

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren

Regelbedarfsstufe 4

471 Euro

Nicht erwerbsfähige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern, Erwachsene Menschen mit Behinderung
in stationären Einrichtungen

Regelbedarfsstufe 3

402 Euro


Weitere Hilfe: Kennen Sie unser Angebot "Bildung und Teilhabe"?

Beziehen Sie Leistungen nach dem SGB II, sind Sie berechtigt, unser Angebot Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche zu beanspruchen. Informieren Sie sich.

Die Leistungsträger: Wer ist zuständig?

Das Jobcenter Nürnberg-Stadt - ist ein Zusammenschluss der Agentur für Arbeit und der Stadt Nürnberg. Es wurde gegründet um die Umsetzung des Sozialgesetzbuches II zu gewährleisten. Durch die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung können wir die Aufgaben effizient und bürgernah erledigen.
Die Arbeitsmarktintegration, Qualifizierung und die erforderliche Sicherstellung des Lebensunterhaltes sind die Kernaufgaben des Jobcenters Nürnberg Stadt.

Erstantrag stellen beim Jobcenter Nürnberg-Stadt

Wenn Sie einen Erstantrag auf Leistungen stellen möchten, ist das Jobcenter Nürnberg-Stadt zuständig. Bitte wenden Sie sich immer zunächst an die Erstanlaufstelle am Richard-Wagner-Platz:

Jobcenter Nürnberg-Stadt

Erstanlaufstelle

Richard-Wagner-Platz 5

Telefon 09 11 / 40 07-1 00

Telefax 09 11 / 5 29-10 49


Weitere Hilfestellungen

Es gibt vielfältige Angebote und Hilfestellungen im Stadtgebiet. Weitere Betreuungsangebote finden Sie an verschiedenen Standorten in der Stadt.

Jobcenter Nürnberg-Stadt, Integrationszentrum Reha

Richard-Wagner-Platz 5

90443 Nürnberg

Telefon 09 11 / 40 07-1 00

Telefax 09 11 / 5 29-10 49

Jobcenter Nürnberg-Stadt, Bereich Süd

Platenstraße 46

90443 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31- 40 07-1 00

Telefax 09 11 / 2 31- 5 29-10 49

Jobcenter Nürnberg-Stadt, Bereich West

Nicolaistraße 14

90429 Nürnberg

Telefon 09 11 / 40 07-1 00

Jobcenter Nürnberg-Stadt

Dienstleistungszentrum U 25

Sandstraße 22-24

90443 Nürnberg


Das Jobcenter Nürnberg-Stadt hat, zusammen mit dem Jugendamt der Stadt Nürnberg, der Noris Arbeit gGmbH Nürnberg und weiteren Kooperationspartnern, zur sozialen und beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren das Dienstleistungszentrum U 25 gegründet. Kernaufgabe ist hierbei die Lösung der bei Jugendlichen häufig auftretenden Fragen der Arbeitsmarktintegration, Qualifizierung und die erforderliche Sicherstellung des Lebensunterhalts.

Telefon 09 11 / 40 07-1 00

Jobcenter Nürnberg-Stadt

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Richard-Wagner-Platz 5

90443 Nürnberg

Telefon 09 11 / 5 29-10 81

Rechtliche Grundlagen

Nürnberg-Pass

Nürnberg-Pass

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Flyer Leistungen Bildung und Teilhabe
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/sozialamt_nbg/grundsicherung_arbeitssuchende.html>