Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und geduldete Personen

Informieren Sie sich vor Antragstellung zu den Voraussetzungen.

Der Leistungsumfang ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt.


Voraussetzungen für Leistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland und deshalb auch keine Ansprüche auf Sozialhilfe (SGB XII) oder auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben.

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt sich der leistungsberechtigte Personenkreis nicht nur auf Asylbewerber. Leistungsberechtigt sind auch Ausländerinnen und Ausländer (außerhalb eines laufenden Asylverfahrens), die lediglich eine ausländerrechtlich erteilte Duldung besitzen. Oder die einen Aufenthaltstitel besitzen, der im § 1 AsylbLG näher bezeichnet ist. Dazu zählen auch bestimmte Formen einer Aufenthaltserlaubnis.

Leistungen bei akuter Erkrankung

Für eine zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung werden bei entsprechendem Bedarf Krankenscheine und Zahnscheine ausgestellt.

So stellen Sie Ihren Antrag auf Leistungen

Bevor Sie einen Antrag stellen, vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Persönlich bei uns vorbeikommen können Sie nur, wenn Sie einen Termin vereinbart haben.

Sie haben Rückfragen zu Ihrem Antrag oder möchten uns Ihre Unterlagen übermitteln?

Sie können diese am einfachsten digital über eine gesicherte Verbindung an uns senden.

Nutzen Sie gerne unseren Upload-Assistenten:
- direkter Scan gedruckter Unterlagen über Ihr Mobilgerät
- gesicherte Übermittlung Ihrer Unterlagen direkt an Ihre zuständige Stelle beim Sozialamt
Scannen Sie bitte den QR-Code mit dem Smartphone oder klicken Sie auf den folgenden Link:



Ansprechpartner

Bitte richten Sie sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.


A bis Ak

Telefon 09 11 / 2 31-7 82 55


Al bis Az

Telefon 09 11 / 2 31-7 81 29


B bis F

Telefon 09 11 / 2 31-7 81 35


G bis H

Telefon 09 11 / 2 31-7 81 37


I bis K

Telefon 09 11 / 2 31-55 26


L bis M

Telefon 09 11 / 2 31-55 25


N bis O

Telefon 09 11 / 2 31-55 11


P bis S g

Telefon 09 11 / 2 31-55 22


S h bis Z

Telefon 09 11 / 2 31-10293


Kontakt

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Wirtschaftliche Hilfen - Leistungen für Asylbewerber

Frauentorgraben 17

90443

Telefon 09 11 / 2 31-55 13 und -24 15

Telefax 09 11 / 2 31-55 14

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr


Weitere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz berechtigt Sie auch dazu, Leistungen für Bildung und Teilhabe und den Nürnberg-Pass zu bekommen. Informieren Sie sich zu den Unterstützungsangeboten.

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