Hände bauen eine Holzbrücke

Sozialamt Nürnberg

Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und geduldete Personen

Informieren Sie sich vor Antragstellung zu den Voraussetzungen.

Der Leistungsumfang ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt.

Migrantin mit Kind, Bild © Pressmaster / stock.adobe.com

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland und deshalb auch keine Ansprüche auf Sozialhilfe (SGB XII) oder auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben.

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt sich der leistungsberechtigte Personenkreis nicht nur auf Asylbewerber. Leistungsberechtigt sind auch Ausländerinnen und Ausländer (außerhalb eines laufenden Asylverfahrens), die lediglich eine ausländerrechtlich erteilte Duldung besitzen. Oder die einen Aufenthaltstitel besitzen, der im § 1 AsylbLG näher bezeichnet ist. Dazu zählen auch bestimmte Formen einer Aufenthaltserlaubnis.

Für eine zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung werden bei entsprechendem Bedarf Krankenscheine und Zahnscheine ausgestellt.

So stellen Sie Ihren Antrag auf Leistungen

Bevor Sie einen Antrag stellen, vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Persönlich bei uns vorbeikommen können Sie nur, wenn Sie einen Termin vereinbart haben.

Sie haben Rückfragen zu Ihrem Antrag oder möchten uns Ihre Unterlagen übermitteln?

Sie können diese am einfachsten digital über eine gesicherte Verbindung an uns senden.

Qrcode Upload Assistent Grundsicherung im Alter © Stadt Nürnberg

Nutzen Sie gerne unseren Upload-Assistenten:
- direkter Scan gedruckter Unterlagen über Ihr Mobilgerät
- gesicherte Übermittlung Ihrer Unterlagen direkt an Ihre zuständige Stelle beim Sozialamt
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  • Upload Assistent<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/500_sha/500_sha_d_upload_managers/index>


Ansprechpartner

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09 11 / 2 31-55 22<tel:09112315522>

S h bis Z

09 11 / 2 31-10293<tel:091123110293>

Kontakt

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Wirtschaftliche Hilfen - Leistungen für Asylbewerber

Frauentorgraben 1790443
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Frauentorgraben+17&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
09 11 / 2 31-55 13 und -24 15<tel:091123155132415>09 11 / 2 31-55 14<tel:09112315514>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=73012>
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr

Weitere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz berechtigt Sie auch dazu, Leistungen für Bildung und Teilhabe und den Nürnberg-Pass zu bekommen. Informieren Sie sich zu den Unterstützungsangeboten.

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