Informieren Sie sich vor Antragstellung zu den Voraussetzungen.
Der Leistungsumfang ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt.
Der Leistungsumfang ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland und deshalb auch keine Ansprüche auf Sozialhilfe (SGB XII) oder auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben.
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt sich der leistungsberechtigte Personenkreis nicht nur auf Asylbewerber. Leistungsberechtigt sind auch Ausländerinnen und Ausländer (außerhalb eines laufenden Asylverfahrens), die lediglich eine ausländerrechtlich erteilte Duldung besitzen. Oder die einen Aufenthaltstitel besitzen, der im § 1 AsylbLG näher bezeichnet ist. Dazu zählen auch bestimmte Formen einer Aufenthaltserlaubnis.
Der Freistaat Bayern hat im Jahr 2024 beschlossen, ein bayernweit einheitliches Bezahlkartensystem für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Bargeldabhebungen an Geldautomaten und im Einzelhandel sind bis zu einem Betrag von 50 EUR pro Person monatlich möglich. Jeder Leistungsberechtigte über 14 Jahre erhält eine eigene Bezahlkarte. Mit der Bezahlkarte sind grundsätzlich keine Überweisungen möglich. Es besteht aber die Möglichkeit bestimmte Zahlungsempfänger wie z. B. VAG, Mobilfunkanbieter, Energieversorger oder Ratenzahlungen freischalten zu lassen.
Für eine zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung werden bei entsprechendem Bedarf Krankenscheine und Zahnscheine ausgestellt.
Bevor Sie einen Antrag stellen, vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Persönlich bei uns vorbeikommen können Sie nur, wenn Sie einen Termin vereinbart haben.
Sie können diese am einfachsten digital über eine gesicherte Verbindung an uns senden.

Nutzen Sie gerne unseren Upload-Assistenten:
- direkter Scan gedruckter Unterlagen über Ihr Mobilgerät
- gesicherte Übermittlung Ihrer Unterlagen direkt an Ihre zuständige Stelle beim Sozialamt
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Das Asylbewerberleistungsgesetz berechtigt Sie auch dazu, Leistungen für Bildung und Teilhabe und den Nürnberg-Pass zu bekommen. Informieren Sie sich zu den Unterstützungsangeboten.