Sie möchten sicher sein, dass eine Person der Sie vollständig vertrauen, für Sie handeln kann, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Bei der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Bevollmächtigte, einen Bevollmächtigten oder mehrere, die im „Fall der Fälle“ für Sie handeln können.
Beglaubigung von Vollmachten
Gegen eine Gebühr von 10 Euro können Vollmachten beglaubigt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin für die Beglaubigung und bringen Sie dazu das ausgefüllte Dokument und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
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Mit der Betreuungsverfügung können Sie eine Person benennen, die für den Fall, dass später eine Betreuung notwendig wird, vom Betreuungsgericht bestimmt werden soll. So können Sie sicher sein, dass die Person Ihres Vertrauens Ihre gesetzliche Betreuerin oder Ihr gesetzlicher Betreuer wird.
Patientenverfügung
Eine Vertrauensperson sollte Ihren Willen hinsichtlich ärztlicher Eingriffe bei schwerster Krankheit oder im Sterbeprozess kennen, damit sie Entscheidungen treffen kann, die Ihrem Willen entsprechen. Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlung für den Fall festlegen, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern können.
Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
Für weitere Informationen empfehlen wir die Broschüre des Bayerischen Justizministeriums:
Broschüre des Bayerischen Justizministeriums<https://www.bestellen.bayern.de/application/applstarter?APPL=eshop&DIR=eshop&ACTIONxSETVAL(artdtl.htm,APGxNODENR:283773,AARTxNR:04004713,AARTxNODENR:333708,USERxBODYURL:artdtl.htm,KATALOG:StMJV,AKATxNAME:StMJV,ALLE:x)=X>
Vorträge zu Vorsorgemöglichkeiten 2025 und Online-Terminbuchung
15:30 bis 17:00 Uhr
Die Vorträge sind kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.
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Damit wir uns Zeit für Sie nehmen können, bitten wir Sie, für persönliche Beratungen und Beglaubigungen um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefon-Nummer 0911 / 231-2 37 78.