Als Ausflüge zählen alle nach außen gerichteten Aktivitäten der Kindertageseinrichtungen oder Schulen, wie der Besuch eines Kindertheaters oder Museums, ein Wandertag oder ein Schwimmkurs. Mit den Gutscheinen können die entstehenden Kosten abgerechnet werden, wie Fahrtkosten, Imbiss und Eintritt.
Bei mehrtägigen Fahrten der Kindertageseinrichtung oder Schule können die Gutscheine für die Abrechnung der Kosten, wie etwa Fahrgeld, Verpflegung, Übernachtung und Eintritte, verwendet werden. Taschengeld ist nicht enthalten.
Ausflüge und mehrtägige Fahrten
Sie erhalten für jedes Kind sechs Gutscheine pro Bewilligungszeitraum. Weitere Gutscheine für Ausflüge oder mehrtägige Fahrten können Sie jederzeit auch telefonisch beim Dienstleistungszentrum anfordern.
Mittagessen
Die Gutscheine können für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung und Schule eingesetzt werden.
Für belegte Brötchen und kleinere Mahlzeiten, die an Kiosken auf dem Schulgelände verkauft werden, gelten die Gutscheine nicht.
Sie erhalten für jedes Kind einen Gutschein pro Monat für den gesamten Bewilligungszeitraum.
Soziale und kulturelle Teilhabe (bis zum 18. Lebensjahr)
Die Gutscheine können eingesetzt werden für Angebote und Aktivitäten, die angeleitet sind und in der Gemeinschaft erfolgen:
• Mitgliedsbeiträge für Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
• Unterricht in künstlerischen Fächern wie Tanz, Theater, Musik
• Gruppenangebote in Kultur, Kunst, Bildung, Freizeit und Sport wie Forscherworkshop, Kreativkurse, Babyschwimmen
• Freizeiten
Darüber hinaus können die Gutscheine auch für Ausrüstungsgegenstände bzw. Aufwendungen verwendet werden, die in direktem Zusammenhang mit der durchgeführten Aktivität stehen und über den Anbieter zu beziehen sind.
Die Gutscheine im Wert von 15 Euro pro Monat sind in 2 Euro und 3 Euro Gutscheine aufgeteilt. Sie sind personalisiert und mit einem Zeitraum versehen. Sie können gesammelt (bis acht Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums) und für eine oder mehrere Aktivitäten eingesetzt werden.
Beispiel: Der auf dem Gutschein benannte Zeitraum ist vom 01.01.2025 - 31.05.2025. Der Gutschein kann bis zum 31.01.2026 für eine Aktivität verwendet werden.
Persönlicher Schulbedarf (bis zum 25. Lebensjahr)

Für alle Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen oder einen staatl. anerkannten Schulabschluss nachholen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Zum persönlichen Schulbedarf gehören Kopier- und Materialgelder, die in der Schule anfallen. Aber auch die private Schulausstattung wie Schreibzeug, Hefte, Turnschuhe für Sportunterricht, Anschaffung von Schulranzen, Bücher, einschlägige Arbeitsbekleidung bei beruflichen Bildungsgängen, etwa Sicherheitsschuhe bei gewerblichen oder Schürze und Kochutensilien bei gastronomischen Bildungsgängen.
Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, beantragen die Leistung beim Dienstleistungszentrum. Die Schulpauschale wird jeweils im August (130 €) und Februar (65 €) auf Ihr Konto überwiesen.
Familien, die Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt (Abteilung Wirtschaftliche Hilfen) erhalten, bekommen den persönlichen Schulbedarf zu den angegebenen Zeiten von den genannten Stellen auf das Konto überwiesen.
Angebote Bildung und Teilhabe
Das Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe kooperiert mit Schulen, Kindertagesstätten, Anbietern von Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe sowie Partnern aus dem Bereich Lernförderung. Informieren Sie sich in den Anbieterübersichten zu den Angeboten.





