Zeitlich begrenzte Erwerbsunfähigkeit
Hilfe zum Lebensunterhalt steht grundsätzlich Personen zu, die wegen Krankheit voraussichtlich für mehr als sechs Monate außerstande sind mindestens drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein.
Es darf aber keine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegen, da dann die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" das richtige Leistungssystem ist.