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Sozialamt Nürnberg

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Personen erhalten, die

  • die Altersgrenze für die Rente überschritten haben
    oder
  • mindestens 18 Jahre alt sind und aus gesundheitlichen Gründen oder durch eine Behinderung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, also nicht arbeiten können.

Zudem können diese Leistung auch Personen erhalten, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder dauerhaft im Arbeitsbereich tätig sind.

Antrag auf Grundsicherung, Bild © Stockfotos-MG / stock.adobe.com

Leistungen im Überblick:

Zur „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ gehört der sogenannte Regelsatz und die örtlich angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (Stand: 01.01.2025)

Alleinstehende und Erwachsene, nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung in einem Haushalt mit den Eltern oder in Wohngemeinschaft

Regelbedarfsstufe 1

563 Euro

Ehegatten / Lebenspartner

Regelbedarfsstufe 2

je 506 Euro

Personen unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern

Regelbedarfsstufe 3

451 Euro

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren

Regelbedarfsstufe 4

471 Euro

Kinder von 6 bis 13 Jahren

Regelbedarfsstufe 5

390 Euro

Kinder bis 5 Jahre

Regelbedarfsstufe 6

357 Euro

Kosten für Unterkunft und Heizung

Kosten der Unterkunft und Heizung können als Bedarf anerkannt werden, soweit die Kosten hierfür angemessen sind. Ein Aufschlag auf den Richtwert kann in besonders gelagerten Fällen erfolgen.

Der Mietrichtwert setzt sich aus der Nettokaltmiete und den kalten Betriebskosten zusammen (sog. Bruttokaltmiete). Heizungs- und Warmwasserkosten werden zusätzlich berücksichtigt.

Bei der Stadt Nürnberg gelten derzeit folgende Mietrichtwerte
Anzahl Personen/ WohnungWohnungsgröße als OrientierungswertRichtwert
1 Person50 qm522 Euro
2 Personen65 qm649 Euro
3 Personen75 qm747 Euro
4 Personen90 qm917 Euro
5 Personen105 qm1.065 Euro
jede weitere Person+ 10 qm102 Euro

d. h. das Warmwasser wird von der Heizungsanlage erwärmt, so dass die abgerechneten Heizkosten auch die Kosten für das Warmwasser enthalten
Anzahl Personen/ WohnungRichtwert
1 Person124 Euro
2 Personen168 Euro
3 Personen206 Euro
4 Personen240 Euro
5 Personen278 Euro
Weitere Personen im Haushaltmindestens 278 Euro

d. h. das Warmwasser wird durch einen Boiler oder Durchlauferhitzer erwärmt. Die dafür anfallenden Kosten werden durch einen Mehrbedarf berücksichtigt
Anzahl Personen/ WohnungRichtwert
1 Person111 Euro
2 Personen143 Euro
3 Personen171 Euro
4 Personen198 Euro
5 Personen226 Euro
Weitere Personen im Haushaltmindestens 226 Euro

Was sind zusätzliche Mehrbedarfe?

  • krankheitsbedingte, kostenaufwendige Ernährung
  • bestimmte Bedarfe bei Alleinerziehenden
  • bestimmte Bedarfe bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen G

Einmalige Beihilfen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Zahlung/ Beihilfe für einen einmaligen Bedarf beantragt werden. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Erstausstattung für die Wohnung
  • Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Schüler und Schülerinnen, die Grundsicherung wegen Erwerbsminderung beziehen können Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.

Ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht, wenn Einkommen und Vermögen des Antragstellers nicht ausreichen, um seinen notwendigen Bedarf abzudecken.

Berechnung der Leistung

Bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird der monatliche Bedarf im Sinne der Sozialhilfe den vorhandenen Einkünften und dem Vermögen gegenübergestellt.

Zum monatlichen Bedarf gehören

  • der Regelsatz
  • die örtlich angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
  • ein eventueller Mehrbedarf

Ist das vorhandene Einkommen geringer als der Bedarf, kann monatlich eine Zahlung in Höhe des Unterschiedsbetrages geleistet werden. Hierbei wird das Erwerbseinkommen nicht in voller Höhe berücksichtigt, da es einen Freibetrag gibt. Renten hingegen werden in voller Höhe angerechnet.

Einkommen und Vermögen

Zum Einkommen gehören zum Beispiel Renten, Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen und Zinsen. Vom Einkommen bleiben Beiträge für angemessene Versicherungen (z. B. Haftpflichtversicherung) frei. Für Erwerbseinkommen gibt es einen Freibetrag.

Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern und Kinder bleiben unberücksichtigt, sofern bei diesen ein Jahreseinkommen von unter 100.000 € vorliegt. Diese Regelung soll verhindern, dass Sozialleistungen von älteren Personen nur deshalb nicht in Anspruch genommen werden, weil die Kinder zum Unterhalt herangezogen werden könnten.

Zum Vermögen gehören zum Beispiel:

  • Haus- und Grundvermögen
  • PKW mit einem Verkaufswert über 7.500 €
  • Bargeld
  • Guthaben auf Konten
  • Rückkaufwerte von Lebens- und Sterbeversicherungen

Vorhandenes Vermögen wird nicht angerechnet, wenn es folgende Beträge nicht übersteigt:

  • Bei Alleinstehenden: 10.000 €
  • Bei Ehegatten und nichtehelichen Lebensgemeinschaften: 20.000 €

Eine Anhebung von 500 Euro erfolgt jeweils auch für die Personen, die unterhalten werden, also insbesondere für Kinder von Leistungsberechtigten.

Berechnungsbeispiel

Herr Meier, 70 Jahre alt, alleinstehend
monatliches Einkommen: Rente netto 600 €
monatliche Ausgaben: Miete und Nebenkosten 400 € / Heizkosten 50 €

Regelleistung

563 Euro

Unterkunft Miete / Nebenkosten

400 Euro

Heizkosten

50 Euro

Monatlicher Gesamtbedarf

1013 Euro

Abzüglich eigener Rente

600 Euro

Ungedeckter Bedarf

413 Euro

Herr Meier erhält im Rahmen der Grundsicherung 413 € monatlich.

Bitte lassen Sie sich Ihre Antragsunterlagen bei uns in einer telefonischen Beratung zusammenstellen.

Ihre ausgefüllten Unterlagen können Sie uns anschließend über unseren Upload-Assistenten oder per Post übermitteln.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamts beraten Sie gerne in Fragen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Wenn Sie den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt nicht online stellen können oder wollen wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

In diesem Fall senden wir Ihnen gerne die erforderlichen Antragsformulare zu.

Ansprechpartner finden

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin. Persönliche Vorsprachen in der Sachbearbeitung sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie hier.

Bitte richten Sie sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

A a bis A q

09 11 / 2 31-7 82 55<tel:091123178255>

A r bis B a j

09 11 / 2 31-7 81 29<tel:091123178129>

B a k bis B i s

09 11 / 2 31-7 81 35<tel:091123178135>

B i t bis C a p j

09 11 / 2 31-7 81 37<tel:091123178137>

C a q bis D i r

09 11 / 2 31-55 26<tel:09112315526>

D i s bis E s

09 11 / 2 31-55 25<tel:09112315525>

E t bis G a o

09 11 / 2 31-55 11<tel:09112315511>

G a p - G r o

09 11 / 2 31-55 22<tel:09112315522>

G r p bis H u c

09 11 / 2 31-55 17 <tel:09112315517>

H ud bis K i e

09 11 / 2 31-55 15 oder 09 11 / 2 31-55 16<tel:0911231551509112315516>

K i f bis K q

09 11 / 2 31-55 59 oder 09 11 / 2 31- 55 57<tel:0911231555909112315557>

K r bis L o m

09 11 / 2 31-69 65<tel:09112316965>

L o n bis M n

09 11 / 2 31-43 82<tel:09112314382>

M o bis O l

09 11 / 2 31-1 02 93 <tel:091123110293>

O m bis R a r

09 11 / 2 31-47 49 oder 09 11 / 2 31-47 96<tel:0911231474909112314796>

R a s bis S c h n

09 11 / 2 31-47 27 oder 09 11 / 2 31 - 89 79<tel:0911231472709112318979>

S c h o bis S t a l

09 11 / 2 31- 55 31 oder 09 11 / 2 31-47 39<tel:0911231553109112314739>

S t a m bis T r n

09 11 / 2 31-1 95 45<tel:091123119545>

T r o bis W i q

09 11 / 2 31-2 25 84<tel:091123122584>

W i r bis Z

09 11 / 2 31- 1 02 73<tel:091123110273>

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Sie können diese am einfachsten digital über eine gesicherte Verbindung an uns senden.

Qrcode Upload Assistent Grundsicherung im Alter © Stadt Nürnberg

Nutzen Sie gerne unseren Upload-Assistenten:
- direkter Scan gedruckter Unterlagen über Ihr Mobilgerät
- gesicherte Übermittlung Ihrer Unterlagen direkt an Ihre zuständige Stelle beim Sozialamt
Scannen Sie bitte den QR-Code mit dem Smartphone oder klicken Sie auf den folgenden Link:

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Wirtschaftliche Hilfen

Frauentorgraben 1790443 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Frauentorgraben+17&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>Es ist auch eine Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular möglich. Wir bitten Sie jedoch, für die Antragstellung und Einreichung von Unterlagen vorzugsweise die genannten Möglichkeiten über die Sozialplattform/den Upload-Assistenten zu nutzen.
09 11 / 2 31- 55 14<tel:09112315514>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=34744>

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