Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Personen erhalten, die

  • die Altersgrenze für die Rente überschritten haben oder
  • mindestens 18 Jahre alt sind und aus gesundheitlichen Gründen oder durch eine Behinderung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, also nicht arbeiten können.

Zudem können diese Leistung auch Personen erhalten, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder dauerhaft im Arbeitsbereich tätig sind.

Leistungen im Überblick:


Regelsatz

Kosten für Unterkunft und Heizung

Richtwerte für Heizung bei zentraler Warmwasseraufbereitung

Richtwerte für Heizung bei dezentraler Warmwasseraufbereitung

Weitere Unterstützungen und Beihilfen

Anspruch und Berechnung der Leistung

Antrag stellen

Beratung

Sie haben Rückfragen zu Ihrem Antrag oder möchten uns Ihre Unterlagen übermitteln?

Sie können diese am einfachsten digital über eine gesicherte Verbindung an uns senden.

Nutzen Sie gerne unseren Upload-Assistenten:
- direkter Scan gedruckter Unterlagen über Ihr Mobilgerät
- gesicherte Übermittlung Ihrer Unterlagen direkt an Ihre zuständige Stelle beim Sozialamt
Scannen Sie bitte den QR-Code mit dem Smartphone oder klicken Sie auf den folgenden Link:


Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Wirtschaftliche Hilfen

Frauentorgraben 17

90443 Nürnberg


Es ist auch eine Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular möglich. Wir bitten Sie jedoch, für die Antragstellung und Einreichung von Unterlagen vorzugsweise die genannten Möglichkeiten über die Sozialplattform/den Upload-Assistenten zu nutzen.

Telefax 09 11 / 2 31- 55 14

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht

Mehr zum Thema

Webcam

Kaiserburg Panorama
[an error occurred while processing this directive]
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/sozialamt_nbg/grundsicherung_alter_erwerbsminderung.html>