Mietschulden können übernommen werden, wenn Sie bereits Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) erhalten. Im Ausnahmefall aber auch, wenn Sie keine Sozialleistungen beziehen, wenn dadurch ein Wohnungsverlust vermieden werden kann.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann durch Übernahme der bestehenden Mietschulden eine bereits ausgesprochene Wohnungskündigung, Räumungsklage bzw. anberaumte Zwangsräumung vermieden werden
Sollte die Räumung der Wohnung nicht abgewendet werden können, werden Sie von uns über das weitere Verfahren beraten. Eine eventuell notwendige Unterbringung in einer Pension oder Sozialimmobilie wird durch die Fachstelle vorbereitet und von unserem Sozialpädagogischen Fachdienst begleitet.
Notwendige Unterlagen
Zu unserem Beratungsgespräch bringen Sie bitte folgende Unterlagen (sofern vorhanden) mit:
Die Stadt Nürnberg betreibt das Haus Großweidenmühlstraße als gemeinnützige Einrichtung der Wohnungslosenhilfe für volljährige Frauen und Männer. Die Wohnheime sollen die vielschichtigen Notlagen der Klienten abwenden, beseitigen, mildern oder eine Verschlimmerung verhüten.