Auf dieser Internet·seite informieren wir Sie über das Wohn·geld.
Wir erklären auch das neue Wohn·geld-Plus.

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Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz·angebot.
Der rechts·gültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechts·unwirksam.
Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie vor Gericht nichts einfordern.

Wohn·geld·gesetzDie Abkürzung ist WoGG.
Sie finden das Gesetz in Alltags·sprache hier:
Wohn·geld·verordnungDie Abkürzung ist WoGV.
Sie finden die Verordnung in Alltags·sprache hier:
Allgemeine Verwaltungs·vorschrift zur Durchführung des Wohn·geld·gesetzesDie Abkürzung ist WoGVwV.
Sie finden die Vorschrift in Alltags·sprache hier:
Wohnen ist oft teuer.
Vor allem für Menschen mit wenig Geld.
Der Staat unterstützt deshalb diese Menschen mit Wohn·geld.

Es gibt einen Miet·zuschuss für Miet·wohnungen.Das bedeutet:
Sie können einen Teil von Ihrer Miete mit dem Geld vom Staat bezahlen.
Oder es gibt einen Lasten·zuschuss für Eigentums·wohnungen oder Eigen·heime.Das bedeutet:
Ihnen gehört eine Wohnung oder ein Haus?
Sie bezahlen also keine Miete?
Aber Sie müssen andere Kosten bezahlen.
Dann können Sie einen Teil von den Kosten mit dem Geld vom Staat bezahlen.
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Wohn·geld·gesetz neu.
Im Wohn·geld·gesetz gibt es einen neuen Teil.
In dem neuen Teil steht:Es gibt ein neues Wohn·geld.
Das neue Wohn·geld heißt: Wohn·geld-Plus.

Es gibt mehr Geld.
Mehr Menschen können Wohn·geld beantragen.
Warum?
Die Einkommens·grenzen sind jetzt höher.Das bedeutet:
Die Menschen dürfen jetzt mehr Geld verdienen und bekommen trotzdem Wohn·geld.
Menschen mit kleinem EinkommenDie Menschen verdienen wenig Geld.
Mieter in einer Miet·wohnung
Bewohner in einem Eigen·heimDas Haus gehört dem Bewohner.
Bewohner in einer Eigentums·wohnungDie Wohnung gehört dem Bewohner.
Haushalte mit einem kleinem Einkommen und gleichzeitig hohen Wohn·kosten.

Eine Familie wohnt in einer Miet·wohnung.
Nur 1 Familien·mitglied verdient Geld durch Arbeit.
Die Miete für die Wohnung ist zu teuer.
Es bleibt nur wenig Geld zum Leben.

Wir müssen sehr viele Wohn·geld·anträge bearbeiten.
Wir melden uns deshalb vielleicht nicht gleich.
Sie haben schon eine Wohn·geld-Nummer?
Dann schreiben Sie uns die Nummer bitte in jedem Brief oder in jeder E-Mail.
Sie rufen bei uns an?
Dann brauchen wir die Wohn·geld-Nummer auch.
Vielen Dank!
Sie bekommen schon eine andere Unterstützung?Man sagt auch: Leistungen.Dann können Sie vielleicht kein Wohn·geld bekommen.
Das sind die anderen Leistungen:
Bürger·geld
Das steht im 2. Sozial·gesetz·buch.Die Abkürzung ist: SGB II.
Sozial·geld
Das steht im 2. Sozial·gesetz·buch.Die Abkürzung ist: SGB II.
Sozial·hilfe
Das steht im 12. Sozial·gesetz·buch.Die Abkürzung ist: SGB XII.
Grund·sicherung im Alter
Das steht im 12. Sozial·gesetz·buch.Die Abkürzung ist: SGB XII.
Grund·sicherung bei Erwerbs·minderung
Das steht im 12. Sozial·gesetz·buch.Die Abkürzung ist: SGB XII.
Hilfe zum Lebens·unterhalt
Das steht im Bundes·versorgungs·gesetz oder einem anderen dafür gültigen Gesetz.
Grund·leistungen für Asyl·bewerber
Das steht im Asyl·bewerber·leistungs·gesetz.Die Abkürzung ist: AsylbLG.
Leistungen in besonderen Fällen für Asyl·bewerber
Das steht im Asyl·bewerber·leistungs·gesetz.Die Abkürzung ist: AsylbLG.
Leistungen im Bereich von der Kinder·hilfe und Jugend·hilfe
Das steht im 8. Sozial·gesetz·buch.Die Abkürzung ist: SGB VIII.
Dann bekommen Sie kein zusätzliches Wohn·geld.
Dann kann es sein:Sie können Wohn·geld bekommen.Fragen Sie uns!
Wir beraten Sie.
Sie haben 5 Möglichkeiten:
Nutzen Sie das Internet für den Antrag.
Es gibt einen Online-Antrag.
Vielen Dank!
Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen.
Bitte beantworten Sie jede Frage.
Bei dem Online-Antrag müssen Sie den Antrag nicht unterschreiben.
Hier kommen Sie zum Online-Antrag:

Der Online-Antrag für das Wohn·geld ist nicht in Leichter Sprache.
Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen.
Bitte beantworten Sie jede Frage.
Und Sie müssen den Antrag mit der Hand unterschreiben.
Sie haben den Antrag ausgedruckt?
Dann schicken Sie uns den Antrag mit der Post.

Das ist unsere Adresse:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
Bereich Wohngeld
Marienstraße 6
90402 Nürnberg

Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen.
Bitte beantworten Sie jede Frage.
Und Sie müssen den Antrag mit der Hand unterschreiben.
Sie haben den Antrag ausgedruckt?
Dann werfen Sie den Antrag bei uns in den Brief·kasten.

Das ist unsere Adresse:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
Bereich Wohngeld
Marienstraße 6
90402 Nürnberg

Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen.
Bitte beantworten Sie jede Frage.
Und Sie müssen den Antrag mit der Hand unterschreiben.
Sie haben den Antrag ausgedruckt?
Dann schicken Sie uns den Antrag als Fax.

Das ist unsere Fax·nummer: 09 11 231 75 40

Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen.
Bitte beantworten Sie jede Frage.
Und Sie müssen den Antrag mit der Hand unterschreiben.
Sie haben den Antrag ausgedruckt?
Dann geben Sie den Antrag bei einem Bürger·amt ab.
Das Bürger·amt schickt den Antrag dann an die Wohn·geld·stelle vom Sozial·amt.
Bei diesen Bürger·ämtern können Sie den Antrag abgeben:
Bürger·amt Nord
Das ist die Adresse:
Bürgeramt Nord
Großgründlacher Hauptstraße 51
90427 Nürnberg

Bürger·amt Ost
Das ist die Adresse:
Bürgeramt Ost
Fischbacher Hauptstraße 121
90475 Nürnberg

Bürger·amt Süd
Das ist die Adresse:
Bürgeramt Süd
Hans-Traut-Straße 8
90455 Nürnberg

Bei diesen Bürger·ämtern können Sie keinen Antrag abgeben:
Bürger·amt Mitte
Bürger·amt Süd.

Hier informieren wir Sie:Wo bekommen Sie den Antrag?Es gibt 3 Möglichkeiten:
Nutzen Sie das Internet für den Antrag.
Es gibt einen Online-Antrag.
Vielen Dank!
Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen.
Bitte beantworten Sie jede Frage.
Bei dem Online-Antrag müssen Sie den Antrag nicht unterschreiben.
Hier kommen Sie zum Online-Antrag:

Der Online-Antrag für das Wohn·geld ist nicht in Leichter Sprache.
Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.
Klicken Sie hier:

Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.
Klicken Sie hier:

Sie können den Antrag auch bei uns abholen.
Unsere Adresse ist:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
Bereich Wohngeld
Marienstraße 6
90402 Nürnberg

Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.
Sie haben den Antrag ausgedruckt?
Und Sie haben den Antrag ganz ausgefüllt?
Und Sie haben den Antrag unterschrieben?
Dann haben Sie 4 Möglichkeiten:
Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen.
Bitte beantworten Sie jede Frage.
Und Sie müssen den Antrag mit der Hand unterschreiben.
Sie haben den Antrag ausgedruckt?
Dann schicken Sie uns den Antrag mit der Post.

Das ist unsere Adresse:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
Bereich Wohngeld
Marienstraße 6
90402 Nürnberg

Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen.
Bitte beantworten Sie jede Frage.
Und Sie müssen den Antrag mit der Hand unterschreiben.
Sie haben den Antrag ausgedruckt?
Dann werfen Sie den Antrag bei uns in den Brief·kasten.

Das ist unsere Adresse:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
Bereich Wohngeld
Marienstraße 6
90402 Nürnberg

Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen.
Bitte beantworten Sie jede Frage.
Und Sie müssen den Antrag mit der Hand unterschreiben.
Sie haben den Antrag ausgedruckt?
Dann schicken Sie uns den Antrag als Fax.

Das ist unsere Fax·nummer: 09 11 231 75 40

Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen.
Bitte beantworten Sie jede Frage.
Und Sie müssen den Antrag mit der Hand unterschreiben.
Sie haben den Antrag ausgedruckt?
Dann geben Sie den Antrag bei einem Bürger·amt ab.
Das Bürger·amt schickt den Antrag dann an die Wohn·geld·stelle vom Sozial·amt.
Bei diesen Bürger·ämtern können Sie den Antrag abgeben:
Bürger·amt Nord
Das ist die Adresse:
Bürgeramt Nord
Großgründlacher Hauptstraße 51
90427 Nürnberg

Bürger·amt Ost
Das ist die Adresse:
Bürgeramt Ost
Fischbacher Hauptstraße 121
90475 Nürnberg

Bürger·amt Süd
Das ist die Adresse:
Bürgeramt Süd
Hans-Traut-Straße 8
90455 Nürnberg

Bei diesen Bürger·ämtern können Sie keinen Antrag abgeben:
Bürger·amt Mitte
Bürger·amt Süd.

Wir beraten Sie.
Unsere Berater helfen gerne.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen:Ist bei Ihnen ein Antrag für Wohn·geld sinnvoll?

Wenn Sie bis jetzt noch kein Wohn·geld bekommen.
Wenn Sie in Nürnberg wohnen.
Ab dem 19. August 2024 brauchen Sie einen Termin für eine Beratung über das Telefon.
Sie können bei uns anrufen.
Die Telefon·nummer ist: 09 11 231 72 38

Wir müssen wissen:
Wie viel kostet Ihre Miete im Monat?
Wie viel bezahlen Sie für die Neben·kosten im Monat?
Wie viele Personen leben mit Ihnen in der Wohnung?
Man sagt auch:
Wie viele Personen leben im Haushalt?
Und wie viel Geld verdienen alle Haushalts·mitglieder brutto im Monat?
Wir müssen wissen:
Wie viel bezahlen Sie für die Neben·kosten im Monat?
Wie viele Personen leben mit Ihnen in der Wohnung?
Man sagt auch:
Wie viele Personen leben im Haushalt?
Und wie viel Geld verdienen alle Haushalts·mitglieder brutto im Monat?
Wir müssen sehr viele Wohn·geld·anträge bearbeiten.
Wir melden uns deshalb vielleicht nicht gleich.
Sie haben schon eine Wohn·geld-Nummer?
Dann schreiben Sie uns die Nummer bitte in jedem Brief oder in jeder E-Mail.
Sie rufen bei uns an?
Dann brauchen wir die Wohn·geld-Nummer auch.
Vielen Dank!
Das Kontakt·formular ist nicht in Leichter Sprache.
Das Kontakt·formular sieht so aus:
In dem Formular gibt es leere Felder.
Über jedem leeren Feld steht:
Was sollen Sie in das leere Feld schreiben?
Manchmal ist da auch ein kleiner Stern.
Der kleine Stern sieht so aus: *.
In die leeren Felder mit dem kleinen Stern
müssen Sie immer etwas schreiben.
Die leeren Felder ohne Stern können Sie auch leer lassen.
Sie wollen mit Ihrer Nachricht einen Anhang schicken?
Das können Sie in diesem Teil machen:
Sie können nur diese Datei-Formate schicken:
Ganz unten in dem weißen Kasten gibt es ein Recht·eck.
Das Recht·eck ist auf der rechten Seite.
In dem Recht·eck steht das Wort: Ab·senden.
Sie sind fertig mit dem Schreiben?
Dann klicken Sie auf das Recht·eck mit dem Wort: Ab·senden.
Wir bekommen dann Ihre Nachricht.
Dann melden wir uns bei Ihnen.
Sie müssen vorher einen Termin machen.
Rufen Sie uns an.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Sie können das in Gebärden·sprache machen.
Machen Sie einfach ein Video.
Schicken Sie das Video an uns.
Wir antworten Ihnen auch in Gebärden·sprache.
Das geht über SQAT.

Das Thema von dem Video steht in der Überschrift.
Die Überschrift finden Sie über dem Video.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
Es gibt 2 Möglichkeiten:

Es gibt 2 Möglichkeiten:

Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Video-Loop.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Es gibt 2 Möglichkeiten:

Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Laut·stärke.
Das Zeichen ist links unten im Video.
Dann erscheint rechts daneben ein Laut·stärke·regler.
Der Laut·stärke·regler sieht so aus:
Klicken Sie weiter rechts auf die Linie.
Klicken Sie weiter links auf die Linie.
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Vollbildmodus aktivieren.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Das Video ist dann so groß wie Ihr Bildschirm.
Dann drücken Sie diese Taste auf der Computer·tastatur: Esc.
Die Taste ist links oben auf der Computer·tastatur.
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Spracheinstellungen öffnen.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Wählen Sie dieses Feld aus: Deutsch.
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Spracheinstellungen öffnen.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Wählen Sie dieses Feld aus: Aus.
Gehen Sie mit dem Zeiger von der Computer·maus in das Video.
Unten im Bild sehen Sie dann verschiedene Zeichen.
Klicken Sie auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Einstellungen öffnen.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Klicken Sie auf: Geschwindigkeit.
Wählen Sie die gewünschte Geschwindigkeit aus:
Klicken Sie danach noch einmal auf dieses Zeichen: 
Das ist das Zeichen für: Einstellungen öffnen.
Das Zeichen ist rechts unten im Video.
Dann verschwindet das Menü wieder.
Das erklären wir auf dieser Internet·seite:

Das erklären wir auf dieser Internet·seite:

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Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?
Der Text ist von der Fach·stelle Barriere·freie Kommunikation beim Amt für Kommunikation und Stadt·marketing von der Stadt Nürnberg.
Von wem sind die Bilder?
Die Informationen zu den Bildern stehen ganz unten auf der Internet·seite.
Von wann ist der Text in Leichter Sprache?
Wir haben die Internet·seite im Dezember 2025 das letzte Mal neu gemacht.
Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatz·angebot.
Der rechts·gültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechts·unwirksam.
Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie vor Gericht nichts einfordern.

Wichtig!
In diesem Text haben wir nur die Wörter für Männer benutzt.
Zum Beispiel:
Schüler.
Dann können viele Menschen den Text nämlich leichter lesen.
Wir meinen aber auch Frauen.
Und auch andere Geschlechter.
Zum Beispiel:
Im Text steht das Wort Schüler.Ein Schüler kann ein Mann sein.
Ein Schüler kann aber auch eine Frau sein.
Oder ein anderes Geschlecht haben.
Wir meinen immer alle Menschen!